Geld vom Amt bei gewünscher kündigung?

Hallo!!
Ich war jetzt ca. 3J in dem betrieb beschäftigt die ersten 2J war noch alles super das letzte Jahr war die hölle es war in denn siene nur noch zücho krieg es wurde angeblich geklaut nach meiner meinung hatte der chef keinen überblick mehr
ich solle mich rechtfärtigen wo die sachen gebliben sind
ICH meinte zu ihm tuht mir leid ich weiss es nicht

Dadrauf meinte er wie das weiter gehen soll

ICH kann es dir leider nicht sagen

(mit lauter stimme) Wie soll das weiter gehen

ICH weiss ich nicht dann muss ich nach hause gehen

(mit lauter stimme) ER okay gehe nach hause tüss

Dadruf bin ich gegangen ich bin auch nicht wieder ihn gegangen

Hatte ihm dann ne sms geschrieben das er mir bitte ne kündigung schicken soll
Heut kamm der brief darin steht

ZITAT: hiermit bestätigen wir ihnen ihrerseits gewünschte Kündigung. Wie betrachten das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2010 als beendet

Meine frage bekomme ich jetzt trotzdem geld vom amt biss ich was neues gefunden habe ?

der eine sperre ??
Danke euch jetzt schon mal

Hallo,

erstmal würde ich sagen, dass Du heimgegangen bist, war keine gute Idee. So hat Dein Chef Grund zur Annahme, dass Du evtl. wirklich was geklaut hast, obwohl es ja nicht stimmt, wenn Du das sagst.
Und eine Kündigung kann man sich nicht wünschen, in dem Fall hast Du von Dir aus gekündigt und vom Arbeitsamt gibt es drei Monate kein Geld, was ganz schön viel sein kann.
Wenn Du noch nicht unterschrieben hast, mache das nicht! Sonst hast Du ja die Kündigung eingewilligt und bekommst kein Geld. Zudem sieht es jetzt so aus, als würdest Du den Diebstahl zugeben, den Du gar nicht gemacht hast!
Sag Deinem Chef klipp und klar, dass Du wieder arbeiten kommst, weil Du Dir keiner Schuld bewust bist, er ist verpflichtet Dich weiterzubeschäftigen.
Dann hast Du immer noch Zeit etwas neues zu suchen um dann, wenn Du eine Stelle sicher bekommst, selbst zu kündigen.
Vielleicht solltest Du einer Gewerkschaft beitreten. Hier haben die Chefs Respekt und Dir wird in vielen Rechtsfragen geholfen.
Marco

hallo black elfe!
da kann ich dir auch nich so recht helfen. meines wissens muß die kündigung vom arbeitnehmer grundsätzlich schriftlich erfolgen. da dein arbeigeber dir jetzt aber deine mündliche kündigung im prinzip nur schriftlich bestätigt hat, weiß ich nicht, wie sich das verhält. sollte das amt das so bewerten, werden die bestimmt eine 3-monatige sperre verhängen. aber wie gesagt, so recht weiß ich da auch nicht bescheid.
gruß
tom8171

Diese Situation ist schon recht verzwickt und wird sicher nicht ohne die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht einfach lösbar sein, um noch zu retten, was zu retten sein könnte.