Sehr verehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze Rechtsfrage. Also angenommen jemand verliert eine EC Karte, bemerkt den Verlust nach 2 Tagen, geht zur Bank und die stellen einen Abbuchung von 999 Euro (für ein Laptop vom Promarkt) fest, wer muss dann haften. Offensichtlich hat der Promarkt trotz der Höhe der Summe weder eine Pinnummer noch einen Ausweis verlangt und sich lediglich auf die leicht zu fälschende Unterschrift verlassen! Vielen Dank für Ihre Antworten!!! Guss Christian
highspeed24
Hallo,
das OLG Hamm hat im Urteil 31 U 7/96 festgestellt, dass wenn ein EC Kartenbesitzer eine Stunde nachdem er Kenntnis erhalten hat, dass er seine Karte verloren hat, seine Aufbewahrungspflicht- und Mitwirkungspflicht grob fahrlässig verletzt. Wenn dann noch ein Schaden entstanden ist, der durch Abbuchungen von dem Konto mit der verlorenen Karte entstanden ist, so muss das der Inhaber der KArte selbst tragen.
Wegen der Unterschrift die leicht zu fälschen ist, wir wahrscheinlich ein Graphologe erforderlich sein. DIeser kann anhand eines Gutachtens feststellen, dass die Unterschrift gefälscht wurde. Der Markt hat allerdings nicht nachteilig gehandelt. Die Unterschrift ist auf der Rückseite der Karte zu finden. Eine Verpflichtung diese zusätzlich mit dem Personalausweis gegenzuprüfen besteht nicht.
Weiter hat das LG Mönchengladbach im Urteil 2 5 288/99 festgestellt, dass ein Kunde der den Verlust seiner Karte erst Tage später meldet, also es erst Tage später bemerkt, dass dieser nicht zwangsläufig für den Schaden aufkommen muss.
Hoffe geholfen zu haben,
schönen Tag noch
highspeed24
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Hi,
wenn es per Lastschrift eingezogen wurde, kannst Deine Bank bitten, diese Lastschrift zurückzubuchen. (Geht bis zu 6 Wochen)
Schau mal bei http://www.swr.de bei der Sendung Markztinfo nach, die hatten gestern ein ähnliches Problem in der Sendung
Viel Erfolg
Winni
PS: vielleicht solltest Du auch Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt stellen.
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Hi,
das OLG Hamm hat im Urteil 31 U 7/96 festgestellt, dass wenn
ein EC Kartenbesitzer eine Stunde nachdem er Kenntnis erhalten
hat, dass er seine Karte verloren hat, seine
Aufbewahrungspflicht- und Mitwirkungspflicht grob fahrlässig
verletzt.
Kann es sein, dass hier das Gehirn schneller war als die Finger? Bitte erläutere diesen Satz noch einmal - Danke
Gruß Stefan
hi,
m.E. heißt das folgendes:
Du mußt nach Bemerken des Verlustes Deiner EC-Karte unverzüglich das Sperren der Karte veranlassen.
Alles andere in grob fahrlässig, und die Bank haftet nicht für Schäden.
Berichtig mich, wenns nicht so ist.
Winni
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Hallo Christian,
ist die Abbuchung über das Lastschriftverfahren (Unterschrift) erfolgt, liegt meines Erachtens das Risiko beim akzeptierenden Händler. Der Betroffene kann das Geld rückbuchen lassen und der Händler hat die Nachweispflicht, dass der Betroffene tatsächlich unterschrieben hat.
Anders sieht es beim Pin-Verfahren aus. Hier ist der Betroffene erst von der Haftung freigestellt, sobald er seine Karte als gestohlen der Bank gemeldet hat. Ist bereits vorher eine Belastung erfolgt, ist meines Wissens der Betroffene immer noch in der Nachweis-Pflicht, dass er a) es nicht selber war und b) nicht fahrlässig die Pin-Nummer weitergegeben hat. Kann er dies nicht zweifelsfrei nachweisen, bleibt er auf dem Schaden sitzen.
