Geld zurückbuchen lassen möglich?

Hallo ihr!

Ich habe auch bei ebay bestellt, sofort gezahlt und noch keine Ware erhalten. Bei mir sind es allerdings erst zwei Wochen.

Ich meine mal gehört zu haben, dass man bis zu einer gewissen Zeit (6 Wochen??) das Geld, das man überwiesen hat, von seiner Bank zurückbuchen lassen kann.

Ist das richtig oder bin ich da auf dem völlig falschen Dampfer?

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Gruß,

Danielle

Hi Danielle,

nein, das geht leider nicht.

Zurückbuchen kannst du nur, wenn etwas von deinem Konto per Einzugsermächtigung abgebucht wurde.

mG
nyke

Ist das richtig oder bin ich da auf dem völlig falschen
Dampfer?

Leider bist du auf dem völlig falschen Dampfer.
Da eine Überweisung vom Kontoinhaber vorgenommen wird, ist sie lediglich bis zum Eingang auf dem Konto des Empfängers zurückrufbar. I.d.R. also praktisch gar nicht.

Nur - wie bereits gesagt - bei einer Lastschrift (die ja durch den Empfänger in Auftrag gegeben wird) ist eine Rückgabe wegen Widerspruch möglich.

Du musst das Geld also vom Empfänger zurückfordern, bzw. die Lieferung der Ware fordern. Es bleibt dir nur der „normale“ Rechtsweg.

Gruß Ivo

Hi
ausgeführte ÜWs kkönnen nicht zurückgebucht werden.
HH

Was heißt ‚leider‘ ?

Hi Danielle,

nein, das geht leider nicht.

Hallo,

was heißt „leider“ ?

Stell dir mal vor, du verkaufst be ebay absolut korrekte Ware und der Käufer bucht aus unerfindlichen Gründen nach Lieferung einfach das Geld wieder zurück. Ein zumindest dummes Gesicht wäre sicher …

Gruß

Matthias

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Hi,

was heißt „leider“ ?

Leider heißt, dass man bei dieser Zahlungsart zumindest etwas mehr Chancen hätte, bei schwarzen Schafen wieder an sein Geld zu kommen.

Stell dir mal vor, du verkaufst be ebay absolut korrekte Ware
und der Käufer bucht aus unerfindlichen Gründen nach Lieferung
einfach das Geld wieder zurück. Ein zumindest dummes Gesicht
wäre sicher …

Wenn man annimmt, dass sich auf Ebay nur schwarze Schafe herumtreiben, dann wären deine Bedenken sicher begründet, aber da die Mehrheit dort aus ehrlichen Menschen besteht, teile ich deine Bedenken nicht.

Oder kennst du jemanden, der aus unerfindlichen Gründen bei z. B. einem Energieversorger, bei der Telekom, etc., einfach (das heißt für mich: ohne konkreten Grund) sein Geld zurückbucht?
Ich für meinen Teil kenne keine solchen Menschen.

mG
nyke

Gegenfrage
Gestatte mir die Gegenfrage:

Würdest Du bei Ebay noch etwas verkaufen, wenn der Käufer dir einfach den bezahlten Kaufpreis wieder von deinem Konto zurückbuchen könnte ?

Wohl kaum…

Und dein Vergliech mit den Stromversorgern und der Telekom ist hier natürlich Unsinn:

Zum einen verwechselst Du hier Einzugsermächtigung und Überweisung.
Bei einer Einzugsermächtigung nimmt sich jemand Geld von deinem Konto, bei einer Überweisung veranlasst du die Zahlung. Klar, das im ersten Fall ein Recht auf Rückbuchung besteht.

Des weiteren handelt es sich bei den von dir genannten Geschäften nicht um Vorkassegeschäfte, sondern um Zahlungen für Leistungen, die du schon in Anspruch genommen hast.

Bei Ebay hingegen handelt es sich jedoch um das klassische Vorkassegeschäft, d.h. der Verkäufer möchte sicherstellen, dass er vor Aushändigung bzw. Versand der Ware sicher den Kaufpreis hat. Könnte eine Überweisung widerufen werden, könnte der Verkäufer gleich die Ware in der Hoffnung verschicken, dass der Käufer auch brav später zahlt.

Merke: Man sollte die Dinge immer von allen Seiten betrachten.

Gruß

Matthias

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Hi Matthias,

also gut, dann beteilige ich mich mal an deiner Erbsenzählerei.

Würdest Du bei Ebay noch etwas verkaufen, wenn der Käufer dir
einfach den bezahlten Kaufpreis wieder von deinem Konto
zurückbuchen könnte ?

Warum nicht?

Und dein Vergliech mit den Stromversorgern und der Telekom ist
hier natürlich Unsinn:

Zum einen verwechselst Du hier Einzugsermächtigung und
Überweisung.

Nein, hier hast du mich nicht korrekt verstanden.
Ich sprach davon, dass man beim Lastschriftverfahren sein Geld zurückbuchen kann.
Könnte man das bei einer Überweisung auch, wäre das nicht unbedingt von Nachteil (z. B. bei einer falschen Kontonummer oder bei einem falschen Betrag).
Ich habe klar geschrieben, dass man bei einer Überweisung nichts zurückbuchen kann - soweit verstanden?

Bei einer Einzugsermächtigung nimmt sich jemand Geld von
deinem Konto, bei einer Überweisung veranlasst du die Zahlung.
Klar, das im ersten Fall ein Recht auf Rückbuchung besteht.

Genau das habe ich geschrieben. Wo liegt dein Problem?

Des weiteren handelt es sich bei den von dir genannten
Geschäften nicht um Vorkassegeschäfte, sondern um Zahlungen
für Leistungen, die du schon in Anspruch genommen hast.

Holla - das ist nicht richtig.
Bei der Telekom bezahlst du durchaus bestimmte Positionen im Voraus!
Mietgeräte, T-DSL-Anschluss u. Telefonanschluss zahlst du dort immer im Voraus und nicht erst hinterher.

Bei Ebay hingegen handelt es sich jedoch um das klassische
Vorkassegeschäft, d.h. der Verkäufer möchte sicherstellen,
dass er vor Aushändigung bzw. Versand der Ware sicher den
Kaufpreis hat. Könnte eine Überweisung widerufen werden,
könnte der Verkäufer gleich die Ware in der Hoffnung
verschicken, dass der Käufer auch brav später zahlt.

Klassisch Vorkasse hast du, wie du siehst, auch bei Telekom.
Und auch hier kann es dir passieren, dass du trotz geleisteter Vorkasse die Leistung (z. B. T-DSL Gebühren) nicht in Anspruch nehmen kannst.

Merke: Man sollte die Dinge immer von allen Seiten betrachten.

Korrekt und man sollte wissen, worüber man spricht.

mG
nyke

Durchgeknallte e-bay-Mitarbeiter :frowning:(

Offenbar vollkommen durchgeknallte e-bay-Mitarbeiter
verbreiten einen solchen Schwachsinn - daher diese
Gerüchte.

Hi,

Da eine Überweisung vom Kontoinhaber vorgenommen wird, ist sie
lediglich bis zum Eingang auf dem Konto des Empfängers
zurückrufbar.

nur der Vollständigkeit halber: Nicht mal bis zum Zeitpunkt des Eingangs auf dem Konto des Empfängers, sondern nur bis zum Eingang bei der Bank des Empfängers.

Gruß,
Christian