Geld zurück nach 5maliger Reparatur?

Kann man den Kaufbetrag eines Laptops zurückverlangen wenn dieser 3 mal in Reparatur war. Beim 4ten mal ein Ersatzgerät bekommt, welches aber auch defekt ist obwohl die Garantie in wenigen Tagen abgelaufen ist?

Hallo R3duX,

Laut § 433 I Satz 2 BGB ist der VERKÄUFER dazu verpflichtet dir die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Da es sich hierbei nach § 434 I Satz 2 und 3 ganz offenstichtlich um einen Sachmangel handelt ergeben sich deine Rechte aus § 437 BGB. Dabei musst du zuerst nach § 439 Nacherfüllung verlangen, schlägt sie zweimal fehl kannst du entweder nach § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten, was dir dein Geld wiederbringen würde, oder nach § 441 BGB eine Kaufpreisminderung verlangen.

Ich bin aber kein Rechtsexperte und falls sich hier einer findet, der postet, bin ich gespannt.

VG
Mela

Hallo,

Kann man den Kaufbetrag eines Laptops zurückverlangen wenn
dieser 3 mal in Reparatur war. Beim 4ten mal ein Ersatzgerät
bekommt, welches aber auch defekt ist obwohl die Garantie in
wenigen Tagen abgelaufen ist?

Garantie oder Gewährleistung?
Lies mal faq:1152, wenn Du den Unterschied nicht kennst.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Da es sich hierbei nach § 434 I Satz 2 und 3 ganz
offenstichtlich um einen Sachmangel handelt ergeben sich deine
Rechte aus § 437 BGB.

Moment, Moment, so schnell geht’s nicht.
Lag denn der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vor?
Gruß
loderunner (ianal)

Garantie. Und einen Austausch gegen ein anderen Laptop wurde auch vollzogen, jedoch war dieser auch defekt. Und nun läuft die Garantie ab. Sind sie dadurch von ihren Pflichten (endlich ein funktionierenen Laptop bereit zu stellen) entbunden?
Ungerecht wär es ja, durch hinhalt Taktik und belieferung von nur defekten Geräten, abwarten bis die Garantie abläuft.

Hallo,

Garantie.

Dann schau mal in die Garantiebedingungen. Ich wette, dass da nichts von Rückgabe gegen Geld steht und das deshalb auch nicht in Frage kommt.

Und einen Austausch gegen ein anderen Laptop wurde
auch vollzogen, jedoch war dieser auch defekt. Und nun läuft
die Garantie ab. Sind sie dadurch von ihren Pflichten (endlich
ein funktionierenen Laptop bereit zu stellen) entbunden?

Ja.

Ungerecht wär es ja, durch hinhalt Taktik und belieferung von
nur defekten Geräten, abwarten bis die Garantie abläuft.

Tja, ist halt Pech, so wie das gelaufen ist. Der Hersteller ist aber gar nicht verpflichtet, eine Mindeshaltbarkeit zu garantieren, das ist ein freiwilliges Angebot, um den Verkauf anzukurbeln. Natürlich muss er sich an die damit vertraglich festgelegten Bedingungen halten - aber eben auch nicht mehr als das. Lies vielleicht mal /t/garantieverlaengerung-durch-reparaturzeiten/4384485

Die gesetzliche Gewährleistung hätte übrigens noch weniger genutzt. Die bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen. Und da hat das Gerät ja vermutlich noch funktioniert, oder?
Lies mal faq:1152 zu diesem Thema.
Gruß
loderunner (ianal)