Allerdings ist b) wiederum meines Wissens mittlerweile umstritten, da zum einen die Weitergabe der Nummer durch einfaches Ausspähen und zum anderen durch Knacken des Codes erfolgen kann. Aber wie gesagt, das ist wohl umstritten.
Grüße
Jürgen
PS: Ich bin nur Laie
Lesen und dann antworten
Wie immer bei highspeed24 wird ein unpassendes urteil hingerotzt, ohne dass es auf den sachverhalt passe.
Lesen - denken - dann antworten
wenn nix ahnung, dann nix antworten
hi,
m.E. heißt das folgendes:
Du mußt nach Bemerken des Verlustes Deiner EC-Karte
unverzüglich das Sperren der Karte veranlassen.
Alles andere in grob fahrlässig, und die Bank haftet nicht für
Schäden.Berichtig mich, wenns nicht so ist.
Winni
ja so ist es richtig. da war ich mit tippen langsamer als mit denken.

schönen abend noch
highspeed24
[…]
Hallo Christian,
ich werde mich jetzt gar nicht um Urteile und Gesetze kümmern, daher nur ein paar Tips aus der Praxis.
- Da es sich wohl um eine Lastschrift handelt, diese wegen Widerspruchs zurückgeben
- Bank darüber informieren, dass deine Unterschrift darauf gefälscht worden ist (vorzugsweise dem Mitarbeiter mitteilen die Information an die richtige Stelle weiterzuleiten), denn
- wird das Kaufhaus den Belg im Orginal an die Bank schicken und die Kundenanschrift verlangen um seine Forderung geltend machen zu können
- Wird die Bank diesem Kaufhaus mitteilen, dass die Unterschrift gefälscht ist und sie daher keine Daten rausgeben wird. (Nach einem eventuellen Unterschriftenvergleich Beleg - Kontounterlagen)
- Bleibt der Händler auf seinem Schaden sitzen
Gruß Ivo
Hallo Ivo
- Wird die Bank diesem Kaufhaus mitteilen, dass die
Unterschrift gefälscht ist und sie daher keine Daten rausgeben
wird. (Nach einem eventuellen Unterschriftenvergleich Beleg -
Kontounterlagen)
Schwierig wird es für die Bank allerdings, wenn die Fälschung so gut ist, daß sie nicht 100 % erkennbar ist.
Es könnte ja auch durchaus sein, daß die Karte nicht verloren wurde und der Kunde auf diesem Weg versucht, sein Geld zurückzubekommen. Wenn die Fälschung daher nicht eindeutig ist, wird die Bank die Daten wohl rausrücken müssen und das ganze wird auf einen Rechtstreit rauslaufen.
Ist bei uns schon mal so passiert, das Verfahren läuft noch.
Gruß
Edith
Hallo Ludwig XIX,
könntest du deine Kritik vielleicht noch ein bisschen spezifizieren? Gerade in diesem Brett wäre es bei Kritik doch interessant zu wissen, was eigentlich kritisiert wird, oder?
Gruß
Daniel
offtopic
Hi Daniel
Hallo Ludwig XIX,
Das ist der falsche Ludwig 
Der Sonnenkönig war Ludwig XIV
*klugscheißmodusaus* 
Edith
Tip: Konto wechseln!!
Hallo Christian,
unabhängig von den genannten Vorschlägen würde ich sofort das Konto kündigen. Denn wahrscheinlich wird der Dieb auch weiterhin mit Deiner Karte einkaufen gehen. Dann hast du jedes Mal Scherereien mit Rückbuchen etc. Es ist dann zwar klar, dass Du im Recht bist, jedoch musst Du dennoch ständig dafür sorgen, dass nicht unberechtigeter Weise Geld abgebucht wird!!
Grüße, Nina