Geld verliehen

Hallo, habe vor längerer Zeit einem Verwanden Geld geliehen!
Ich hatte es damals als meine Pflicht gesehen sich innerhalb der Familie zu helfen. (Was ich heute sehr bedauer) Nun ist die Zeit gekommen, wo ich es gern wieder hätte, doch leider sieht das die bedroffene Person anders .Sie hat alle Kontakte zu mir abgebrochen usw.:frowning:
Ich habe damals zum Glück die Sache schriftlich gemacht, so das ich auch was in der Hand habe.
Nun meine Frage, wie geht man hier vor, kann ich auch anmahnen ?
Wer hat hier schon erfahrung oder einen guten Tip ?

Danke Glaudi

Hallo Claudi,

es ist egal ob verwandt oder nur bekannt, wer Geld verleiht, will es natürlich irgendwann zurück haben.

Zum Glück hast du es schriftlich festgehalten, so dass es recht gut zu belegen ist. Falls in dem Schriftstück kein Zeitpunkt der Rückzahlung benannt wurde, kann du jetzt schriftlich eine letzte Mahnung loslassen. Für deine Beweisbarkeit am besten per Einschreiben. In diesem Brief teilst du dem jenigen mit, dass du das Geld (üblicherweise innerhalb von 14 Tagen) auf dein Konto überwiesen haben willst, ansonsten drohen ihm rechtliche Schritte. Nennst du kein Datum gilt das BGB, wonach der Schuldner erst nach 30 Tagen in Zahlungsverzug kommt. Du will ja gar nicht so lange warten :smile:

Nur für den Fall das kein Geld bei dir eintrifft, hast du zwei Möglichkeiten. Ersten einen Mahnbescheid beim Amtsgericht einreichen oder zweitens sofortige Klage beim Amtsgericht im jeweiligen Ort des Schuldners erheben.
Ein Online-Mahnbescheid geht im allgemeinen schneller (siehe auch http://www.mahnung-online.de/ ) und wird auch gleich entsprechend von den dortig sitzenden Anwälten geprüft. Das Gericht prüft so einen Mahnbescheid grundsätzlich nicht. Wie es dann weiter gehen kann, findest du übrigens auch auf diesen Seiten.

Lieben Gruss
Asmodine (die zur Zeit nur noch am klagen ist und eigentlich keinen Bock drauf hat, aber endlich Kohle sehen will)

Hi

du bist Handelskauffrau? Dann sollte man das aber wissen :smile:
Ich würde es zunächst mal schriftlich machen, zur Zahlung auffordern.

Wann wurde das Geld denn „verliehen“ (im Grund ist es rechtlich betrachtet ein Darlehen, keine Leihe).

Hallo!

Meine Empfehlung: Gib die Sache einem Anwalt. Asmodines Empfehlung enthält zwei gravierende Fehler, die Dir ein teures Stück Papier einhandeln können: Dort steht eventuell drauf „Die Klage wird als unzulässig abgewiesen“. Ganz sicher aber wird drauf stehen „Die Klage ist unbegründet“.

Weshalb sollte eine Klage als unbegründet oder unzulässig abgewiesen werden, wenn sie

  1. einen schriftlichen Beleg hat, der eindeutig aussagt, dass sie Geld verliehen hat
    und 2. eine schriftliche Mahnung versendet, in dem man dem Schuldner den Zeitpunkt der Zahlung nennt?

Damit ist der Schuldner in Verzug geraten und seinen Pflichten nicht nachgekommen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Asmodine,

ganz einfach - weil schon die Mahnung ein Problem darstellt.

So wie es aussieht wurde versäumt einen Rückzahlungzeitpunkt zu vereinbaren. Dieser entsteht auch nicht dadurch, dass jemand mahnt, dass er sein Geld numehr wieder möchte.

Man kann nicht so ohne weiteres etwas einklagen, wenn nicht gegen den Vertrag verstoßen wurde.

Ergo: so einfach ist die Sachen in diesem Falle nicht.
Daher ist der Hinweis, die Sache über jemanden abzuwickeln, der vielleicht noch eine Anspruchsgrundlage findet wesentlich empfehlenswerter. Ich schließe mich daher der Meinung an: ab zum Anwalt.

Gruß Ivo

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Servus Glaudi,

das geht ohne Anwalt und ist auch ganz einfach.

Mahnbescheidformular (gibts in jedem Schreibwarengeschäft) ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.
Dann läuft die Sache automatisch weiter.

Gruß Richy

Na dann viel Spaß. Tipp: Mit Anwalt wird’s billiger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Abtretung der Forderung an eine andere Person !

  2. Evtl. Kündigung (drei Monate) des Darlehn / Kredit !

  3. Dann Klage !

Durch die Abtretung und deren Annahme erreichst DU; DASS Du
nicht mehr Partei bist, sondern Zeuge wirst. Damit ist dann
ein Beweismittel geschaffen.

Ich finde es unfair von Dir nicht den Fehler aller hier aufzuzeigen.

Also das hier

  1. das Darlehen kündigen Frist drei Monate wenn keine andere Frist vereinbart ist

erst wenn diese Frist verstreicht, hat man Aussicht im Gericht.

Jakob

Hallo, habe vor längerer Zeit einem Verwanden Geld geliehen!

Ich hatte es damals als meine Pflicht gesehen sich innerhalb
der Familie zu helfen. (Was ich heute sehr bedauer) Nun ist
die Zeit gekommen, wo ich es gern wieder hätte, doch leider
sieht das die bedroffene Person anders .Sie hat alle Kontakte
zu mir abgebrochen usw.:frowning:
Ich habe damals zum Glück die Sache schriftlich gemacht, so
das ich auch was in der Hand habe.
Nun meine Frage, wie geht man hier vor, kann ich auch anmahnen
?
Wer hat hier schon erfahrung oder einen guten Tip ?

Danke Glaudi

Seltsam, aber so steht es geschrieben
Sorry, aber wenn hier konkrete Fälle geschildert werden, dann wird darauf nicht geantwortet. An diese stumme Absprache halten sich alle Profis in diesem Brett, und ich finde das fair.

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Entschuldige

e.v kannst Du das später mal dazuschreiben das zu konkret gefragt ist. Wäre hilfreich gewesen.

So begann nämlich das Rätselraten bei vielen, die die Sache mit dem Mahnbescheid lösen wollten.

bis mir die Gedult riss.

Schlieslich lesen hier viele mit, verinnerlichen so was und dann ???

Jakob

Sorry, aber wenn hier konkrete Fälle geschildert werden, dann

wird darauf nicht geantwortet. An diese stumme Absprache
halten sich alle Profis in diesem Brett, und ich finde das
fair.

Sorry, aber wenn hier konkrete Fälle geschildert werden, dann
wird darauf nicht geantwortet. An diese stumme Absprache
halten sich alle Profis in diesem Brett, und ich finde das
fair.

Hallo!

dein ‚nicht-Antworten‘ verschlingt immer noch eine nicht unerhebliche Anzahl von Buchstaben in mehr wie einer Antwort.

Vielleicht wäre ein erneuter Hinsweis darauf, dass man (vor allem) als Anwalt nicht auf so eine Frageformulierung antworten dar.

Ansonsten wirkt dein orakelhaftes Verhalten aus dem Hintergrund (das ich im übrigen gut verstehe - wer will schon jemanden in sein Unglück laufen lassen?) eher befremdlich. Das könnte massiv negativ auffallen. In sofern gebe ich heute mal Jakob recht, dass dies so nicht ganz optimal und fair läuft.

Gruß Ivo