Geldabzug trotz Krankschreibung

Hallo,

Madame X hat bis Ende Januar einen befristeten Vertrag bei Firma Y.

Im November hat sich Madame X einen Nerv eingeklemmt und war an einem Sonntag im Krankenhaus.
Da sie sich nicht mehr bewegen konnte hat sie sich am darauf folgenden Montag krankschreiben lassen.
Da es ihr eine Woche später noch immer nicht gut ging, liess sie ihre Krankschreibung auf nochmals eine Woche verlängern.

Sie war auf ein HWS Syndrom krankgeschrieben.

Ende Dezember hat der Chef der Firma Y mitbekommen das Madame X am Samstag (vor der Krankschreibung) in einem Auto als Beifahrer saß und ein Auto hintendrauf fuhr, der Fahrerflucht begann.
(Sehr wichtig ist hier, dass Madame den Fahrer nur flüchtig kannte aus dem Park , wenn die Beiden mit ihren Hunden Gassi gingen.An diesem Tage traf Madame X, die zu einer Freundin wollte den Fahrer und er fragte sie ob er sie ein Stück mitnehmen solle.)

Madame X und dem Fahrer ging es aber gut und Madame X verliess das Auto um zu ihrer Verabredung zu gehen , da sie es eilig hatte.
Ob der Fahrer Anzeige erstattete und wie er hieß weiss sie nicht.

Nun wurde Madame X von Firma Y wiederholt nach dem Namen des Fahrers gefragt, das sie sich das Geld was sie durch die Krankschreibung verloren haben, wieder holen möchten.
Da Madame Y nicht den Namen kannte und ihn auch im Park nicht mehr traf musste sie passen…
Madame X wurde dieses Geld zum ENDE der Beschäftigung von ihrem bisschen Lohn abgezogen. Was sie bis heute nicht verstehen kann, da sie ordnungsgemäss eine Krankschreibung abgegeben hatte, die mit dem Unfall nichts zu tun hatte.
Ihr ging es ja nach dem Unfall gut.

Madame X ging zum Anwalt und dieser teilte mit, das es nicht Rechtens sei, einfach Geld abzuziehen, da sie eine Krankschreibung hatte.

Der Arbeitsrichter und der Anwalt der Firma Y sind der Meinung, das Madame X „etwas zu verbergen hätte“ oder „jemanden decken möchte“ und absichtlich den Namen des Fahrers nicht preisgeben will, es gibt es doch nicht das man ins Auto steigt und nicht mal den Namen kennt… Und drohen nun noch mit einer Schadensersatzforderung.

Madame X war krankgeschrieben und hat sie pünktlich abgegeben, sie war nicht wegen des Unfalls krankgeschrieben und ihr wurde rückwirkend Geld abgezogen, nämlich erst als sie schon aufgehört hatte zu arbeiten, ihr wurde nichts vorher darüber mitgeteilt.

Ich würde gerne Eure Meinungen darüber lesen ob sie weiter klagen soll und wie sie weiter verfahren muss.
Vielen Dank im Voraus…

Hallo,

Sie war auf ein HWS Syndrom krankgeschrieben.

Hat sie denn dem Arzt (im Krankenhaus oder dem anderen behandelnden Arzt, der krankgeschrieben hat) von ihrem Unfall kurz vorher erzählt und wurde ausgeschlossen, dass es sich z.B. um ein Schleudertrauma handeln könnte?

(Sehr wichtig ist hier, dass Madame den Fahrer nur flüchtig
kannte aus dem Park , wenn die Beiden mit ihren Hunden Gassi
gingen.An diesem Tage traf Madame X, die zu einer Freundin
wollte den Fahrer und er fragte sie ob er sie ein Stück
mitnehmen solle.)

Wenn der auffahrende Fahrer an dem Unfall schuld war, dann wäre von dem Fahrer der Madame mitgenommen hat, eh nichts zu holen.

Madame X und dem Fahrer ging es aber gut und Madame X
verliess das Auto um zu ihrer Verabredung zu gehen , da sie es
eilig hatte.

