hallo
ich vermute es zählt, wer für die buchung der reise den vertrag unterschrieben hat.
wenn nur der man den vertrag unterschrieben hat, zahlt nur der mann, auch wenn die frau als mitreisende angegeben wurde. (von dieser version gehe ich aus, „bezahler nur der mann“; von „dessen konto wird das geld abgebucht“)
wenn die frau nicht nur als mitreisende angegeben wurde, sondern selbst auch ihre unterschrift unter den vertrag gesetzt hätte, würde sie sich an den kosten beteiligen müssen.
es würde also drauf ankommen wer wo unterschrieben hat.
mündliche aussagen (die ohne zeugen gemacht wurden) sind eher weniger wert. es stünde aussage gegen aussage.
hallo
ein paar bucht im januar 2012 ein urlaub. der urlaub findet im
juli diesen jahres statt. es werden beide namen angegeben,
jedoch als bezahler nur der mann ( von desen konto das geld
abgebucht wird )
nun kommt es im april zu streitigkeiten und die frau verlässt
den mann.
auf die frage des mannes was nun mit dem urlaub wird und wann
er sein geld bekommt meint die frau nur " du wolltest mich eh
einladen, also kannst du ihn auch bezahlen".
natürlich ist das nicht so. der mann bezahlte den urlaub zwar
komplett an, jedoch sollte im mai die restzahlung ( die vom
konto des mannes abgebucht wird ) von der frau selbst bezahlt
werden.
ist das irgendwo schriftlich fixiert worden? am bestem im reisebüro?
wie kommt der mann nun an sein geld ? stronieren des urlaub
geht leider nicht da keine rücktrittsversicherung
abgeschlossen wurde. es müsste in jedem fall 90% der preises
bezahlt werden.
wenn dem mann das geld rechtlich nicht zusteht, bekommt er es nicht.
kann der mann klagen ? wie stehen die chancen ?
klagen kann er in jedem fall. wir sind ein rechtsstaat. die chancen hängen von nicht genannten details ab. z.b. einblick in den vertrag mit dem reisebüro.
gruss