Geld zurück bei Täuschung auf Flohmarkt

Auf einem Kinderflohmarkt wird eine Autorennbahn gekauft. Diese befindet sich in der Verpackung und ist mit Klebestreifen fest verschlossen, so dass der Inhalt nicht in Augenschein genommen und geprüft werden kann. Da in den Teilnahmebedingungen des Flohmarkts steht dass nur vollständige und funktionsfähige Artikel verkauft werden dürfen wird die Rennbahn für 19 Euro gekauft. Als die Verpackung zu Hause geöffnet wird ist allerdings die Enttäuschung groß, da statt 2 Autos nur 1 Auto enthalten ist, das zudem noch defekt ist, die Schienenstücke sind zum Teil verrostet und die Anleitung ist unbrauchbar, da die Seiten zusammenkleben und daher innen unlesbar sind. Es ist also weder vollständig noch funktionsfähig. Kann der Käufer vom Veranstalter (der ja offensichtlich nicht nachgeprüft hat ob der Verkäufer die Regeln einhält) das Geld zurückverlangen? Oder muss der Veranstalter dem Käufer die Kontaktdaten vom Verkäufer herausgeben damit der Käufer dort reklamieren kann? Und ist der Verkäufer verpflichtet das Geld zurückzuzahlen?

Vielen Dank im Voraus schon für einige aufklärende Angaben :smile:

Frage:
Hast du Zeugen, das der Inhalt fehlte???
Besser wäre es, dies beim Kauf zu kontrollieren.
Nach dem Ware und Geld den Besitzer gewechselt hat:
Wer will dir das öffnen vor Ort untersagen??
Viel Spass
und mehr Erfolg beim nächsten MAl,
Werner

Moin,

warum genau konnten jetzt die Klebestreifen zur Inaugenscheinnahme nicht geöffnet werden?

Gruß

TET

Kann der Käufer vom
Veranstalter (der ja offensichtlich nicht nachgeprüft hat ob
der Verkäufer die Regeln einhält) das Geld zurückverlangen?

Nein, natürlich nicht.

Oder muss der Veranstalter dem Käufer die Kontaktdaten vom
Verkäufer herausgeben damit der Käufer dort reklamieren kann?

Nein.

Und ist der Verkäufer verpflichtet das Geld zurückzuzahlen?

Im Endeffekt: Nein.
Solang es der Käufer nicht anders bezeugen oder beweisen kann, kann der Verkäufer sich auf 100 Arten hier herauswinden. Die zwei einfachsten Antworten wären: „Die Rennbahn ist nicht von mir.“ oder „Sie wußten doch, daß die verrostet und defekt ist und haben sie trotzdem gekauft.“

Also: Unter Lehrgeld abhaken und sich nächstes Mal VOR dem Kauf vom Zustand einer Sache überzeugen.

Gruß
Christian

Hallo TET,

warum genau konnten jetzt die Klebestreifen zur Inaugenscheinnahme nicht geöffnet werden?

das ist wohl auf der Quittung im Kleingedruckten vermerkt.

Gruß
Achim

(nehme ich wenigstens an. Im Zweifel sollte der UP den Wortlaut der Quittung hier posten. Als Beleg für Kaufobjekt, -preis und Höhe sollte er sie ja auf jeden Fall aufbewahrt haben :wink:

das ist wohl auf der Quittung im Kleingedruckten vermerkt.

quittung? auf einem kinderflohmarkt? das wäre das erste mal, dass ich sowas sehe.

Hallo,

Kinderbörsen werden meist ehrenamtlich organisiert. Da kann keiner für irgendwas garantieren.
Wenn ein Verkäufer bescheisst, kann man das nur direkt an der Kasse reklamieren. Sonst lässt sich das oft nicht mehr nachvollziehen.
Ich öffne die Spiele an der Kasse oder direkt danach in Sichtweite (je nach Stau). Bin auch schon angegangen.

Gruß
M.