Hallo liebe Experten,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe vor ca. einem Jahr einem Freund Geld geliehen. Die Schulden belaufen sich auf 390 €. Seit einem 3/4 Jahr sage ich das ich das Geld wieder haben möchte, werde aber immer wieder vertröstet. Seit gestern wird auf mein Klingeln nicht mal mehr die Tür geöffnet. Nun hat mir ein Kollege von einem Mahnverfahren erzählt das bei solchen Fällen hilfreich sein soll.
Kann mir jemand etwas über dieses Mahnverfahren sagen? Wie läuft das ab? Was kostst so etwas in etwa?
Im Voraus schon vielen Dank
Lil
Hallo,
als erstes, hast du etwas schriftlich? Denn nur dann hast du die Möglichkeit eines mahnverfahrens, denn sollte der Schuldner diesm Widersprechen musst du vor Gericht beweisen dass diese Forderung besteht.
Wenn ja, kannst du einen Mahnbescheid beantragen (dabei helfe ich dir dann) der wird dem Schuldner zugestellt nun hat er 14 tage Zeit zu widersprechen. Wenn nicht dann bekommst du drauf folgend einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid auch hier hat er 14 tage Zeit zu widersprechen. Sollter er nach Zustellung nicht reagieren wird er rechtskräftig für 30 Jahre.
Darauf folgen verschiedene Methoden mit diesem Titel an sein Geld zu gelangen (da kann ich dir auch weiter helfen).
Die Kosten liegen ca bei 25 Euro für den Titel. Die aber der Schuldner später bezahlen muss auch sämtliche folgende Vollstreckungskosten.
Bei weiteren Fragen einfach mailen!
LG
Hallo Marie,
erstmal danke für die schnelle Antwort. Leider habe ich nichts schriftlich aber ich habe Leute die von den Schulden wissen und auch mitbekommen haben das eine Rückzahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesagt wurde. Dieser Zeitpunkt wurde überschritten. Auch ein danach ausgemachter Zeitpunkt wo seine Freundin mir versprach er würde mir das Geld wiedergeben wurde überschritten. Reicht das auch?
LG
Lil
Ich denke das reicht nicht, aber ein versuch ist es Wert, sind 23 Euro Investition. wenn er nicht widerspricht hast du das was du wolltest. Vielleicht hat er dann auch Panik und zahlt schnell. Sage Ihm aber nichts vorab, sonst weckt man schlafende Hunde. Der Überraschungseffekt ist of größer als man denkt. Melde dich wenn du weiter Hilfe brauchst.
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo Lil,
das ganze funktioniert nur, wenn Du (hoffentlich) etwas schriftlich hast. Eine Quittung oder einen Vertrag.Man kann einen Mahnbescheid stellen, beim Amtsgericht können Sie Dir weiterhelfen.Die Kosten kannst Du hier ermitteln: http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenre… zu einer Summe von 5000 Euro kann man gleich Klage beim Amtsgericht einreichen, einen Anwalt braucht man dazu nicht. Ein Rechtspfleger beim Gericht nimmt Deine „Anklage“ zu Protokoll,dann entscheidet der Richter, wie es weiter geht. Auch hier werden Kosten fällig, die Du erst einmal einzahlen musst.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen…und wie gesagt, es wäre gut, wenn Du etwas schriftlich hast oder Zeugen,
die das Ganze bestätigen können.
Viel Glück
Marion
Hi Marie,
nochmal vielen Dank. Werde sehr wahrscheinlich auf Dein Angebot zurück kommen.
LG
Lil
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Hallo Marion,
vielen Dank für Deine Antwort. Schridtlich habe ich leider nichts aber ich habe Zeugen dafür das eine Rückzahlung zu einem bestimmten Termin zugesagt wurde. Ich hoffe mal das reicht auch.
LG
Lil
Hallo Lil
Ja,es gibt den Mahnbescheid.
Es ist aber wichtig,das du einen Beleg hast,das du ihn das Geld geliehen hast.Oder einen Zeugen.
Ohne eine Quittung würdest du nur gutes Geld aus dem Fenster werfen.
Quittung: Mahnbescheid.
Keine Quittung:kein Mahnbescheid.
Wenn du weitere Fragen hast,melde dich.
Lg
Hallo Betrüger-Jäger,
vielen Dank für Deine Antwort. Eine Quittung bzw. etwas unterschriebenes habe ich nicht. Allerdings haben 2 Freunde von mir mitbekommen das er mir eine Rückgabe des Geldes für einen bestimmten Termin versprochen hat, habe also Zeugen. Seine Freundin könnte das zwar auch bezeugen, denke aber nicht das sie das tun würde.
LG
Hallo Lilliana
Leider komme ich erst jetzt dazu,dir zu antworten.
Das wird Sie sicher nicht tun.
Laß dir von deinen Zeugen bestätigen,das du geld verliehen hast.(Damit sie nicht mehr umfallen können.
Dann schreibst du deinen schuldner an,mit einer kopie der aussagen der zeugen,sowie eine frist.
wenn er nicht reagiert,kannst du klagen.Ob du aber erfolg haben wirst,wage ich zu bezweifeln.
Denn sonst hätte er dir das geld zurückgezahlt.
Eventuell schmeißt du verlorenem geld noch gutes geld hinterher.
Wäge es ab…
LG
Wolfgang
DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG,SONDERN NUR MEINE PERSÖNLICHE ERFAHRUNG