Geld zurück

hallo juristen,

ich habe im Juli 2001 ein medion-notebook gekauft (aldi).
im juli 2002 habe ich es eingeschickt, da es nicht mehr lief.
vor 14 tagen war der akku defekt, bekam einen neuen, funkitioniert trotzdem nicht.
ab wann kann ich meinen kaufpreis zurückverlangen.
garantie 2 Jahre d.h. bis mitte 2003

danke

sepp

Wenn der gelieferte Artikel auch nach einer angemessenen Anzahl von Nachbesserungen seine vertragsmäßig zugesicherten Eigenschaften nicht erhält, kann der Kunde eine Wandlung des Kaufvertrages, eine Ersatzlieferung oder eine Preisminderung verlangen.

In ständiger Rechtssprechung und praktischer Handhabung wird davon ausgegangen, dass 2, maximal 3 Nachbesserungen zumutbar und insoweit angemessen sind.

Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln !
Hierzu sollte eine entspr. Erläuterung in die FAQ´s.

Gruß

HM

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