Geld zahlen für Fehler am Arbeitsplatz?

Mein Chef hat uns unterbreitet, dass er in Zukunft für Fehler bzw. für das Vergessen von Tätigkeiten Geld von den Angestellten fordert.
Tätigkeit A = 10 € - Tätigkeit B = 15 € - Tätigkeit C = 25 € - etc.
Jegliche Tätigkeit ist nun mit einem „Bußgeld“ belegt und wir Mitarbeiter sollen diesen „Bußgeldkatalog“ als Anlage an unseren Arbeitsvertrag unterschreiben. Muss ich das machen bzw. darf er das machen? ist sowas rechtskräftig?

Hallo MontanaBerlin,
auf Deine Frage gibt es die Standardantwort: Was Ihr Euch gefallen lasst darf er machen - und zum Thema „rechtskräftig“: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ansonsten fällt das unter das Stichwort „Betriebsstrafe“. Da gelten ganz enge Regeln, wenn Ihr Euch wehrt, hat der Chef keine Chance. Machen kann er das überhaupt nur (Zitat aus dem Interenet unter dem Stichwort „Betriebsstrafe“): „sofern dabei ein rechtsstaatliches, ordnungsgemässes Verfahren eingehalten wird“ - das heißt, er gerichtlich nachprüfbare Beweise vorlegt und Gelegenheit zur eigenen Verteidigung gibt.
Für Fehlleistungen wie das das Vergessen von Tätigkeiten sind Strafen allerdings ausgeschlossen.
Wie gesagt: Es sei denn, Ihr lasst es Euch gefallen und den Psycho weiter gewähren. Dann kann Euch aber auch keiner helfen.
Gruß
U.Daniel

Hallo U.Daniel,
danke für die Standardantwort. Ich schätze diese antwort bestärkt mich in meinem denken. vielen dank
Gruß
MontanaBerlin

NEIN!
Hallo,
nein sowas ist mir noch nicht untergekommen.
Bitte umgehend an den Betriebsrat wenden oder an eine Rechtsberatung und Finger weg vom Stift.
Gruß C.

Wenn es im Betrieb einen BR gibt, muß d. verhandelt werden.

Gibt es keinen BR, empfehle ich Ihnen einen FA Arb.recht aufzusuchen.

Mit Verlaub - das ist ein Witz! Aber sowas kommt immer wieder vor. Also: Schadenersatzpflichtig macht sich ein Arbeitnehmer, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. „Vergessen“ zB ist zwar fahrlässig und rechtfertigt unter Umständen eine Abmahnung wegen Schlechtleistung, taugt aber nicht für ein Bußgeld. Unterschreiben würde ich nix, sollte der Chef aber trotzdem mal Geld einbehalten/abziehen, dann handelt er illegal, weil es kein Lohnzurückbehaltungsrecht gibt. In so einem Fall müsstest du dsa einbehaltene Geld einfordern und notfalls einklagen.

Ihr Arbeitgeber darf Ihren Lohn nicht einfach kürzen.
Nur wenn Sie ihm vorsätzlich Schaden zufügen, kann er sich evtl. mit Ihnen über Schadenersatz einigen oder gerichtlich klagen. Unterschreiben Sie nichts und schalten evtl. einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft ein.

Viele Grüße
Maria

hallo
gehe mal davon aus das ein arbeitvertrag vorhanden ist.
veränderungen in dem bestehenden arbeitsvertrag müssen von den beteiligten angenommen werden.
wenn einer mit der veränderung nicht einverstanden ist so tritt diese veränderung auch nicht ein.
viel erfolgt

Selbstverständlich ist das so wie beschrieben nicht rechtsgültig.

Vertragsstrafen sind grundsätzlich zulässig, wenn der AG ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat.
Wenn - wie hier - jede (Nicht)Tätigkeit mit einer Vertragsstrafe bedroht ist, dann scheint mir das maßlos übertrieben und dürfte daher im Falle eines Falles wohl unwirksam sein. Gegen alle aufgeführten Tätigkeiten gibt es normalerweise Abmahnungen und Kündigungen. Grundsätzlich müssen aber die Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Dem Anschein nach existiert bereits ein Vertrag, der jetzt um die VS erweitert werden soll. Wenn ich damit richtig liege: Auf keinen Fall unterschreiben!
Gruß Robby1

Ichgehe davon aus, dass es sich bei Dir um einen kleinen Arbeitgeber mit wenig Beschäftigten handelt, wo es wahrscheinlich weder einen Betriebsrat noch Tarifverträge gibt. Die rechtliche Lage ist an sich so, wenn ein Arbn. grobe Fehler macht, dann könnte es zu einer Abmahnung kommen. Beim zweiten Mal zu einer Kündigung. Eine Bußgeldkatalog für Fehler am Arbeitsplatz ist meiner Meinung nach nicht rechtwsirksam.

Wenn Sie es unterschreiben, kann es rechtskräftig werden, es müsste nur geprüft werden, ob es auch beim rehtlichen Streit stand hält, das glaube ich nicht. LG

Hallo MontanaBerlin,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

Sorry, aber von solch einer Vorgehensweise habe ich noch nie gehört und kann mir nicht vorstellen, wie dies vom AG rechtlich durchzusetzen sein soll. Aber eine verbindliche Antwort kann ich leider nicht geben, es tut mir leid.

Nein!
ist es nicht…habt Ihr nen Betriebsrat?
ansonsten würde ich ihm sagen das er auf einem schmalen Grad balanciert es sich mit seiner Belegschaft gründlich zu versauen…

Gruß
Cyb