Geld zurückbekommen?

Hallo,

mal ne Frage angenommen eine Person hätte in einer Jugendhilfeinrichtung gewohnt und hätte dort -natürlich rein theoretisch - Taschengeld bekommen und hätte von diesem -wieder vollkommen aud der Luft gegriffen :smiley: - über ein Jahr hinweg hunderte Euros abgezogen bekommen als „Sanktionen“ mit „pädagogischen Zielen“. Zum Beispiel wenn die Heizung an ist und es draußen 20 Grad hat. Oder wenn das Licht an ist und grade niemand im Zimmer ist.

Das wäre dann ja nicht ordnungsgemäß, da es eigentlich nicht erlaubt ist ohne Zustimmung Geld vom Taschengeld wegzunehmen. Und es ist ja kein echter Schaden entstanden.

Gäbe es da eine Möglichkeit das Geld zurückzufordern?

MfG

Hallo,

man könnte die Energieverschwendung, die der fiktive Jugendliche verursacht hat, als Verschwendung von Projektgeldern verbuchen.

Genauso, wie die fiktive Person leider versehentlich gegen ihren Wandschrank fallen könnte, dieser leider zu Bruch ginge.

Oder die Person läßt einen Topf Essen anbrennen.

Oder sie will ins Kino und verliert die Kohle vorher.

Welches Jugendamt spielt da mit, zur Hölle?

Wenn aus pädagogischen Gründen Taschengeld abgezogen wurde und solange kein natürlich nachzuweisender geldwerter Schaden entstanden ist, kriegt die Person beim Auszug selbstverständlich ihr Taschengeld zurück.

Gruß

Annie