Geld verliehen, nicht zurückbekommen - was tun?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem. Ich hatte einem Kumpel letztes Jahr im Mai ein Gelddarlehen von 700 Euro geliehen und zugleich (dummerweise!) auch einen Handyvertrag (iPhone 5) für ihn abgeschlossen, da er sonst immer seinen Verbindlichkeiten mir gegenüber nachkam. Bislang hat er mir aber keinen Cent wiedergegeben. Er ist zurzeit arbeitslos, wohnt in der Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern und schlägt sich mehr schlecht als recht als Pizzalieferant durch. Wenn ich ihn auf das Geld anspreche, kamen bislang immer nur Ausreden und Hinhaltungen. Des Weiteren habe ich auch die Möglichkeit einer monatlichen Teilzahlung angeboten, was jedoch im Sande verlaufen ist.

Jetzt ist es mir aber gleichgültig, ob die Freundschaft nun daran kaputtgeht, da ich endlich mein Geld zurückhaben möchte. Deshalb überlege ich nun zum Anwalt zu gehen.

Problem ist, dass ich, erstens, Student bin und keine Rechtsschutzversicherung habe und im Falle eines Prozessverlustes am Ende mehr Kosten befürchte, als wenn ich auf die Klage und auf das Geld verzichtet hätte.

Als Beweismittel habe ich SMS-Nachrichten, wo er explizit zugibt, dass Geld mir zu schuldes. Darüber hinaus habe ich noch Facebook-Verläufe bezüglich des Geldes und Kontoabhebungen (obwohl das natürlich ein schwaches Beweismittel ist).

Meine Fragen sind:

  1. Sind die Erfolgsaussichten mit den genannten Beweismittel ausreichend, um vor Gericht zu ziehen?
  2. Gibt es für Studenten vielleicht zusätzliche Rechtsanspruchmöglichkeiten, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?
  3. Wie lange würde so ein Prozess im Regelfall dauern? … mehr auf

Hallo „ugi257“,

also, das ist eine astreine Frage aus dem Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch), da es um finanzielle Forderungen unter Bürgern geht. Die strafrechtliche Seite (Unterschlagung, Betrug…) scheint Sie ja nicht zu interessieren.
Demzufolge kann ich hier auch keine Aussage treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Rempp

Antwort
Hallo,

wenn die sms-Nachrichten bzw. Facebookeintragungen ausdrücklich dem Schuldner zugeordnet werden können, sehe ich gute Erfolgsaussichten für einen Zivilprozess. Geht aus den „Beweismitteln“ denn auch die Höhe der Schulden (700 €) hervor? Sonst kann der Schuldner ja behaupten, es wären nur 20 oder 30 € gewesen.

Sie können dem Schuldner aber auch androhen, ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen, wenn er die Schulden nicht (ggf. ratenweise) zurückzahlt.

Ob es für Studenten Sonderregelungen gibt, kann ich nicht beantworten, das müsste man doch an der Uni erfragen können.

Wie lange so ein Zivilprozess dauert, kann man nicht abschätzen. Das ist von Fall zu Fall verschieden, je nachdem wie stark das zuständige Gericht ausgelastet ist. M.f.G. Paul H.

Guten Tag,
zu 1.) erfolgsaussichten sind Vorhanden. Ich denke mal außer SMS sind auch noch Zeugen vorhanden.
zu 2.) Sie können bei Gericht vorstellig werden und Prozesskostenbeihilfe beantragen. (ein kleiner Nebenjob bringt aber auch Geld…)
zu 3.) Von ein paar Minuten bis mehrere Tage.

Ich hoffe ihre Fragen beantwortet zu haben.
Guten Tag

Nicht, dass Sie mich missverstehen. Die strafrechtliche Seite interessiert mich natürlich auch. Jedoch möchte ich nur mein Geld wiederhaben. Ich möchte nicht, dass er bestraft wird. Soviel böses Blut muss nicht sein. Das Geld reicht vollkommen.

