Geld zurück bei Vorschuss an Bestatter?

Hallo miteinander

Unser Vater ist vor zwei Wochen gestorben und weder meine Mutter noch ich selbst haben die Mittel die Bestattung zu bezahlen. Jetzt greift das Sozialamt ein und trägt die Kosten. Der Bestatter macht aber geltend, dass sich die Stadt jeweils sehr lange Zeit lässt, bis sie ihm die Kosten erstattet und er deshalb einen Vorschuss nebst vorläufige Ratenzahlung wünscht.

Meine Mutter bekommt jetzt die drei Monate Rente meines Vaters, die ihr als Witwe bis zur ersten Zahlung der Witwenrente zusteht, da dies ebenso eine längere Zeit dauern kann. Wenn sie davon jetzt aber den verlangten Vorschuss bezahlt und darüberhinaus auch noch Raten und sich das Sozialamt lange Zeit lässt, bis sie den Bestatter das Geld überweist, bekommt dann meine Mutter das Geld von der Viertelsjahresrente, das ja dafür gedacht ist, sie bis zur Zahlung der Witwenrente über Wasser zu halten, wieder zurück oder ist das ein Trick des Sozialamts, sich um die Übernahme des Bestattungskosten weitgehendst zu drücken, indem sie den Sozialhilfeempfänger auf diese Weise das Geld für die Bestatung bezahlen lässt? Die können sich ja denken, dass der Bestatter Druck ausübt und sein Geld sehen will.

Ich weiß, dass es bei Hartz IV-Empfängern, wo das Jobcenter die Mietjahresendabrechnung begleichen muss, genau so läuft. Wer Vorschüsse an den Vermieter leistet, bekommt sie vom Jobcenter nicht zurückerstattet. Ist es in dem Fall, wo es um Vorschüsse für Bestattungskosten geht, genauso? Meine Mutter weiß ja schließlich nicht, wie lange sie mit den 3 Renten, die sie noch im Sterbefal meines Vaters bekam, auskommen muss.

Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen in dieser Hinsicht und kann uns sagen, ob sie das Geld für den Vorschuss und die monatlichen raten zurückerhält.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mitch

Der hat ja wohl ´nen Schaden!
Geht mit dieser Aussage zum Sozialamt und verweigert die Forderung des Bestatters. ramses90

Dann klärt doch mal ab, wer der Auftraggeber „Bestattung“ ist.

Die Witwe oder das Sozialamt ?

und daraus geht dann auch hervor, wer sich mit den durchaus berechtigten Forderungen des Bestatters auseinandersetzen muss.

MfG
duck313

Steht doch da, dass das Sozialamt die Kosten trägt, was sollen sie da denn da noch abklären?

Na wer wohl, das Sozialamt und nur weil der Bestatter meint,

Kann er jetzt nicht Vorleistung von der Hinterbliebenen verlangen, dann darf er den Auftrag seitens der Stadt halt nicht annehmen. ramses90

Das bedeutet nicht, die Witwe ist nicht Auftraggeber der Bestattung.
Sie hat bestimmt mit dem Bestatter gesprochen, Dinge ausgewählt usw.
und unterschrieben.

Anders macht es keinen Sinn. Niemand würde rumjammern und Anzahlung verlangen, wenn das nicht der eigentliche Besteller wäre.

deshalb ist das sozialamt aber noch lange nicht der vertragspartner des bestattungsunternehmers.

Danke für die vielen Anregungen. Haben uns jetzt mit dem Bestatter geeinigt. Tatsache ist wirklich, dass meine Mutter unterschrieben hat und dadurch Auftraggeberin ist. Von Vorschuss stand aber nichts in der Rechnung. Ich hätte es drauf ankommen lassen, denn wo nichts schriftlichliches existiert, würde es schwer für ihn werden, irgendwas zu beweisen. Aber alte Leute scheuen eben die Auseinandersetzung vor Gericht. Darauf bauen die Unternehmer ja und jetzt hat sie bezahlt, ohne mich zu unterichten. Bleibt jetzt nur die Hoffnung, dass er Wort hält und das Geld zurückerstattet, sobals das Sozialamt zahlt. Sonst kann sie das Geld an ihre alte Chefin zurückzahlen

Aber Danke noch mal. Sollte wieder so ein Fall eintreten, werde ich dafür sorgen, dass ohne mich nichts mehr läuft.