Hi,
Bei angeordneter Vermögenssorge wird es schwer, mehr als
Anstandsschenkungen (typische Größenordnung für
Geburtstags-/weihnachtsgeschenke im Verhältnis zu Vermögen und
Einkommen) zu machen. Also mal eben das halbe Vermögen
verschenken, wird problematisch. Was über das Taschengeld
hinaus geht ist zwar nicht grundsätzlich tabu, aber der
Betreuer hat die Finger im Spiel.
könntest Du das bitte auch dem OLG Nürnberg sagen? Meine Schwiegermutter hat (unter Betreuung für Vermögen, Gesundheit und Aufenthalsbestimmung)ihr komplettes Vermögen an ihre Tochter verschenkt. Lt. OLG Nbg. zulässigerweise, so daß wir einem Vergleich zugestimmt haben, damit wir nicht noch mehr Geld in den Sand sezten. Bis dato hatte uns der „Spaß“ nämlich bereits 6.000,00 € gekostet, plus Beerdigungskosten + von meinem Mann als Betreuer ausgelegtes Taschengeld.
Das die Schenkung an sich nicht zulässig gewesen sein soll, wurde weder vom LG Amberg noch vom OLG Nürnberg angezweifelt, nach deren Meinung wäre die Schenkung nur dann unzulässig, wenn sie geschäftsunfähig gewesen wäre.
Bei Einwilligungsvorbehalt geht gar nichts mehr ohne
ausdrückliche Zustimmung des Betreuers.
Richtig, aber den gab es leider nicht, weil wir nie auf die Idee gekommen wären, das man einer todkranken unter Betreuung stehenden Frau ihr gesamtes Vermögen nehmen kann.
Gruß
Tina