stellen wir uns mal folgenden Fall vor. Fam. A will mit der sehr gut befreundeten Nachbarfamilie B in Urlaub fahren. Da es bei B zu diesem Zeitpunkt etwas klamm ist und neben dem Urlaub noch andere Investitionen anstehen leiht A ihnen rund 2.500,-- Euro ohne einen Vertrag zu machen. A bekommt die Zusage, daß die Schulden mit dem beantragten Elterngeld beglichen werden sollten sobald dies ausbezahlt werden würde. Leider wurde das Elterngeld aber nicht in der geplanten Höhe bewilligt und aus der Rückzahlung wird nichts. A wird immer wieder mit Zahlungszusagen hingehalten, die dann aber nicht eingehalten werden. Das Ganze zieht sich über fast 2 Jahre hin bis A jetzt keine Geduld mehr hat und auf die Rückzahlung besteht.
Kann A die Forderung gerichtlich eintreiben auch wenn kein schriftlicher Vertrag besteht? Das einzig schriftliche, sind 2 SMS in der B um Zahlungsaufschub bittet.
wenn ich es recht verstehe, haben A und B doch einen Vertrag (nur eben keinen schriftlichen), denn die geplante Rückzahlung wurde doch geregelt. Beweisbar wäre das Ganze mit Zeugen. Da eine Familie üblicherweise aus mehreren Personen besteht, dürfte das doch auch kein Problem sein. Warum also nicht das Mahnverfahren einleiten?
Wenn B so knapp bei Kasse ist, stelle ich mir die Frage, ob das Mahnverfahren da die beste Lösung ist. Wer kein Geld hat, kann auch nichts zahlen, egal ob A nun Recht bekommt oder nicht.
A könnte B doch anbieten, das Geld in Raten abzubezahlen. Das hat IMHO mehr Aussicht auf Erfolg.