Geld von ex holen ?

hallo

ein paar bucht im januar 2012 ein urlaub. der urlaub findet im juli diesen jahres statt. es werden beide namen angegeben, jedoch als bezahler nur der mann ( von desen konto das geld abgebucht wird )

nun kommt es im april zu streitigkeiten und die frau verlässt den mann.

auf die frage des mannes was nun mit dem urlaub wird und wann er sein geld bekommt meint die frau nur " du wolltest mich eh einladen, also kannst du ihn auch bezahlen".

natürlich ist das nicht so. der mann bezahlte den urlaub zwar komplett an, jedoch sollte im mai die restzahlung ( die vom konto des mannes abgebucht wird ) von der frau selbst bezahlt werden.

wie kommt der mann nun an sein geld ? stronieren des urlaub geht leider nicht da keine rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. es müsste in jedem fall 90% der preises bezahlt werden.

kann der mann klagen ? wie stehen die chancen ?

Hallo!

ein paar bucht im januar 2012 ein urlaub. der urlaub findet im
juli diesen jahres statt.

Dieses Jahres, scnr.

es werden beide namen angegeben,
jedoch als bezahler nur der mann ( von desen konto das geld
abgebucht wird )

Hierzu müsste man sich genauer anscheuen, wer denn jetzt Vertragspartner ist. Wenn beide gemeinschaftlich, dann dürfte ein Gesamtschuldnerausgleich funktionieren. Ist nur der Mann Vertragspartner (also nicht nur „Bezahler“ sondern alleiniger „Schuldner“) und die Frau Mitreisende, dann bestehen keine Ausgleichsansprüche innerhalb der Lebensgemeinschaft.

wie kommt der mann nun an sein geld ? stronieren des urlaub
geht leider nicht da keine rücktrittsversicherung
abgeschlossen wurde. es müsste in jedem fall 90% der preises
bezahlt werden.

kann der mann klagen ? wie stehen die chancen ?

Recht gut, denn die Frau müsste ihre Behauptung beweisen, und das kann sie offenbar nicht.

ein paar bucht im januar 2012 ein urlaub. der urlaub findet im
juli diesen jahres statt.

Dieses Jahres, scnr.

Nein,

der Poster hatte Recht. Aber wir wissen ja:
Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,267…

Gruß

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hallo

kann der mann klagen ? wie stehen die chancen ?

Recht gut, denn die Frau müsste ihre Behauptung beweisen, und
das kann sie offenbar nicht.

welche behauptung müsste die frau denn beweisen?
müsste nicht eher der mann beweisen, dass die frau ihren anteil selbst zahlen wollte?

onkel käthe

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der Poster hatte Recht. Aber wir wissen ja:
Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,267…

Wenn schon auf Zwiebelfisch verlinken, dann richtig:
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,325…

Also: dieses Jahres.

Gruß
c.

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hallo

ich vermute es zählt, wer für die buchung der reise den vertrag unterschrieben hat.
wenn nur der man den vertrag unterschrieben hat, zahlt nur der mann, auch wenn die frau als mitreisende angegeben wurde. (von dieser version gehe ich aus, „bezahler nur der mann“; von „dessen konto wird das geld abgebucht“)

wenn die frau nicht nur als mitreisende angegeben wurde, sondern selbst auch ihre unterschrift unter den vertrag gesetzt hätte, würde sie sich an den kosten beteiligen müssen.

es würde also drauf ankommen wer wo unterschrieben hat.

mündliche aussagen (die ohne zeugen gemacht wurden) sind eher weniger wert. es stünde aussage gegen aussage.

hallo

ein paar bucht im januar 2012 ein urlaub. der urlaub findet im
juli diesen jahres statt. es werden beide namen angegeben,
jedoch als bezahler nur der mann ( von desen konto das geld
abgebucht wird )

nun kommt es im april zu streitigkeiten und die frau verlässt
den mann.

auf die frage des mannes was nun mit dem urlaub wird und wann
er sein geld bekommt meint die frau nur " du wolltest mich eh
einladen, also kannst du ihn auch bezahlen".

natürlich ist das nicht so. der mann bezahlte den urlaub zwar
komplett an, jedoch sollte im mai die restzahlung ( die vom
konto des mannes abgebucht wird ) von der frau selbst bezahlt
werden.

ist das irgendwo schriftlich fixiert worden? am bestem im reisebüro?

wie kommt der mann nun an sein geld ? stronieren des urlaub
geht leider nicht da keine rücktrittsversicherung
abgeschlossen wurde. es müsste in jedem fall 90% der preises
bezahlt werden.

wenn dem mann das geld rechtlich nicht zusteht, bekommt er es nicht.

kann der mann klagen ? wie stehen die chancen ?

klagen kann er in jedem fall. wir sind ein rechtsstaat. die chancen hängen von nicht genannten details ab. z.b. einblick in den vertrag mit dem reisebüro.

gruss

Sorry, so ein bisschen kenne ich mich aus mit Sprache. Kannst Du mir denn bitte aufzeigen, wo genau in Deinem Link ich einen Beleg für Deine Aussage finden könnte?

Guten Abend!

welche behauptung müsste die frau denn beweisen?

Die einzige Behauptung, die sie in dem Beispielfall aufstellt, nämlich dass der Mann sie habe einladen wollen.

müsste nicht eher der mann beweisen, dass die frau ihren
anteil selbst zahlen wollte?

Das müsste er nicht. Er müsste beweisen, dass es einen Vertrag gibt, bei dem auf der einen Seite ein Reiseveranstalter steht und auf der anderen Seite der Mann und die Frau zusammen. Dann geht der Anspruch auf die Hälfte der Reisekosten per Gesetz (§ 426 BGB) auf den Mann über.

Die von der Frau behauptete (beabsichtigte) Schenkung wäre dann eine Einrede, für die sie wiederum darlegungs- und beweispflichtig ist.

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auf die frage des mannes was nun mit dem urlaub wird und wann
er sein geld bekommt meint die frau nur " du wolltest mich eh
einladen, also kannst du ihn auch bezahlen".

Es ist unter der Würde, einem Frauenzimmer Geldes wegen nachzustellen.

Bezahls und fahre allein, oder mit einer neuen Puppe. Fakt ist, was im Vertrag steht und mündliche Verabredungen müssen unter Beweis gestellt werden.

Doch, ein Rücktritt vom Reisevertrag sollte möglich sein.

Siehe § 651 i BGB:
Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

(Anmerkung: ich habe vor ein paar Jahren auch schon einmal einen Sommerurlaub im Dezember mit Freunden gebucht, ein paar Monate später haben wir uns total zerstritten und sind dann vom Reisevertrag zurückgetreten. Das ging problemlos und hat uns, soweit ich mich erinnere, auch nichts gekostet)

Liebe Grüße