Hallo,
wie kann man vorgehen, wenn man innerhalb der Familie Geld verliehen hat und dieses nicht zurück bekommt?(mit schriftlicher Schuldanerkennung des Schuldners)
Na ja, man kann
a) reden,
b) Briefe schreiben,
c) einen Anwalt nehmen,
d) einen Mahnbescheid beantragen,
e) Klage erheben,
f) das Geld abschreiben,
g) …
Levay
für d) brauchst du nicht unbedingt c), das Formular dazu bekommst du beim zuständigen Mahngericht ausgehändigt, wobei ich es jedoch auch erstmal mit a) und b) versuchen würde, da dies auch weniger kostspielig und zeitaufwendig ist. Bei b) kannst du ja schonmal dezent darauf hinweisen, dass du einen Beleg (Schuldanerkenntnis) hast und dir - solltet ihr euch so nicht einigen - auf einen Anwalt zurückgreifen werdet.
MfG
SF
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für d) brauchst du nicht unbedingt c)
Für e) auch nicht, je nach Streitwert und somit erstintanzlicher Zuständigkeit des Gerichts.
Levay
Naja, wenn derjenige meint genug Erfahrung und Wissen sein Eigen zu nennen, dass er die Klage selber formulieren, ausfertigen und beim zuständigen Gericht einreichen kann, dann nicht. Allerdings würde ich dem Laie dies nicht empfehlen, da das meist nur zu Problemen und Verzögerungen führt. Das hat dann auch wenig mit dem Streitwert zu tun.
MfG
SF
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Naja, wenn derjenige meint genug Erfahrung und Wissen sein
Eigen zu nennen, dass er die Klage selber formulieren,
ausfertigen und beim zuständigen Gericht einreichen kann, dann
nicht. Allerdings würde ich dem Laie dies nicht empfehlen, da
das meist nur zu Problemen und Verzögerungen führt.
Unbestritten. Aber es geht schon. Aus deinem Posting konnte man den (wenn auch nicht zwingenden) Umkehrschluss ziehen, dass man für eine Klage einen Anwalt braucht.
Das hat
dann auch wenig mit dem Streitwert zu tun.
Oh doch, sehr viel sogar. Ab 5.000 Euro geht’s nämlich ab zum Landgericht und da wird man ohne Anwalt nichts.
Levay
Laien und deren Schuldner…
Allerdings würde ich dem Laie dies nicht empfehlen, da
das meist nur zu Problemen und Verzögerungen führt. Das hat
dann auch wenig mit dem Streitwert zu tun.
Hi,
einem echten Laien würde ich noch nichtmal empfehlen den Mahnbescheidsantrag selbständig auszufüllen. Da fängts bei der Zinsberechnung an (wieviel?), geht über die Kosten die zu erstatten sind und ggf. bis zum Kreuz ob ein streitiges Verfahren gewünscht wird. Letztendlich findet ein echter Laie noch nichteinmal das korrekte Gericht heraus (zentrale MB Gerichte bzw. kommt damit durcheinander, das MB am Sitz des Gläubigers beantragt wird, streitiges Verfahren aber idR am Sitz des Schuldners).
Last but not least weiss ein Laie mit einem Vollstreckungsbescheid (so er denn einen bekommt) richtig zu vollstrecken. Pfändung- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht? Was ist ein Drittschuldner? Brauch ich ein Arrestverfahren weil der Schuldner sein Vermögen verschwinden lässt etc. pp. Heutzutage bringt der Gerichtsvollzieher wohl am wenigsten…
Mfg vom
showbee
Das hat
dann auch wenig mit dem Streitwert zu tun.
Oh doch, sehr viel sogar. Ab 5.000 Euro geht’s nämlich ab zum
Landgericht und da wird man ohne Anwalt nichts.
Nein hat es nicht. Erst wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben wird, kommt es zum streitigen Verfahren vor Gericht. DANN spielt der Streitwert eine Rolle, ja. Allgemein sollte man daher nicht leichtfertig sofort zum Mahnbescheid greifen sondern am besten nur, wenn es keinen anderen Weg gibt und man wirklich damit rechnen kann, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.
Sicher kann man das alles auch einen Anwalt machen lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. Ist auch meine Meinung, dass man lieber fachkundigen Rat einholen sollte. Aber im Prinzip kann man das Mahnverfahren THEORETISCH gänzlich ohne Anwalt durchführen, sofern eben weder gegen den Mahnbescheid ein Widerspruch, noch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Einspruch eingelegt wird.
SF
ich nochmal
danke für die vielen antworten. was den schuldner angeht…der reagiert nicht auf reden und vorschläge wie das ganze abzuzahlen wäre( das haben wir schon mehrfach durch).außerdem hat er seine konten von deutschland nach spanien verlegt. also wäre es wohl am besten einen anwalt aufzusuchen,oder? greift da der rechtsschutz?