Geld-zurück-Garantie... von wegen!

Hallo zusammen.
Ich habe am 29.1.24 im Geschäft ein Handy gekauft. Sollte für meine Mutter sein, für die es aber zu leise und vor allem zu kompliziert war. Ist also nur ausgepackt und einmal getestet worden.
Der Hersteller wirbt mit einer 60-Tage-Geld-zurück-Garantie.
Entsprechenden Antrag gestellt und am 12.02.24 per Mail genehmigt bekommen.
Handy mit allen erforderlichen Unterlagen unbeschädigt, funktionierend und originalverpackt zurückgeschickt.
Am 11.04.24 per Mail informiert worden, dass eine Erstattung nicht möglich ist, da das eingeschickte Rückgabeprodukt nicht teilnahmeberechtigt oder unvollständig ist.
Hotline nicht erreichbar, um RR gebeten. RR: das Handy sei angekommen, aber defekt. Wäre jetzt zur Reparatur, die würden sich melden.
Nach geraumer Zeit und mehreren Mails von mir wurde ich zurückgerufen, erneut mit der Aussage, dass es zur Reparatur sei, und man sich melden würde. Habe um eine entsprechende schriftliche / Mail-Aussage gebeten.
Seitdem nichts mehr gehört. Hotline nicht erreichbar, keine Antwort auf erneute Mail oder RR-Wunsch.

Definitiv war beim Absenden alles mit dem Teil in Ordnung, bis heute weiß ich nicht, wo es ist und was kaputt sein soll.
Und ja, es handelt sich um einen namhaften Hersteller, weiß nicht, ob ich den hier nennen darf.

Hab echt die Nase voll. Jetzt auch noch Anwaltskosten riskieren? Oder gleich Anzeige wegen Unterschlagung machen?

Gruß
Norbert

Oder sich erst einmal erkundigen, was denn Unterschlagung überhaupt bedeutet? Unterschlagung setzt einen Vorsatz voraus, der sich auf die Zueignungsabsicht erstrecken muss. D.h. der Täter einer Unterschlagung will sein Opfer aus der Eigentümerposition verdrängen und die Sache selbst behalten. Ein einfaches „ist noch in Reparatur“ und selbst ein „ist momentan nicht auffindbar“ und sogar ein „ist verloren gegangen“, reicht dafür nicht aus. Das sind Dinge, die passieren können, die ärgerlich sind, aus denen man zivilrechtliche Ansprüche herleiten kann, die aber kein Fall für den Staatsanwalt sind, weil da strafrechtlich nichts passiert.

OK, sehe ich ja ein. Und ab welchem Zeitraum ohne Reaktion darf / sollte man weiteres unternehmen?

Auf jeden Fall in solchen Fällen den klassischen Weg über die Briefpost mit Einschreiben gehen. Dann hat man einen sauberen Beleg dafür, dass das Schreiben auch angekommen und angenommen worden ist.

Dann hängt es natürlich davon ab, was jetzt tatsächlich Sache ist. D.h. ist das Telefonmodell tatsächlich für diese Garantie berechtigt, dann sollte man hierzu vortragen. Auf jeden Fall sollte man dazu vortragen, dass das Gerät nicht defekt war. Dazu kann man auf die Mutter verweisen, die es nutzen sollte und auch zwecks Erprobung genutzt hat (da war es also zumindest nicht defekt).

Ansonsten unter kurzem Verweis auf die Dauer der Geschichte bis heute nur noch eine kurze Frist von 14 Tagen setzen und mit rechtlichen Maßnahmen drohen. Ein Anwalt kann dann noch mal eine kleine Nachfrist setzen, und dann loslegen. Ob es sich lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Gerät nicht sonderlich teuer war, schmeißt man mit solchen Dingen ggf. gutes Geld schlechtem hinterher.

Dass es berechtigt ist, wurde mir ja schon bestätigt. Eine Frist hatte ich auch schon gesetzt mit Verweis auf Verbraucherzentrale. 200€ ist der Wert. Da kauft man einmal nicht bei Amazon…