Geld verschenkt?

Hallo Allerseits,
habe eine Frage:
einmal angenommen man hätte eine DVD bei ein Privatanbieter über eine dieser Plattformen bestellt. der Anbieter wollte Vorkasse. die wird bezahlt. Als man bei nächster Gelegenheit auf das Konto kuckt, träfe einen der Schlag: man stelle fest, daß dem anstatt 7,89 EUR 789,00 EUR überweisen wurde! Als das bemerkt ist, wäre es schon fast eine Woche zurück. Man schreibe dem Verkäufer, daß ihn zuviel überwiesen wurde und den zuvielüberwiesenen Betrag zurück buchen möchte. Der schreibe zurück, daß er von dem Geld schon einiges ausgegeben hätte, und nicht mehr alles zurückzahlen könne.
Er bietet einen Rest von 500 EUR an.

Was kann man tun? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das ganze Geld zurückzufordern (abzüglich des Preises für die DVD)? Oder muß man damit leben um 300 EUR ärmer zu sein?

Hallo,

Was kann man tun? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das ganze
Geld zurückzufordern (abzüglich des Preises für die DVD)? Oder
muß man damit leben um 300 EUR ärmer zu sein?

http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.ht…

Gruß
Christian

Kann das jemand in einfache deutsch übersetzten?
gibt es eine verjährung?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann das jemand in einfache deutsch übersetzten?

Wer etwas bekommt, was ihm nicht zusteht, muss es zurückgeben.

gibt es eine verjährung?

Natürlich: drei Jahre.

Levay

Der

schreibe zurück, daß er von dem Geld schon einiges ausgegeben
hätte, und nicht mehr alles zurückzahlen könne.
Er bietet einen Rest von 500 EUR an.

Was kann man tun? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das ganze
Geld zurückzufordern (abzüglich des Preises für die DVD)? Oder
muß man damit leben um 300 EUR ärmer zu sein?

Hallo,
man könnte annehmen, daß es sich um ungerechtfertigte Bereicherung handelt.
Dagegen kann man vorgehen.

Gruß:
Manni
IANAL

Was kann man tun? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das ganze
Geld zurückzufordern (abzüglich des Preises für die DVD)? Oder
muß man damit leben um 300 EUR ärmer zu sein?

Hallo,
man könnte annehmen, daß es sich um ungerechtfertigte
Bereicherung handelt.
Dagegen kann man vorgehen.

Hallo,
man könnte den Abkassierer anschreiben und eine letzte Frist für den Zahlungseingang setzen mit dem Hinweis verbunden, daß ansonsten eine Strafanzeige erfolgt.
Sollte kein Geld eingehen, sollte man eine Strafanzeige erstatten vielleicht mit der Formulierung „aus allen infrage kommenden Gründen“
Gruß:
Manni
IANAL