Hi Matthias,
also gut, dann beteilige ich mich mal an deiner Erbsenzählerei.
Würdest Du bei Ebay noch etwas verkaufen, wenn der Käufer dir
einfach den bezahlten Kaufpreis wieder von deinem Konto
zurückbuchen könnte ?
Warum nicht?
Und dein Vergliech mit den Stromversorgern und der Telekom ist
hier natürlich Unsinn:
Zum einen verwechselst Du hier Einzugsermächtigung und
Überweisung.
Nein, hier hast du mich nicht korrekt verstanden.
Ich sprach davon, dass man beim Lastschriftverfahren sein Geld zurückbuchen kann.
Könnte man das bei einer Überweisung auch, wäre das nicht unbedingt von Nachteil (z. B. bei einer falschen Kontonummer oder bei einem falschen Betrag).
Ich habe klar geschrieben, dass man bei einer Überweisung nichts zurückbuchen kann - soweit verstanden?
Bei einer Einzugsermächtigung nimmt sich jemand Geld von
deinem Konto, bei einer Überweisung veranlasst du die Zahlung.
Klar, das im ersten Fall ein Recht auf Rückbuchung besteht.
Genau das habe ich geschrieben. Wo liegt dein Problem?
Des weiteren handelt es sich bei den von dir genannten
Geschäften nicht um Vorkassegeschäfte, sondern um Zahlungen
für Leistungen, die du schon in Anspruch genommen hast.
Holla - das ist nicht richtig.
Bei der Telekom bezahlst du durchaus bestimmte Positionen im Voraus!
Mietgeräte, T-DSL-Anschluss u. Telefonanschluss zahlst du dort immer im Voraus und nicht erst hinterher.
Bei Ebay hingegen handelt es sich jedoch um das klassische
Vorkassegeschäft, d.h. der Verkäufer möchte sicherstellen,
dass er vor Aushändigung bzw. Versand der Ware sicher den
Kaufpreis hat. Könnte eine Überweisung widerufen werden,
könnte der Verkäufer gleich die Ware in der Hoffnung
verschicken, dass der Käufer auch brav später zahlt.
Klassisch Vorkasse hast du, wie du siehst, auch bei Telekom.
Und auch hier kann es dir passieren, dass du trotz geleisteter Vorkasse die Leistung (z. B. T-DSL Gebühren) nicht in Anspruch nehmen kannst.
Merke: Man sollte die Dinge immer von allen Seiten betrachten.
Korrekt und man sollte wissen, worüber man spricht.
mG
nyke