Ich versteigere regelmäßig bei Ebay gebrauchte VHS - Kassetten.Allerding ohne
den Vermerk , daß jegliche Garantie ausgeschlossen sei.
Vor kurzem hat sich ein Kunde, ca 2 Tage nach dem erhalt des Films , mit
folgendem Problem gemeldet.Der Ton sei entweder zu dumpf oder es rauscht.
Anhand einer Checkliste , habe ich gebeten,einige Sachen auszuprobieren , um
eine Fern-Diagnose aufzustellen .Unter anderem auch die Kassette auf einem
Zweitgerät auszuprobieren.Da ich in einer Videothek gearbeitet habe,sind mir viele Probleme mit der Technik bekannt.Aber zu 98 % , beruhte es nur auf Un -
wissenheit der Benutzer.
Ich bekam dann den nächsten Tag die Nachricht, sie hätten bei einem anderen Film auch Tonprobleme gehabt.Außerdem sei Ihr Rekorder in Ordnung.Auf meine Checkliste wurde wohl gar nicht eingegangen.Da ich mir denke,daß mit dem Verkauf nicht alles erledigt ist,habe ich mir den Film zurückschicken gelassen.
Diesen habe ich bekommen und jetzt durch drei verschiedene Rekorder,bzw. Rekorder
und TV Kombinationen geprüft.Bild und Ton waren überall Top OK.
Und jetzt meine Frage,wie soll ich mich Verhalten . Was würdet Ihr machen ?
Geld zurück ? Was ist mit dem Zeitaufwand und Ebaygebühren ? Den Film wieder
zurückschicken ? Und wer muß das bezahlen ?
bei VHS-Kasetten dürfte der Streitwert recht gering sein.
Was hast du den dem Käufer gesagt, bzw. wie seit ihr verblieben?
Er wird ja nicht ohne Abklärung die Kasette zurück geschick thaben, oder?
Du hast eine einwandfreie Ware weggeschickt, wenn der Käufer damit nicht klar kommt-pech!
Er hat ja selbst gesagt, dass er das Problem bei einer weiteren Kasette hatte, also dürfte der Verdacht nahe liegen, es handelt sich um einen Recorder-Fehler.
Naja,
ich würde dem Käufer den Kaufpreis zurück erstatten, die Nebenkosten jedoch behalten.
Damit, so denke ich, hast du deine Pflicht genüge getan.
Grüsse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und jetzt meine Frage,wie soll ich mich Verhalten . Was würdet
Ihr machen ?
anscheinend gehst Du ja nicht von bösem Willen bei dem Kunden aus. Es kann ja sein, daß die Kassette wirklich bei ihm nicht will. Außerdem habe ich Dich so verstanden, daß Du recht oft solche Kassetten verkaufst und vermutlich auch einiges an Gewinn dabei machst.
Wenn ich mir vorstelle, ich wäre in Deiner Situation, ich würde wohl freiwillig die gesamten Kosten übernehmen und einen potentiellen weil zufriedenen Kunden gewinnen und die zusätzlichen Kosten unter ungewöhnlichen Aufwand buchen. … Vermutlich bin ich deshalb pleite, weil ich so denke.
Und jetzt meine Frage,wie soll ich mich Verhalten . Was würdet
Ihr machen ?
anscheinend gehst Du ja nicht von bösem Willen bei dem Kunden
aus. Es kann ja sein, daß die Kassette wirklich bei ihm nicht
will. Außerdem habe ich Dich so verstanden, daß Du recht oft
solche Kassetten verkaufst und vermutlich auch einiges an
Gewinn dabei machst.
Das kann ich nicht aus seinem Posting lesen, wenn er gewerblich Handelt sieht das anders aus, da hat er nämlich sowieso eine 2wöchige Umtauschpflicht.
Wenn ich mir vorstelle, ich wäre in Deiner Situation, ich
würde wohl freiwillig die gesamten Kosten übernehmen und einen
potentiellen weil zufriedenen Kunden gewinnen und die
zusätzlichen Kosten unter ungewöhnlichen Aufwand buchen. …
Vermutlich bin ich deshalb pleite, weil ich so denke.
