Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld
zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
Welches Geld zurück? Wenn ich Handwerker bestelle, der
ein Leck nicht findet, da kann ich Geld zurückbekommen.
Also mal Text - in Stichworten - aus N24 hier
einstellen.
Vermutlich geht es um Ratenzuschlag. Da kann es u.U.
sein, dass man Anspruch hat, die Ratenzuschläge bei
Zahlungsweisen kürzer als 1 Jahr zurückzubekommen. Da
muss man aber die Bedingungen genau kennen. Mein Rat:
Verbraucherzentrale anfragen (internet) wenn man keinen
RA beauftragen will.
Hallo ich Glaube an Wideotext nachrichten schon lange nicht mehr.
Alles Geld macherei.
Gruss Daniel
Da ich kein Zugriff auf den Videotext von N24 habe, fällt es mir eher schwer zu raten, was dort so berichtet wurde. Ich möchte aber zu Bedenken geben, dass die Versicherungswirtschaft oft zwar ähnliche, allerdings nicht wirklich identische Produkte, Bedingungen usw. verwendet. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass ein Gerichtsurteil nur und ausschließlich für die beklagte Versicherungsgesellschaft und auch nur zu den betroffenen Vertragsarten wirksam ist…
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
Das Gerichtsurteil ist derzeit noch nicht verbindlich für alle Versicherer. Es kann ejdoch nicht schade, wenn Du schonmal Ansprüche an Deien Versicehrung stellst. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg kannst Du Dir ein Formblatt runterladen. Ausfüllen und per Einschreiben oder Fax an die Versicherung schicken.
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
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Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
tut mir leid. den beitrag habe ich nicht gesehen.
chris
Danke für den Tipp.
Werde mal auf die Hompage gehen und mir das anschauen.
MfG
Maexchen15
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.
HAllo
Leider ist das eine sehr verkürzte Darstellung die so einfach nicht ist. Nach der Deruglierung im Jahr 1994 wurden die selben Tarife verkauft wie vorher bzw. wurden sie analog gemacht. Seit der Tranzparenzrichtlinie im Jahre 2007 sind aber die bestehnden Beschreibungen Klauseln unwirksam wenn z.B. der Stornoabschlag oder die ABschlusskosten nicht eplizit vereinbart sind. Daher wurden Teile (besagte Klauseln) ungültig. DIe Versicherungen müssen daher z.B Kosten zurückerstatten aber nur den Verträgen die prämienfrei gestellt hatten oder rückgekauft haben. Denn wen der Vertrag normal weiterläuft dann treffen die Klauseln ja nicht zu . Weil die Abchlusskosten nach der neuen Gestzgebung auf 5 Jahre verteilt werdne müssen und daher diese Verteilung als ok gilt.
Ob es Geld zurück gibt hängt also von deinem Vertrag ab. AUßerdem haben die meisten Versicherungen inzwischen die Schwachstellen saniert. Neuer Verträge sind daher nicht betroffen.
Es schadet aber nicht bei der Versicherung nachzufragen.
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
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Danke für eine Antwort im voraus.
um überhaupt Stellung zu einer Frage nehmen zu können, sollte die Frage mal etwas konkreter sein. Es gibt viele Urteile zum Thema Lebensversicherung. Welcher Formfehler soll hier gemeint sein?
Sofern es um das Thema Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlweise des Beitrages geht:
Dabei handelte es sich um ein Einzelurteil, bei welchem das beklagte Versicherungsunternehmen von sich aus dem Kunden die Ratenzuschläge erstattet hat. Dieses Urteil bewirkt nicht, dass automatisch alle Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Ratenzahlungszuschläge erstatten muss. Es bleibt allen Kunden freigestellt, die Beiträge jährlich ohne Zuschläge zu zahlen. Bei Vereinbarung unterjähriger Zahlung gegen Zuschlag ist die Nennung eínes Effektivzinses nicht zwingend erforderlich, da es sich nicht um ein Kreditgeschäft handelt.
Hallo,
bei dem Urteil geht es darum, das bei monatlicher
Zahlung der Beiträge ein Zuschlag erhoben wird aber
kein effektiver Jahreszins genannt wird.
Hier gehen die Meinungen auseinander, ob dieser
Ratenzuschlag zurück gefordert werden kann.
Wenn z. B. 100,- €/DM monatlich gezahlt werden und das
25 Jahre lang sind das 12 x 25 = 300 Zahlungen.
Der Zuschlag beträgt 3% = 3,- €/DM mal 300 Zahlungen
also insgesamt über die komplette Laufzeit 900,- €/DM.
Ob man die einklagen soll?
Insgesammt eingezahlt werden in 25 Jahren 30.000,-
€/DM.
Wenn man bedenkt das die Abschluss und
Verwanltungskosten je nach Gesellschaft bis zu 15% also
bei 30.000,- €/DM Einzahlung ca. 4.500,- €/DM betragen
und die tatsachliche Rendite teilweise bei 1% liegt muß
man erst mal verstehen, warum jemand überhaupt sowas
abschließt !!
Grundsätzlich sollte man Risiko und Geldanlage
trennen.
Z. B. Risiko-LV mit Berufsunfähigkeitsrente und dazu
einen Sparplan oder Bundesschatzbriefe, einige Aktien,
besser Aktienfonds, etwas mit Immobilien und vielleicht
ein Rohstofffonds (Gold), denn so legen die
Versicherungen an und kassieren ab !
Ich wurde mal „googlen“ zu dem Thema ob es schon
rechtskräftige Urteile gibt.
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld
zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
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Danke für eine Antwort im voraus.
Von einem Formfehler weiß ich leider nichts aber Verträge die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden sind laut BGH verfassungswidrig und den Kunden steht ein höherer Rückkaufswert zu.
Im Videotext von N24 wurde berichtet, dass die meisten
Einzahler wegen eines Formfehlers im Vertrag Geld zurück
bekommen, gemäß einem Gerichtsurteil.
Wer weiss etwas darüber.
Danke für eine Antwort im voraus.