Geld verleihen an Bruder

Hallo,

mal angenommen jemand bekommt dieses Jahr eine Abfindungssumme. Da dieser jemand schnell wieder einen Job gefunden hat, wird das Bruttojahresgehalt dieses Jahr entsprechend hoch sein. Es ist klar, dass die Abfindung nicht voll besteuert wird (ca.8000 EUR und danach Fünftelung) es bleibt aber noch was übrig, auf das Steuern zu zahlen wäre. Daher müsste das Steuerbrutto gedrückt werden bzw. die Sonderausgaben gesteigert werden (oder?).
Wenn dieser jemand jetzt seinem Bruder , der ein Geschäft hat, Geld liehe - mit Vertrag, Zinsen und Laufzeit - könnte er diesen Kredit irgendwie „absetzen“ und damit evtl. die Steuerlast, die durch die Abfindung ensteht drücken? Gibt es da was?
Man würde die Zinseinnahmen natürlich bei der nächsten Erklärung mit angeben.
Grüsse
Martin

hallo,

er kann den kredit nicht „absetzen“, aber die vereinnahmten zinsen bei seiner steuererklärung steuererhöhend geltend machen…

die auszahlung bzw. rückzahlung des darlehens sind steuerlich unrelevant - es werden nur zinsen/ werbungskosten geltend gemacht…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

durch die Kreditgewährung an den Bruder hat man zusätzliche Zinseinnahmen, so dass sich eine noch höhere Steuer ergibt.

Diese Idee funktioniert also nicht.
Viele Grüße
C.