Das kann ich nicht aus seinem Posting lesen, wenn er
gewerblich Handelt sieht das anders aus, da hat er nämlich
sowieso eine 2wöchige Umtauschpflicht.
… Ich versteigere regelmäßig bei Ebay gebrauchte VHS -
Kassetten …
hmm, kann man lesen, korrekt.
ich kenn aber Leute die haben 1000ende Kasetten(Sammler…)…durch Umstieg auf DVD stehn die dinger sinnlos rum und werden auch verkauft…
Da kann man nur spekulieren ob gewerblich oder nicht :o)
ich kenn aber Leute die haben 1000ende
Kasetten(Sammler…)…durch Umstieg auf DVD stehn die dinger
sinnlos rum und werden auch verkauft…
Da kann man nur spekulieren ob gewerblich oder nicht :o)
OK, hast Recht. Ich habe offensichtlich interpretiert, statt mich an Fakten zu halten.
Macht aber nix. Er weiß, ob er nur seinen Keller entrümpelt und dann kann er meine Meinung ja einfach ignorieren.
Tut mir leid,nicht geschrieben zu haben,das ich mein Zeug nur so aus
" Spaß an der Freude " verkaufe.Außerdem ist es ein kleines Taschengeld nebenbei,
das aber meist gleich wieder in DVD´s zurück fließt.
Ich will dem Kunden auch nichts Unterstellen,befürchte aber,daß dieser sich
eine Kopie gezogen hat.Er teilte mir mit,daß er schon so lange nach diesem Film suchen würde.Die Vermutung liegt nahe,weil er sich zu keinem Punkt der Checkliste äußert.Das waren keine schwierigen Sachen und ohne technische Kenntnisse vorauszusetzten.Z.B.: Die Kassette nur einmal vorspulen bis zum Ende und wieder zurück.Oder einfach nur mitteilen,wie der Ton ist.
Ich habe geschrieben,wenn die VHS nicht einwandfrei funktioniert,bekommt er sein
Geld zurück.Aber sie geht und das habe ich genug getestet.
Wie hoch sollten jetzt die Nebenkosten sein ?
Tut mir leid,nicht geschrieben zu haben,das ich mein Zeug nur
so aus
" Spaß an der Freude " verkaufe.Außerdem ist es ein kleines
Taschengeld nebenbei,
das aber meist gleich wieder in DVD´s zurück fließt.
Ich will dem Kunden auch nichts Unterstellen,befürchte
aber,daß dieser sich
eine Kopie gezogen hat.Er teilte mir mit,daß er schon so lange
nach diesem Film suchen würde.Die Vermutung liegt nahe,weil er
sich zu keinem Punkt der Checkliste äußert.Das waren keine
schwierigen Sachen und ohne technische Kenntnisse
vorauszusetzten.Z.B.: Die Kassette nur einmal vorspulen bis
zum Ende und wieder zurück.Oder einfach nur mitteilen,wie der
Ton ist.
Hallo,
nun bin ich aber richtig froh, daß ich nur meine persönliche Meinung von mir gegeben habe. Ich hatte Dich nämlich gründlich Mißverstanden. Ich sollte wohl mehr lesen und weniger interpretieren.
Verstanden hatte ich, daß Du gute Quellen hast und regelmäßig zwecks Ged verdienen NEUE Videokassetten verkaufst. Also leere! Und daß der Kunde Probleme mit seinen eigenen Aufnahmen hatte.
Bei ner bespielten Kassette, nem Film, der sonst problemlos läuft gilt meine ursprüngliche Antwort natürlich nicht. Da wüde ich Deine Vermutung teilen.
Dann sei aber vorsichtig, den Fehler anzuerkennen, denn dadurch entsteht ein Recht auch auf die Erstattung des Portos, meine ich.
Also alles oder nichts, oder Hinweis auf Kulanz.
Die Summe ist zwar zum Einklagen zu niedrig, aber so was fragst Du besser im ‚Recht‘ Brett, da sind Experten, die das genau wissen.