Geld zurückfordern, wenn Sohn Vertrag ohne

…Eltern abgeschlossen hat?

Es geht um folgendes…
Ein 15 jähriger Junge hat bei McFit beispielsweise einen Jahresvertrag abgeschlossen, in dem er sich verpflichte jeden Monat 16,90€ an das Fitnessstudio zu zahlen.

Mutter weiß nichts, Vater ebenfalls nichts und er zahlt nicht von Taschengeld, sondern angenommen von dem Ersparten des Sohnes. Der Vertrag ist schon mal schwebend unwirksam. Aber wie sieht es mit dem Geld aus? Wie kann man dieses zurückfordern?
Meiner Meinung nach greift hier der Taschengeldparagraph nicht, es ist ja das Ersparte des Sohnes. Und da der Vertrag schon von vornherein unwirksam ist, kann das Studio sowieso nicht auf deren Geld beharren, oder?

Wie stehen überhaupt die Chancen in solch einem Fall das Geld zurück zu erhalten, ohne dass das Studio protestiert? Und ohne gerichtliche Auseinandersetzung? Es ist ja sowieso aussichtslos und riskant für das Studio mit einem 15 jährigen vor Gericht zu gehen.

Mit freundlichem Gruß,
Alex. :smile:

Der Vertrag ist schon mal schwebend unwirksam. Aber
wie sieht es mit dem Geld aus? Wie kann man dieses
zurückfordern?

Indem man hingeht oder hinschreibt, die Sachlage kurz erläutert und das Geld zurückverlangt. Wie denn sonst?

Meiner Meinung nach greift hier der Taschengeldparagraph
nicht, es ist ja das Ersparte des Sohnes. Und da der Vertrag
schon von vornherein unwirksam ist, kann das Studio sowieso
nicht auf deren Geld beharren, oder?

Im Ergebnis so richtig, in der Begründung so ähnlich, ja.

Wie stehen überhaupt die Chancen in solch einem Fall das Geld
zurück zu erhalten, ohne dass das Studio protestiert?

Das ist nicht wirklich eine Rechtsfrage, sondern gehört ins Astrologie-Brett.

Es ist ja sowieso
aussichtslos und riskant für das Studio mit einem 15 jährigen
vor Gericht zu gehen.

Hä?

Moin,

Meiner Meinung nach greift hier der Taschengeldparagraph
nicht, es ist ja das Ersparte des Sohnes. Und da der Vertrag
schon von vornherein unwirksam ist, kann das Studio sowieso
nicht auf deren Geld beharren, oder?

Im Ergebnis so richtig, in der Begründung so ähnlich, ja.

Bei Wikipedia steht dazu, dass es nicht unbedingt Taschengeld sein muss, womit der Jugendliche bezahlt, es kann auch das eigene Ersparte sein.
Das Fitness-Studio kann schließlich auch nicht zwischen Taschengeld und Erspartem unterscheiden - oder schließen Firmen mit Jugendlichen dieses Alters immer Verträge auf eigene Gefahr ab, weil die Eltern immer behaupten können, das geschah nicht mit ihrem Einverständnis (und sind damit im Recht)?

Interessierte Grüße,
-Efchen

Also die Eltern wussten wirklich nichts.

Und wenn das Fitnessstudio Verträge mit Minderjährigen abschließt, müssen diese auch mit Risiken rechnen.

Hai!

oder schließen
Firmen mit Jugendlichen dieses Alters immer Verträge auf
eigene Gefahr ab, weil die Eltern immer behaupten können, das
geschah nicht mit ihrem Einverständnis (und sind damit im
Recht)?

Das ganze nennt sich „schwebend unwirksam“ und ja Verträge mit
Jugendlichen sind immer eine Gefahr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit#Schwebend…

Wobei Dauerschuldverhältnisse (Abos) nach meinem Kenntnisstand von
Jugendlichen gar nicht abgeschlossen werden können.

Der Plem

Wobei Dauerschuldverhältnisse (Abos) nach meinem Kenntnisstand
von
Jugendlichen gar nicht abgeschlossen werden können.

Stimmt meiner Meinung nach weil.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige d ie vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt , die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Er bewirkt, bedeutete dass der Vorgang abgeschlossen sein muss.
Ist er aber bei fortlaufenden Zahlungen gar nicht.

Gruss HighQ

Doch, bei einem Abo und somit auch in einem Fitnessstudio wird ja nach Zeitabschnitten abgerechnet. Für einen bezahlten Abschnitt kann die Gegenleistung dann bewirkt sein.

Wir könnten uns hier den ganzen Tag streiten ohne nennenswertes Ergebnis.

Ich habe einfach mal den Anwalt heute gefragt und habe auch als Antwort bekommen

„GELD DARF DEFINITIV EINGEFORDERT WERDEN UND MUSS AUCH AUSGEZAHLT WERDEN!“

Also wird ‚man‘ auch so vorgehen wie es geplant war.