Der genannte Sachverhalt hört sich für mich nicht nach einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt an.
Ihrer Schilderung nach wussten sie zu dem Zeitpunkt des Geld verleihens bereits, dass ihr Freund „ein armer Schlucker“ ist. Daher nahmen sie in Kauf das Geld evtl. nicht wieder zu sehen. Anders sähe es aus, wenn ihr Freund ihnen beste Liquidität, oder das glaubhafte Zurückzahlen zu einem Zeitpunkt o.ä. zugesichert hätte. Dann käme evlt. Unterschlagung oder Betrug in Betracht.

Aber für sie bleibt höchstens der zivilrechtliche Weg. D.h. Amtsgericht und da kenne ich mich nicht gut aus.

Aber nach dem Sachverhalt hört es sich für mich so an, als könnten sie vielleicht einen Titel erstreiten, aber das wars dann auch. Einem nackten Mann kann man ja bekanntlich nicht in die Tasche greifen.

Vielleicht kann ihnen ja bei der Überschrift Zivilrechtliche Klage jemand besser weiter helfen, aber für mich sieht es so aus, als wäre das Geld futsch, wenn sie das nicht so regeln können, oder ihr Freund unverhofft zu Geld kommt.

Hallo,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem. Ich hatte einem Kumpel letztes
Jahr im Mai ein Gelddarlehen von 700 Euro geliehen und
zugleich (dummerweise!) auch einen Handyvertrag (iPhone 5) für
ihn abgeschlossen, da er sonst immer seinen Verbindlichkeiten
mir gegenüber nachkam. Bislang hat er mir aber keinen Cent
wiedergegeben. Er ist zurzeit arbeitslos, wohnt in der
Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern und schlägt sich mehr
schlecht als recht als Pizzalieferant durch. Wenn ich ihn auf
das Geld anspreche, kamen bislang immer nur Ausreden und
Hinhaltungen. Des Weiteren habe ich auch die Möglichkeit einer
monatlichen Teilzahlung angeboten, was jedoch im Sande
verlaufen ist.

Jetzt ist es mir aber gleichgültig, ob die Freundschaft nun
daran kaputtgeht, da ich endlich mein Geld zurückhaben möchte.
Deshalb überlege ich nun zum Anwalt zu gehen.

Problem ist, dass ich, erstens, Student bin und keine
Rechtsschutzversicherung habe und im Falle eines
Prozessverlustes am Ende mehr Kosten befürchte, als wenn ich
auf die Klage und auf das Geld verzichtet hätte.

Als Beweismittel habe ich SMS-Nachrichten, wo er explizit
zugibt, dass Geld mir zu schuldes. Darüber hinaus habe ich
noch Facebook-Verläufe bezüglich des Geldes und
Kontoabhebungen (obwohl das natürlich ein schwaches
Beweismittel ist).

Meine Fragen sind:

  1. Sind die Erfolgsaussichten mit den genannten Beweismittel
    ausreichend, um vor Gericht zu ziehen?

Ich schätze ja.

  1. Gibt es für Studenten vielleicht zusätzliche
    Rechtsanspruchmöglichkeiten, wenn man keine
    Rechtsschutzversicherung hat?

Vermutlich können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, abhängig von Ihrem vermutlich geringen Einkommen. Ihnen wird vermutlich Ratenzahlung gewährt werden.

  1. Wie lange würde so ein Prozess im Regelfall dauern? … mehr
    auf

Da habe ich wenig Erfahrung. Ein Schadensersatzprozess - denkbar einfacher Sachverhalt - hat bei mir ein Jahr gedauert.

Gruß
Michael

zu 1.)Die Erfolgsuassichten sind durchaus posziv zu bewerten.
zu 2.) Nein
zu 3.) Mit allen Verfahrensabläufen: 1 Jahr
Tip: Du musst bei dem zuständigen Antsgericht einen Mahnbescheid veranlassen.

Hallo,
natürlich ist es ohne einen Schuldschein schwer die Geldleihe zu beweisen, trotzdem sollte man eine Zivilklage anstreben.
Als BaföG-Bezieher können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Über den Zeitablauf des Prozesses kann ich nichts sagen.

