Die Enkelin kauft und saniert ein Mehrfamilienhaus. Darin ist eine Wohnung für die 82-jährige Oma, welche später mit einziehen soll. Die Oma beteiligt sich im Laufe von 2 Jahren mit 50 T€ an den Sanierungskosten. Jetzt prüft das Finanzamt, ob Schenkungssteuer fällig wird. Es gibt doch ein Gesetz, wonach Zuwendungen für die Errichtung eines Familienheimes nicht unter diese Steuerpflicht fallen. Ist das richtig? Wer ist so nett und kann uns helfen? Vielen Dank bereits im Voraus. Eure Anne
Es gibt doch ein Gesetz,
wonach Zuwendungen für die Errichtung eines Familienheimes
nicht unter diese Steuerpflicht fallen. Ist das richtig?
Hallo,
nein, solches Gesetz gibt es nicht. Ich sage nur: Ab zum Steuerberater,
ggf. lässt sich an der Konstruktion mit der Oma und der
Einliegerwohnung noch etwas retten.
Mfg vom
showbee
Die Enkelin kauft und saniert ein Mehrfamilienhaus. Darin ist
eine Wohnung für die 82-jährige Oma, welche später mit
einziehen soll. Die Oma beteiligt sich im Laufe von 2 Jahren
mit 50 T€ an den Sanierungskosten.Jetzt prüft das Finanzamt, ob Schenkungssteuer fällig wird.
Das ist deren Pflicht.
Es gibt doch ein Gesetz,
wonach Zuwendungen für die Errichtung eines Familienheimes
nicht unter diese Steuerpflicht fallen. Ist das richtig?
Nicht ganz, aber wenn das Geld mit der Auflage gegeben wurde,
es für das Haus zu verwenden, wird die Summe eventuell günstiger bewertet.
Ich würde einen Gesprächstermin „beim Steuerberater meines Vertrauens“ ausmachen.
Gruß JoKu
Nicht ganz, aber wenn das Geld mit der Auflage gegeben wurde,
es für das Haus zu verwenden, wird die Summe eventuell
günstiger bewertet.
Dazu finde ich im Gesetz aber nichts.
und was meinst Du hierzu: http://www.focus.de/finanzen/steuern/schenkung/strat…
Mehr: http://www.google.de/search?num=30&hl=de&newwindow=1…
Gruß JoKu
Ich sehe nicht, dass das auf den Sachverhalt passt. Das Haus ist bereits angeschafft, die Oma zahlt einen Anteil an Renovierungskosten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich sehe nicht, dass das auf den Sachverhalt passt. Das Haus
ist bereits angeschafft, die Oma zahlt einen Anteil an
Renovierungskosten.
Stimmt.
Wenn der Kauf schon passiert ist, geht das so nicht mahr.
Gruß JoKu
Freibetrag
Die Enkelin kauft und saniert ein Mehrfamilienhaus. Darin ist
eine Wohnung für die 82-jährige Oma, welche später mit
einziehen soll. Die Oma beteiligt sich im Laufe von 2 Jahren
mit 50 T€ an den Sanierungskosten. Jetzt prüft das Finanzamt,
ob Schenkungssteuer fällig wird.
Das Fa muss prüfen ob Schenkungssteuer fällig wird aber mir kommt der betrag eh zu gering vor.
Denn je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten werden drei Steuerklassen unterschieden, §§ 15, 16 ErbStG
Da es die Enkelin ist also Steuerklasse 1 hat diese einen Freibetrag von 51.200€!!! Der FB wird vom wird von dem geschenkten Vermögen abgezogen nach meiner Rechnung bleibt nix mehr überig… oder? =)
mfg