Was muss in so einem Minivertrag alles drin sein?
Naja angenommen derjenige ist nicht mehr fähig mir mein Geld
zurück zu geben, dann habe ich die Möglichkeit über einen
Mahnbescheid das ganze wieder zu bekommen.! => Das dauert
aber ewig!!!
Ich habe mal gehört ich sollte einfach einen Wechsel
unterschreiben lassen?!!? Damit könnt ich die Forderungen an
eine Bank weiter geben!
Also ich suche eine Möglichkeit nachdem ich mein geliehenes
Geld nicht zurück bekomme denjenigen rechtlich zu belangen und
das wichtigste ist…ich will damit nicht nochmehr
stress haben!
Hallo Alexander,
wenn Du gewerblich Geld verleihst, würdest Du diese Fragen sicherlich nicht stellen. Du verleihst also gelegentlich an Bekannte und Freunde.
Was muss in so einem Minivertrag alles drin sein?
Naja angenommen derjenige ist nicht mehr fähig mir mein Geld
zurück zu geben, dann habe ich die Möglichkeit über einen
Mahnbescheid das ganze wieder zu bekommen.!
Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, dann bringen Dir auch ein Mahnbescheid oder sonstige Schritte Dein Geld nicht wieder. Das ist die bekannte Sache mit dem nackten Mann und der Tasche. Im Gegenteil, alle Schritte mußt Du zumindest zunächst bezahlen.
Im privaten Bereich kann es vorrangig nur darum gehen, sich vor Böswilligkeit und falschen Freunden zu schützen. Es könnte jemand behaupten, Du hättest ihm das Geld geschenkt, solche Hilfeleistungen kommen ja durchaus vor. Dann steht im Rechtsstreit Aussage gegen Aussage und am Ende hast Du noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Der nächste hat plötzlich Erinnerungslücken und weist weit von sich, jemals eine müde Mark von Dir erhalten zu haben.
Als Schutz vor solchen Zeitgenossen ist ein formloser Zettel hilfreich, der den verliehenen Betrag, Beginn und Höhe der Rückzahlung sowie Datum und Unterschrift des Schuldners trägt. Dabei würde ich es bewenden lassen. Man könnte noch viele Dinge zu Papier bringen, z. B. was passiert, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Im privaten Bereich halte ich das für überzogen. Was willste machen, wenn der Freund gesteht, daß die Kasse einfach leer ist. Dann kann man nur versuchen, gemeinsam eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Wer jeden denkbaren Fall vorher haarklein regeln will, darf eben privat kein Geld verleihen.
Dieser Rat mag nicht nach dem Geschmack von auf Lückenlosigkeit bedachten Juristen sein, dafür ist er praktikabel.
Es gibt Gläubiger, die paragraphenreitend ihr Recht mit der Brechstange durchzusetzen versuchen und dabei alle rechtlichen Mittel derart ausschöpfen, daß dem Schuldner keine Luft mehr bleibt. Man kann darüber denken wie man will, klug im Sinne von möglichst zügiger Rückzahlung ist das meistens nicht.
Gruß
Wolfgang