Ich würde ihre Erfolgsaussichten, das Geld zurück zu bekommen eher als gering einschätzen. Zum einen ist ohne schriftliche Vereinbarung die Beweislage dürftig, zum anderen ist Ihr Ex-Freund ja wohl im Moment nicht zahlungsfähig.

Insofern ist Ihre Angst vor zusätzlichen Kosten berechtigt. Im Zivilprozess gibt es die Besonderheit, dass die Kosten auch der siegreichen Seite auferlegt werden können, wenn bei der anderen Partei nichts zu holen ist. Das könnte also für Sie ein Schuss nach hinten werden.
Angesichts der Ausgangslage sehe ich ich auch nicht, dass Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird. Da setzt der Gesetzgeber nämlich gewisse Eerfolgsaussichten der Klage voraus, die hier nicht gegeben sind.

Mein Vorschlag für Sie wäre, reden Sie mit Ihrem Kumpel und lassen Sie ihn eine schriftliche Anerkennung der Schuld unterschreiben. Dafür sollten Sie ihm anbieten, ihn solange in Ruhe zu lassen, bis er wieder eigenes Geld verdient.
Dann haben Sie eine beweiskräftige Unterlage in der Hand und ggf. die Möglichkeit, später an das Geld zu kommen. Wenn Ihr Freund sich darauf einlässt, hätten Sie auch noch die Möglichkeit die persönliche Beziehung zu kitten.
Einen Versuch wäre das wert.

Aber ich habe doch SMS-Verläufe und Facebook-Verläufe, wo er mir bestätigt, dass er mir das Geld schuldet. Er gibt es ja selber zu. Zahlungsunfähigkeit kann doch aber nicht heißen, dass er mir nicht mal 100 Euro im Monat zurückgeben kann…

Hallo,
zunächst ein Spruch, der erstmal raus muss:
An Freunde verleiht man nur Geld, auf das man verzichten kann!

Eine Klage wird hier nur wenig erfolgreich sein, da Sie auf die Aussage des Freundes hoffen müssen. Die anderen Beweismittel bringen nichts.

Zweite Problem:

Sie gewinnen den Prozess - Ihr nun Ex-Freund hat aber kein Geld. Dann können Sie sich einen Titel beim Amtsgericht holen und dürfgen einmal im Jahr nachfragen ob er zahlungsfähig ist. Unter dem Strich hätten Sie dann Prozesskosten, Gebühren vom Titel, etc., und immer noch kein Geld.

Also nicht ärgern - abschreiben!

Grüße,
strucki

Ja, diesen Spruch werde ich mir sehr gut merken. Aber es tut sehr weh, verstehen Sie? Darum kann ich mich natürlich nur sehr sehr schwer damit abfinden. Könnten Sie mir aber bitte etwas näher erläutern, warum der Prozess höchstwahrscheinlich verloren wird, obwohl ich SMS, FB-Verläufe habe? (Habe die Frage oben auch schon gestellt, wurde aber leider bisher noch nicht beantwortet).

Hallo.

Das ist ja genau das, was ich oben gesagt habe. Ihnen geht es um die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche (Rückforderung ihres entliehenen Geldes) und das ist eben NICHT Strafrecht, also mein Wissensgebiet. Zum Zivilrecht müssen Sie jemanden fragen, der dies auch als sein Wissensgebiet deklariert hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Rempp

Nicht, dass Sie mich missverstehen. Die strafrechtliche Seite
interessiert mich natürlich auch. Jedoch möchte ich nur mein
Geld wiederhaben. Ich möchte nicht, dass er bestraft wird.
Soviel böses Blut muss nicht sein. Das Geld reicht vollkommen.

In einem Zivilprozess herrscht die sog. Freie Beweiswürdigung des Richters. D.h. der Richter entscheidet alleine darüber, was er als Beweis anerkennt. Und spätestens bei Facebook sehe ich da eher schwarz.

Aber das größere Problem ist das fehlende Einkommen. Wenn dieses Einkommen unterhalb der Hartz IV - Grenze liegt muss er auch nicht mal einen Euro zurück zahlen. Zahlungsunfähigkeit bedeutet genau das.

