Geld von Minderjähriger geliehen

Hallo Leute,
angenommen man hat folgenden Fall:

eine minderjährige Person leiht einem anderen Jugendlichen(z.B. wegen guter Freundschaft oder einer Beziehung) einen vierstelligen Betrag, wovon die Eltern des/der Leihenden natürlich nichts wissen, die Eltern vom „Empfänger“ jedoch schon.

Einen Vertrag den die Eltern finden könnten, würden Jugendliche vermutlich nicht machen, aber die Eltern würden schätzungsweise jedoch nach ein paar Monaten schon irgendwie herrausfinden, das Geld fehlt und schließlich decken sie die ganze Situation auf. Nehmen wir mal an, irgendwas ist schief gelaufen beim zurückzahlen, es ist noch kein Cent geflossen.

Ist in diesem hypotethischen Fall eine Art „stillschweigender Vertrag“ zustandegekommen (oder gilt eine Geldübergabe ohne Vertrag generell erstmal als „Schenkung“? Wäre so etwas unter Jugendlichen in dieser Größenordnung überhaupt gültig?)?
Machen sich die Eltern des „geldanehmenden“ Jugendlichen irgendwie strafbar(z.B. Ausnutzung Minderjähriger falls es so etwas gibt)?
Und letztlich: welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an Geld in so einem Fall wiederzubekommen? Kann verliehenes Geld verjähren?

Hallo!

Welches Alter hat derjenige, der das Geld bekommen hat? Welches Alter haben überhaupt beide?

Gruß
Tom

Ist in diesem hypotethischen Fall eine Art „stillschweigender
Vertrag“ zustandegekommen (oder gilt eine Geldübergabe ohne
Vertrag generell erstmal als „Schenkung“? Wäre so etwas unter
Jugendlichen in dieser Größenordnung überhaupt gültig?)?

Wieso „stillschweigender“ Vertrag? Haben die Jugendlichen denn nicht mündlich vereinbart, dass der Geldbetrag verliehen wird? Ein mündlicher Vertrag ist ja nicht „stillschweigend“.

Unter 18 liegt beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. IANAL, aber ich würde vermuten, dass eine Darlehensvereinbarung, die Taschengeldhöhe übersteigt, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten erst mal unwirksam ist. Es käme vielleicht darauf an, woher genau das Geld stammte und inwiefern der Jugendliche darüber frei verfügen durfte.

Machen sich die Eltern des „geldanehmenden“ Jugendlichen
irgendwie strafbar(z.B. Ausnutzung Minderjähriger falls es so
etwas gibt)?
Und letztlich: welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an
Geld in so einem Fall wiederzubekommen? Kann verliehenes Geld
verjähren?

Ich würde zunächst über die nicht bestehende Einwilligung der Eltern an die Sache herangehen (BGB §107ff.). Dann ist der Darlehensvertrag nämlich nichtig und der geflossene Geldbetrag herauszugeben. Ggf. gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid.

Sollte der Darlehensvertrag doch gültig sein, wäre er mit 3 Monaten Kündigungsfrist zu kündigen, falls nichts bezüglich der Rückzahlung vereinbart wurde (§488 BGB); sonst wäre er bei ausreichdem Zahlungsverzug (§498 BGB) in seiner Gesamtheit fällig zu stellen.

Dann ginge es wieder weiter mit Mahnung und Vollstreckung…

Grüße,
Sebastian

Beides Jugendliche, sind noch minderjährig, also zw. 14 und 17. Genaues Alter dürfte irrelevant sein denk ich mal, oder?