Geld weg- mahnung?

Ich habe folgendes Problem. Mitte August hat mir eine flüchtige Bekannte mein Bankkonto leergeräumt. Ich habe bereits Anzeige und Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Nun sagte sie mir, sie überweist mir das Geld zum 30, weil sie dann erst Geld habe…ok war ich so nett und warte. Dann war kein Geld überwiesen, daraufhin schrieb ich sie nochmals an und sie vertröstete mich nochmals und wieder kein Geld erhalten. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe kann ich mir keinen Anwalt nehmen weil mich dieser mehr als der Streitwert kosten würde. Hat jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen kann?

In welcher Größenordnung liegt Ihr „Abräumen“?

Hallo,

also ganz einfach. Vordruck für Mahnbescheid im Laden für Bürobedarf kaufen, ca. 3,00 €. Sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und an Dein zuständiges Amtsgericht schicken, zuvor dort anrufen und fragen, welches Amtsgericht für Mahnsachen (es gibt ein Zentrales Mahngericht) für Dich zuständig ist. Dann abwarten, was passiert. Du wirst Post bekommen, das Amtsgericht will dann erstmal die Gebühren haben, wieviel ist davon abhängig, wie groß die Summe ist, die Du wieder haben willst. Bis 300,00 € sind das zunächst 35,00 €. Es ergeht dann ein Mahnbescheid. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid, aus dem dann mit Gerichtsvollzieher vollstreckt werden könnte.

Viele Glück

Andreas Kleiner, Berlin
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Hallo. Beim Amtsgericht gibt es für nicht so Betuchte gegen eine geringe Gebühr oder gar kostenlos Rechtsberatung (bitte vorab erkundigen). Ansonsten einen Mahnbescheid schicken - dann Geld pfänden lassen. Kostet zwar auch ein wenig was - ist aber prozentual gut zahlbar…
Viel Glück - Helena

Hallo,

da die Person ja scheinbar zu gibt ihnen das Geld unterschlagen/gestohlen zu haben, und sie bereits eine Anzeige erstattet haben, würde ich ein Online Mahnverfahren einleiten.
Sie können sich bei ihrem Amtsgericht erkundigen, hier z.B. für NRW

http://www.service.nrw.de/ressorts/JM/OnlineMahnantrag/

Grüße aus Richtung Ulm

Insgesamt waren es zum Glück „nur“ 230 €

Vielen Dank für den Tipp :smile:

Habe eben Bedenken, dass das ganze mehr kostet als der eigentlich gestohlene Betrag. Nicht das ich bei Null rauskomm.
Trotzdem danke für den Tipp, ich werde dort mal anrufen.

Ist denn solch ein Online-Mahnverfahren rechtens und von Erfolg gekrönt? Oder auch eher Glückssache? Danke schonmal für den Tipp :wink:

gern, schönes WE -trotzdem

Stelle ein Schreiben auf, dass Sie dir „die-und-die Summe schuldet“.

Ich bin jetzt hier nicht rechtlich so bewandert: aber Google hilft dir sicherlich.

So dass Sie unterschreibt, dass Du von Ihr das Geld in Höhe von …zu bekommen hast und Sie das anerkennt.

Und dann vereinbare ein angemessene reale Rate zum Abbezahlen. Manchmal ist das realer als gleich alles zu fordern. Aber schätze du das ein.
Denn was hast du davon alles auf einmal bis zum 1. nächsten Monats es zu fordern und nichts passiert und du stehtst da. Erhalte Dir Spielraum für Druck.
Hartnäckig fordern und doch verbindlich bleiben sodass der Kontakt gewahrt bleibt!!

Lies in meinen letzten Ratschlägen eine Formulierung zu Mahnungen. Die kannst mitbedenken wegen Druck- und Angsterzeugen (drohende Anwaltskosten).

Die Gebühren richten sich immer nach dem Streitwert.Mahnbescheid gibt es im Schreibwarengeschäft.

Beim Mahnverfahren kann man die anfallenden Gebühren gleich mit kassieren. Formulare gibt es im Schreibwarengeschäft. Gruß - Helena

Hallo,
lass die Anzeige bei der Polizei weiterbestehen, versuche Ihre Eltern ausfindig zu machen und tragen ihnen deine Situation vor.
Gruss Marco
das hilft manchmal

Wenn Sie eine berechtigte Forderung gegenüber einer Person/Firma haben ist das Rechtens.

Zu den anderen Fragen kann ich Ihnen keine Antwort geben, woher soll ich wissen ob die Person über Geld verfügt das Pfändbar ist?

Sie haben auf jeden Fall dann einen Titel gegenüber dem Schuldner/in, wenn diese/r natürlich eine Privatinsolvenz anstrebt müssen Sie sich mit dem Teil zufrieden geben den ihnen der bestellte Schuldenverwalter zu spricht.

Grüße aus Richtung Ulm

Sie haben schon alles richtig gemacht. Lassen sie die Anzeige weiter laufen, bisSie das Geld zurück haben, Das ist das effektivste Druckmittel. Die Versprechungen sind sowieso offensichtlich nur Verzögerungsatktik.
Eine zivirechtliche Rückforderung können Sie auch später noch einleiten.
Dazu lassen Sie sich am besten in der kostenlosen Rechtsberatung für Mittellose (Ansprechpartner ist ihr Amtsgericht) beraten.