Die Frage ist also für Sie ob Sie sich mit einem gewissen Kostenrisiko vor Gericht einen Rechtstitel erstreiten wollen, der vermutlich ins Leere läuft oder ob Sie eine Kompromisslösung anstreben. Meiner Erfahrung nach ist letzteres sinnvoller.

Aber ich habe doch SMS-Verläufe und Facebook-Verläufe, wo er
mir bestätigt, dass er mir das Geld schuldet. Er gibt es ja
selber zu. Zahlungsunfähigkeit kann doch aber nicht heißen,
dass er mir nicht mal 100 Euro im Monat zurückgeben kann…

Hmm, verstehe jetzt, was sie meine. Dankeschön! Aber glauben Sie, dass es keinen Weg gibt an mein Geld wieder ranzukommen? Einer hat mir ja schon geraten, dass ich einen internen Vertrag mit dem „Ex-Kumpel“ machen soll. Aber dem wird er ganz sicher nicht zustimmen, da er dann rechtsgeschäfltlich die Verpflichtung hat dem nachzukommen und er sich genau ausrechnet, dass ich mit dem Vertrag eine gewisse Gewalt über ihn habe. Irgendeine juristische Möglichkeit muss es doch geben, auch wenn er Arge-II bekommt…

Sorry, ist Zivil-, nicht Strafrecht. Also nicht mein Metier.

Unabhängig von der frage der beweisbarkeit (die scheint doch unstreitig zu sein?,) ist doch ganz unklar, ob ein etwaiges obsiegendes Urteil überhaupt vollstreckt werden kann. Anders gesagt: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen ( Einkünfte dürften pfändbarkeitsgrenze nicht überschreiten). Lohnt also vielleicht doch, den Mann so lange unter Appell an Ehre und Freundschaft zu Nerven, bis er freiwillig wenigstens Raten zählt. Oft zählt sich hier Hartnäckigkeit aus…

Hallo,

das kleinere Problem dürfte sein, den Prozess zu gewinnen - was dann? Er hat doch nichts und kann nicht zurückzahlen. Also geht auch nicht pfänden.

http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/Zwangsvolls…

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrec…

Da hilft auch nicht, zum Anwalt zu gehen! Das kostet nur zusätzlich.

Empfehlung: Auflisten, was er zurückzuzahlen hat, und sich die Auflistung von ihm unterschreiben lassen. Sollte er das nicht tun, dann die Eltern ansprechen und bitten zu vermitteln.

Wie sieht es mit Sperrung des Handyvertrages aus? Es sei denn, er zahlt! Zum Kündigen bzw. Sperren lassen muss man weder das Handy noch die SIM-Karte haben.

Klage oder andere Zwangsmaßnahmen kosten erst mal, man muss Geld vorschießen. Allerdings gibt es Prozesskostenhilfe:
http://www.kanzlei-hollweck.de/kanzlei-hollweck/proz…
http://www.kanzlei-bartels.de/prozesskostenhilfe.html

Eine eindeutige Empfehlung zu Ihrer Sache kann ich nicht geben, da ist einiges unsicher.

Gruß
polos

Du könntest eine Zivilklage anstrengen. Da musst du als Kläger immer zuerst zahlen. Am Ende zahlt der der verliert. Aber deine Erfolgsaussichten sind glaube ich sehr gut. Eine Strafanzeige setzt keine Kosten voraus. Da wird der Angeklagte bestraft, du kommst aber dadurch nicht zu deinem Geld. Frage beim Zivilgericht nach Prozesskostenhilfe.
Und leihe keinem mehr Geld. Dadurch geht jede Freundschaft kaputt.

Hallo,

das ist eine zivilrechtliche Frage, für die ich kein Experte bin, weswegen ich nur in aller Kürze antworte:

Die Erfolgsaussichten einer Klage an sich dürften nach den genannten Beweismitteln gut sein. Ob Du dann allerdings jemals Dein Geld auch bekommst, ist eine andere Frage. Und dann stellt sich auch die Frage, ob sich eine Klage lohnt…

Viele Grüße
OpiWahn