Auf das ganze andere Gerede will ich gar nicht weiter eingehen, aber das hier ist echt Quatsch:
Ein anderer Punkt ist, dass man zu Beginn der Union einfach
die Geldpolitik der Bundesbank auf die EZB übertragen hat, ein
Kardinalfehler, wie wir nun sehen müssen.
Ich darf mal aus dem alten Bundesbankgesetz zitieren:
§ 5
Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach dem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Unland und mit dem Ausland.
§ 12
Die Bundesbank ist verpflichtet [Hervorhebung von mir], unter Wahrung ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. (…)
Auszug aus dem VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
Artikel 105
(1) Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 4 genannten Grundsätze.
(2) Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin,
- die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,
- Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 111 durchzuführen,
- die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
- das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
(3) Absatz 2 dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.
(4) Die EZB wird gehört - zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Gemeinschaft im Zuständigkeitsbereich der EZB,
- von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der EZB, und zwar innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 107 Absatz 6 festlegt.
Die EZB kann gegenüber den zuständigen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft und gegenüber den nationalen Behörden Stellungnahmen zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen abgeben.
(5) Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei.
(6) Der Rat kann durch einstimmigen Beschluss auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung der EZB und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments der EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen übertragen.
Die EZB ist also viel stärker und eindeutiger auf die Preisstabilität ausgerichtet, als das die Bundesbank war. Hinzu kommt, daß EZB viele Herren hat, die politisch Einfluß nehmen wollen könnten, während es bei der Bundesbank nur einer war. Außerdem stellt der Entsendungsprozeß für das Präsidium viel eher sicher, daß da staatliche Interessen verfolgt werden, als das bei der Bundesbank der Fall war.
So viel zu den Tatsachen. Eine Spekulation darüber, wie sich die Bundesbank verhalten hätte (nach Deinen Ausführungen geht’s Du ja davon aus, daß sie umsichtiger gehandelt hätte), ist eine solche: eine Spekulation.
Ich will nicht die Kritik an der EZB kritisieren (mache ich ja selbst), sondern die Art. Vergleiche mit einem möglichen Verhalten der Bundesbank sind schlicht unsachlich und unsinnig. Vor der Krise hat sich darüber hinaus die EZB absolut tadellos verhalten.
Und zu der Euro-Schwäche ganz am Anfang sei noch erwähnt, daß die D-Mark in den 80ern und 90ern zeitweise noch niedriger stand als (umgerechnet über den Euro) zu den „finstersten“ Euro-Zeiten.
Gruß
C.