Geld vom Hersteller für beleuchtetes Werbeschild?

Moin allerseits,
Ich bin Vermieter von einer Gewerbeeinheit in meinem Haus. Der Mieter, ein Handwerksbetrieb, möchte unbedingt ein beläuchtetes Reklameschild von einem Hersteller anbringen, der sein vermutlich einziger Produktpartner ist. Dieser Nachdruck, mit dem das verlangt wird, macht mich nachdenklich. Zahlen Firmen wie z.B. Vaillant dafür, wenn Ihre Partnerhandwerksbetriebe eine Leuchtreklame bei Ihrer Betriebssitz anbringen? Werbung ist ja immerhin ein teures Gut und warum sollte sonst ein Installateur lieber z.B. ein Vailland-Schild anbringen als ein Schild mit seinem Namen.

Vielen Dank für Tips Erfahrungen und Hinweise!

Moin,

i.d.R. wird das Schild von den Firmen finanziert (ganz oder teilweise).

Den „Nachdruck“ kann ich halbwegs verstehen: es kann ein befristetes Angebot sein (Wir machen im April mal wieder komplett kostenlose Werbeschilder…), auch denkbar: der Mieter möchte vielleicht einen anderen Lieferanten reinnehmen, was der Vaill… evtl. nicht passen würde… oder er fragt nu schon seit Monaten und muss den Vaill… Vertreter immer wieder vertrösten (was dann auch nervt)

Prinzipiell darf meines Wissens ein Vermieter die Anbringung untersagen. Nur was hat ein Vermieter davon, seinen Mieter wegen sowas zu schädigen??? Ist ja nu nicht irgendwie - anrüchig/behindernd/belastend/störend

LG

CEM

Danke für die Antwort. Es geht mir nicht um ein blindes Verbot. Dem Mieter steht eine passiv beläuchtete Werbefläche von einem halben qm an der Hauswand zur Verfügung. Das reicht dem Mieter aber nicht, sondern er besteht auf ein aktiv beläuchtetes zusätzliches Schild mit eben nur dem Logo des Lieferanten drauf. Da frage ich mich dann schon, warum? Was hat der Mieter von dem zusätzlichen Leuchtschild? Wenn diese Werbung vom Lieferanten bezahlt wird, dann wäre die Grundlage für diese Werbung, dass die Zahlung für das Anmieten der Fläche an mich als Vermieter geht.
Das ist meine eigentliche Frage. Wenn zusätzliche Werbung auf dem Grundstück angebracht wird, dann muss das natürlich bezahlt werden und ich möchte keinen Zwischenhandel nach dem Motto, der Lieferant zahlt 200€ im Monat, dann kann dem Vermieter für die Fläche 100€ gezahlt werden. Sondern wenn der Lieferant auf meinem Grundstück werben möchte, dann soll er dafür mit mir in Verbindung treten. Wenn aber der Lieferant ohnehin nichts bezahlt und der Mieter möchte dieses Schild angebracht haben, dann würde ich natürlich auch mit dem Mieter einen Preis aushandeln. Und dafür muss ich wissen, wie der Hase läuft bei Werbung von Lieferanten bei Handwerksbetrieben.

…meistens Verhandlungssache.

Tja… was nun?
Ich guck mal aus der Richtung des Mieters: Hey, der schenkt mir einer was, *smile*… gehe zum Vermieter und bekomme die Antwort: „Nix da! Wenn dann mir!“

Ich wäre Stinksauer

(wie gesagt, meine Einschätzung)

Wäre halt kein Geschenk (Leistung ohne Gegenleistung), sondern Leistung (Geld) für eine Gegenleistung (Werbefläche), wobei dem Mieter die Werbefläche nicht gehört und er deshalb nicht damit handeln kann. Ich vermiete oder verkaufe ja auch keine Wohnungen in Immobilien, die mir nicht gehören.
Aber klar rechnen Mieter und Vermieter manchmal unterschiedlich:smile: