Hallo,
Madame X hat bis Ende Januar einen befristeten Vertrag bei Firma Y.
Im November hat sich Madame X einen Nerv eingeklemmt und war an einem Sonntag im Krankenhaus.
Da sie sich nicht mehr bewegen konnte hat sie sich am darauf folgenden Montag krankschreiben lassen.
Da es ihr eine Woche später noch immer nicht gut ging, liess sie ihre Krankschreibung auf nochmals eine Woche verlängern.
Sie war auf ein HWS Syndrom krankgeschrieben.
Ende Dezember hat der Chef der Firma Y mitbekommen das Madame X am Samstag (vor der Krankschreibung) in einem Auto als Beifahrer saß und ein Auto hintendrauf fuhr, der Fahrerflucht begann.
(Sehr wichtig ist hier, dass Madame den Fahrer nur flüchtig kannte aus dem Park , wenn die Beiden mit ihren Hunden Gassi gingen.An diesem Tage traf Madame X, die zu einer Freundin wollte den Fahrer und er fragte sie ob er sie ein Stück mitnehmen solle.)
Madame X und dem Fahrer ging es aber gut und Madame X verliess das Auto um zu ihrer Verabredung zu gehen , da sie es eilig hatte.
Ob der Fahrer Anzeige erstattete und wie er hieß weiss sie nicht.
Nun wurde Madame X von Firma Y wiederholt nach dem Namen des Fahrers gefragt, das sie sich das Geld was sie durch die Krankschreibung verloren haben, wieder holen möchten.
Da Madame Y nicht den Namen kannte und ihn auch im Park nicht mehr traf musste sie passen…
Madame X wurde dieses Geld zum ENDE der Beschäftigung von ihrem bisschen Lohn abgezogen. Was sie bis heute nicht verstehen kann, da sie ordnungsgemäss eine Krankschreibung abgegeben hatte, die mit dem Unfall nichts zu tun hatte.
Ihr ging es ja nach dem Unfall gut.
Madame X ging zum Anwalt und dieser teilte mit, das es nicht Rechtens sei, einfach Geld abzuziehen, da sie eine Krankschreibung hatte.
Der Arbeitsrichter und der Anwalt der Firma Y sind der Meinung, das Madame X „etwas zu verbergen hätte“ oder „jemanden decken möchte“ und absichtlich den Namen des Fahrers nicht preisgeben will, es gibt es doch nicht das man ins Auto steigt und nicht mal den Namen kennt… Und drohen nun noch mit einer Schadensersatzforderung.
Madame X war krankgeschrieben und hat sie pünktlich abgegeben, sie war nicht wegen des Unfalls krankgeschrieben und ihr wurde rückwirkend Geld abgezogen, nämlich erst als sie schon aufgehört hatte zu arbeiten, ihr wurde nichts vorher darüber mitgeteilt.
Ich würde gerne Eure Meinungen darüber lesen ob sie weiter klagen soll und wie sie weiter verfahren muss.
Vielen Dank im Voraus…