angenommen, jemand kauft in einer Boutique eine Jacke, nachdem er sie anprobiert und für okay befunden hat. Am nächsten Tag zuhause zieht er sie nochmal an und entdeckt eine Falte, die ihm nun überhaupt nicht gefällt. Im Laden hat er die Falte nicht bemerkt.
Der Laden würde die Jacke vermutlich gegen einen Gutschein zurücknehmen. Da es für diesen Gutschein keine weitere sinnvolle Verwendung gäbe und der Geldbetrag auch weiterhin für eine neue Jacke benötigt würde, möcht der Kunde aber keinen Gutschein. Gäbe es für den Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldbetrags?
Gäbe es für den Kunden einen Anspruch auf
Rückerstattung des Geldbetrags?
Nein, es sei denn die Boutique würde, im Einklang mit ihren AGB, ein solches Vorgehen anbieten bzw. bewerben. Nur weil dem Kunden die Jacke nicht mehr gefällt, ist das kein Gewährleistungs- und oder Garantieanspruch.
Wäre es denn im Bereich des Möglichen, diese „Falte“ am Rücken
der Jacke (die vorher nicht bemerkt wurde) als Mangel
anzusehen?
Vermutlich wären Käufer und Verkäufer sich in dieser Hinsicht
natürlich nicht einig - was dann?
Dann hätte der Käufer schlicht Pech gehabt.
Wenn er keinen Gutschein (den der Verkäufer aus reiner Kulanz anbiet) haben will, dann hat er eben eine Jacke die ihm nicht gefällt.
Ich muss noch 'ne Frage nachschieben: Wäre es zulässig, wenn dieser Gutschein eine zeitliche befristung hätte, also nach n Monaten seine Gültigkeit verliert?
Ich muss noch 'ne Frage nachschieben: Wäre es zulässig, wenn
dieser Gutschein eine zeitliche befristung hätte, also nach n
Monaten seine Gültigkeit verliert?
Hi,
dann ist es so. Das Geschäft ist ja eigentlich gar nicht dazu verpflichtet, die Jacke zurückzunehmen, es macht das auf reine Kulanz.