Geld verliehen- wie zurück?

hallo zusammen,

ich habe vor einiger zeit einem bekannten knapp 1000 euro geliehen. aus weiser voraussicht hab ich ihm einen wisch unterschreiben lassen, dasser er mir das geld bis zum 31.08.2002 zurückzahlt.
so - der bekannte ist abgehaun nach berlin, und nach einem frustrierendem telefonat kan heraus, das er keine kohle hat und so schnell auch keine bekommen wird.

meine frage :

  1. was müste ich machen um das geld einzufordern(anwalt, gericht, mahnen, inkasssobüro?:wink: )
  2. wie kann ich den bestehenden vertrag verlängern(möchte nihct das es auf einmal heist, sie haben die frist nicht eingehalten, o.ä.)

für eure antworten und tips vielen dank im vorraus

viele grüße

rasta

Hallo Rasta,

wenn du einen gültigen Kreditvertrag mit dem Betroffenen abgeschlossen hast, ist meinem Kenntnisstand zufolge ein Mahnbescheid möglich.

Wie das genau funtioniert und welche Konsequenzen das für den Betreffenden hat, kannst du weiter unten lesen.

Gruss
Rudi

…knapp 1000 euro geliehen… daß er keine kohle hat
und so schnell auch keine bekommen wird.

Hallo,

1000 Euro sind zu ärgerlich, um die Sache einfach zu vergessen, aber zu wenig, um sofort alle Hebel in Bewegung zu setzen. Die entscheidende Frage ist, ob Du dem Schuldner glaubst, daß er kein Geld hat. Wenn Du Dich an der Nase herumgeführt fühlst, weil Du weißt, daß der Schuldner eben doch Geld hat, kannst Du den Weg über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage gehen. Das bringt aber nichts, verursacht im Gegenteil von Dir zu verauslagende Kosten, wenn der Schuldner wirklich kein Geld hat.

Wenn jemand kein Geld hat, nützen Dir alle Titel und Advokaten nichts. Oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Manche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhindern geradezu eine Zahlung oder treiben den Schuldner in die Privatinsolvenz. Dann kannst Du Deine Forderung i. d. R. vollständig abschreiben. Fingerspitzengefühl ist also angesagt und wegen 1000 Euro hinterläßt man keine „verbrannte Erde“. Wenn der Schuldner den ganzen Betrag nicht zahlen kann, dann geht vielleicht eine Ratenzahlung, z. B. 100 Euro im Monat oder 50 oder 20 oder 10.
Sage dem Schuldner, daß Du den ganzen juristischen Weg durchziehen mußt, wenn er sich einer vernünftigen Einigung verschließt. Schreibe einen Zettel mit der Ratenvereinbarung und setze auch ein paar Prozent Zinsen auf die Restschuld fest. Bringe zu Papier, daß die Restschuld sofort fällig wird, sobald 2 Raten in Verzug sind und lasse den Schuldner den Wisch unterschreiben. Wenn sich der Schuldner jeder bescheidenen Ratenzahlung verweigert, kann man annehmen, daß er einfach nicht zahlen will. Das mußt Du selbst beurteilen. Dann kann es sinnvoll sein, das „gröbere Besteck“ hervor zu holen. Wenn er aber Raten akzeptiert und bezahlt, ist das allemal besser, als eine Maschinerie loszutreten und noch weiteres Geld in die Sache zu stecken.

Gruß
Wolfgang

hallo wolfgang,

ich glaube ihm, bzw. bin mir sicher das er kein geld hat. ich kann ihn aber auch im moment nichts unterschreiben lassen, da er in berlin und ich in münchen bin. ich möchte halt vermeiden das der schrieb, den er mir unterzeichnet hat ungültig aufgrund irgendwelcher schlagmichtotmahnungsfristen wird. deswegen möchte ich mich auch schlaumachen…

und selbst, wenn man einen gerichtsvollzieher beauftragt kann ich mir nicht vorstellen das er irgendwas zum pfänden findet!
seine verwandten(eltern) können in diesem fall ja nicht herangezogen werden?

viele grüße

rasta

Hallo,

1000 Euro sind zu ärgerlich, um die Sache einfach zu
vergessen, aber zu wenig, um sofort alle Hebel in Bewegung zu
setzen. Die entscheidende Frage ist, ob Du dem Schuldner
glaubst, daß er kein Geld hat. Wenn Du Dich an der Nase
herumgeführt fühlst, weil Du weißt, daß der Schuldner eben
doch Geld hat, kannst Du den Weg über Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid oder Klage gehen. Das bringt aber
nichts, verursacht im Gegenteil von Dir zu verauslagende
Kosten, wenn der Schuldner wirklich kein Geld hat.

Wenn jemand kein Geld hat, nützen Dir alle Titel und Advokaten
nichts. Oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Manche
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verhindern geradezu eine Zahlung
oder treiben den Schuldner in die Privatinsolvenz. Dann kannst
Du Deine Forderung i. d. R. vollständig abschreiben.
Fingerspitzengefühl ist also angesagt und wegen 1000 Euro
hinterläßt man keine „verbrannte Erde“. Wenn der Schuldner den
ganzen Betrag nicht zahlen kann, dann geht vielleicht eine
Ratenzahlung, z. B. 100 Euro im Monat oder 50 oder 20 oder 10.
Sage dem Schuldner, daß Du den ganzen juristischen Weg
durchziehen mußt, wenn er sich einer vernünftigen Einigung
verschließt. Schreibe einen Zettel mit der Ratenvereinbarung
und setze auch ein paar Prozent Zinsen auf die Restschuld
fest. Bringe zu Papier, daß die Restschuld sofort fällig wird,
sobald 2 Raten in Verzug sind und lasse den Schuldner den
Wisch unterschreiben. Wenn sich der Schuldner jeder
bescheidenen Ratenzahlung verweigert, kann man annehmen, daß
er einfach nicht zahlen will. Das mußt Du selbst beurteilen.
Dann kann es sinnvoll sein, das „gröbere Besteck“ hervor zu
holen. Wenn er aber Raten akzeptiert und bezahlt, ist das
allemal besser, als eine Maschinerie loszutreten und noch
weiteres Geld in die Sache zu stecken.

Gruß
Wolfgang

Hallihallo

Verjährungsfrist privat zu privat ist übrigens das Überschreiten von 2 Kalenderjahren.
Beispiel Geliehen November 01 verjährt 1.Januar 03

Gruß Marco

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