Beisst sich das nicht mit der Tatsache dass Der Vertrag eine Laufzeit vom x Monaten hat?

Ich glaube dir zwar wie immer… wem hier sonst… aber ich finde das ein wenig überraschend.

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Wie genau meinst du das?

Vertrag läuft 12 Monate und fällt definitiv nicht unter den Taschengeldparagraphen.

Beisst sich das nicht mit der Tatsache dass Der Vertrag eine
Laufzeit vom x Monaten hat?

sind leistung und gegenleistung vom restlichen vertrag teilbar, dann wird der vertrag in dem umfang wirksam, für den der minderjährige die (teil-)leistung aus eigenen mitteln erbracht hat.

besteht das abo also aus 12 lieferungen à 15€, dann ist der vertrag z.b. nur bezüglich von 7 (teil)lieferungen schwebend unwirksam, wenn der minderjährige bereits 5 x 15€ geleistet hat.

anders ist es etwa bei abzahlungsgeschäften, sie sind nicht teilbar. gewährt die bank dem minderjährigen 10.000€ und soll der minderjährige das darlehen in 10 raten abbezahlen, dann wird der vertrag nicht im umfang der bereits zurückgezahlten raten wirksam, weil zwar die leistung des minderjähigen, aber nicht die gegenleistung der bank (10.000€ valuta) teilbar sind. der vertrag würde erst dann wirksam werden, wenn der minderjährige sämtliche raten zurückgezahlt hat.

ein praxisrelevantes beispiel für teilbare leistungen ist z.b. der mietvertrag.

Ich glaube dir zwar wie immer… wem hier sonst… aber ich
finde das ein wenig überraschend.

Glauben ist gut, aber blind glauben ist schlecht. Ich sage das nur, damit du mir nicht „immer“ glaubst, ohne kritisch geprüft zu haben.

Beisst sich das nicht mit der Tatsache dass Der Vertrag eine
Laufzeit vom x Monaten hat?

Nee. Jeder Monat kostet soundso viel Euro. Ist ein Monat um und wurde er bezahlt, ist für diesen Monat die Leistung bewirkt haben. Das ist sozusagen eine ganz natürliche Betrachtungsweise, die auch für den Taschengeldparagrafen gilt. Anders wäre es bei einem Ratenkauf. Hier wird ja nicht mit jeder Rate ein bestimmter Teil der Kaufsache bezahlt.

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Danke für deine Ausführung

Wir könnten uns hier den ganzen Tag streiten ohne
nennenswertes Ergebnis.

Ich streite gar nicht. Du hast eine Rechtsfrage gestellt, und ich habe dir die Antwort gegeben. Ob du sie glaubst oder nicht, ist mir persönlich relativ egal. Allerdings ist mir bislang auch gar nicht aufgefallen, dass du anderer Ansicht bist als ich. Doch selbst wenn, zum Streiten habe ich keine Lust.

Ich habe einfach mal den Anwalt heute gefragt und habe auch
als Antwort bekommen

„GELD DARF DEFINITIV EINGEFORDERT WERDEN UND MUSS AUCH
AUSGEZAHLT WERDEN!“

Also wird ‚man‘ auch so vorgehen wie es geplant war.

Das kann „man“ ja gern tun. Ich habe übrigens auch gar nicht gesagt, dass kein Rückforderungsanspruch besteht. Im Gegenteil, ich habe diese Frage bejaht. Zwar ist der Taschengeldparagraf insoweit keine Hilfe, als hier auch nach Zeitabschnitten zu ermittelnde Leistungen „bewirkt“ sein können. § 110 BGB nennt aber ja auch eine Zweckbindung des überlassenen Geldes. Wenn die Eltern also sagen, für solche Dinge hätte dem Minderjährigen das Geld nicht gegeben, wird man zu einem Erstattungsanspruch gelangen.

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Vertrag läuft 12 Monate und fällt definitiv nicht unter den
Taschengeldparagraphen.

Es ist ein bisschen anstrengend, dass du hier von Anfang an die Antwort vorgegeben hast, die du hören wolltest, und das noch immer tust. Wenn du es so gut weißt, brauchst du doch hier gar nicht mehr zu fragen.

Entgegen deiner Auffassung kann auch bei Laufzeitverträgen der Taschengeld-Paragraf einschlägig sein. Das musst du nicht so sehen, aber die meisten Juristen sehen es eben so, z.B.

Wendtland, in: Beck’scher Online-Kommentar BGB, Edition 22, Stand: 01.02.2012, § 110 Rn. 5

AG Bensberg MDR 1963, 840

AG Hamburg NJW-RR 1994, 721

Derleder/Thielbar NJW 2006, 3233

Schilken FamRZ 1978, 643

Benvolio

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Moin,

Das ganze nennt sich „schwebend unwirksam“ und ja Verträge mit
Jugendlichen sind immer eine Gefahr.

Ja, so hab ich das verstanden. Danke für die Bestätigung.

Gruß,
-Efchen