Hallo!
Hr. A hat Fr.B Betrag x geliehen .Rückzahlung sollte laut schriflicher Vereinbarung eine Woche später sein.
Fr. B vertröstet Hrn.A nun schon zwei Wochen .
was hat Hr.A für möglichkeiten wieder an sein Geld zukommen?
danke
Hallo!
Hr. A hat Fr.B Betrag x geliehen .Rückzahlung sollte laut schriflicher Vereinbarung eine Woche später sein.
Fr. B vertröstet Hrn.A nun schon zwei Wochen .
was hat Hr.A für möglichkeiten wieder an sein Geld zukommen?
danke
Hallo,
geordnet nach „Heftigkeit“:
1.) freundlich um Zahlung bitten
2.) schriftlich die Zahlung anmahnen, mit Fristsetzung
3.) gerichtliches Mahnverfahren -> Mahnbescheid
(http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)
Ob der Gläubiger bei 1.), 2.) oder 3.) anfängt, ist ihm überlassen.
Gruß
Christian