ich muste wegen einem rechtsstreit geld beim amtsgericht hinterlegen. der rechtsstreit ist nun gewonnen- nun die (dumme) frage --> wie bekomm ich mein geld zurück?
wird mir das automatisch überwiesen oder muss ich mir das persönlich vom gericht abholen?
ich bin mir nicht ganz sicher, was Du mit hinterlegen meinst.
Wenn Du den Rechtsstreit angestrengt hast, wirst Du die Gerichtskosten (bemessen sich nach dem Streitwert) vorgestreckt haben müssen.
Wenn das der Fall war, kannst Du diese Kosten wie auch andere Auslagen (sog. Mühewaltungen werden jedoch nicht ersetzt) von der unterlegenen Partei verlangen. Normalerweise wird dies aber im Urteil festgehalten (meist als letzter Punkt). Sollte dies im Urteil vergessen worden sein (!), kannst Du beim AG eine entsprechende Ergänzung beantragen.
Wenn der entsprechende Passus im Urteil allerdings vermerkt ist, kannst Du vom AG eine sog. vollstreckbare Ausfertigung des Urteils verlangen. Die funktioniert dann wie ein fristerfüllter Vollstreckungsbescheid und kann einem Gerichtsvollzieher zur Eintreibung dienen.