Nun ja, kurz nach dem Unfall muss da noch nicht gleich was aufgetreten sein http://www.dr-gumpert.de/html/schleudertrauma.html

Madame X wurde dieses Geld zum ENDE der Beschäftigung von
ihrem bisschen Lohn abgezogen. Was sie bis heute nicht
verstehen kann, da sie ordnungsgemäss eine Krankschreibung
abgegeben hatte…

Könnte sein, dass sich der AG darauf http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html beruft nur einfach das Geld einbehalten, dürfte vermutlich dann nicht so ohne weiteres gehen.

Der Arbeitsrichter und der Anwalt der Firma Y sind der
Meinung, das Madame X „etwas zu verbergen hätte“ oder
„jemanden decken möchte“ und absichtlich den Namen des Fahrers
nicht preisgeben will, es gibt es doch nicht das man ins Auto
steigt und nicht mal den Namen kennt… Und drohen nun noch
mit einer Schadensersatzforderung.

Was hat denn der Anwalt von Madame dazu geraten?

MfG

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

Hat sie denn dem Arzt (im Krankenhaus oder dem anderen
behandelnden Arzt, der krankgeschrieben hat) von ihrem Unfall
kurz vorher erzählt und wurde ausgeschlossen, dass es sich
z.B. um ein Schleudertrauma handeln könnte?

Nein, Madame X hat nichts davon erwähnt, denn sie hatte die Probleme im HW Bereich schon vorher (aber nicht so stark) , sie treten immer mal wieder auf und gehen wieder.

Wenn der auffahrende Fahrer an dem Unfall schuld war, dann
wäre von dem Fahrer der Madame mitgenommen hat, eh nichts zu
holen.

Es geht wohl darum dem Auffahr Fahrer ausfindig zu machen und dann müsste er zahlen (oder aber von der Versicherung des Fahrers wo Madame eingestiegen ist)
.

Nun ja, kurz nach dem Unfall muss da noch nicht gleich was
aufgetreten sein
http://www.dr-gumpert.de/html/schleudertrauma.html

Könnte sein, dass sich der AG darauf
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html beruft nur einfach
das Geld einbehalten, dürfte vermutlich dann nicht so
ohne weiteres gehen.

Firma Y hat erst 4 Wochen später vom Unfall gehört und nochmals 4 Wochen später das Geld einbehlaten , ohne Erklärung…

Was hat denn der Anwalt von Madame dazu geraten?

Madame wurde schriftlich aufgefordert sich bis 19.04 zu melden und eine Entscheidung zu treffen, obwohl Madame ja Arbeitsrechtlich keine Ahnung hat, deshalb ging sie ja zum Anwalt.

Madame X kann nicht verstehen warum der Anwalt den sie vorher den Sachverhalt mehrmals geschildert hat und er ihr zugesichert hatdas Madame im Recht steht nun die Entscheidung überlässt.

Madame will zum Arzt gehen wo sie behandelt wurde
und versuchen sich ein ärtzliches Attest zu holen.

Wenn der Arbeitsrichter schon so eine Äußerung von sich lässt, wird es sich für Madame überhaupt lohnen?

Hallo

Hat Madame X denn schon mal versucht bei der Polizei herauszufinden, ob der Unfall aktenkundig ist? Dann hätte man einen Namen und das ganze Theater wäre leicht zu lösen. Im Übrigen sollte Madame X die Lohnfortzahlung schriftlich mit Frist anmahnen und bei Nichtzahlung hilft wohl nur der Klageweg. Dann schaut sich ein Richter die Sache an und fällt ein Urteil, welches vermutlich anhand der bisherigen Schilderung für Madame X ausfallen dürfte, zumal die Freundin die Geschichte von X ja bestätigen dürfte.

Davon ab tatsächlich eine äußerst merkwürdige Geschichte.

Gruß,
LeoLo

Hi Shanice,

sorry, ich glaub, meine Antwort wird Dir nicht weiterhelfen, ich frage nur der Neugierde halber:

Frau X war also am Samstag mit Hundi im Park und fährt mit einem äusserst flüchtigen Bekannten heim. Unterwegs fährt den beiden einer hinten drauf und begeht Fahrerflucht. Und dann sagt der Bekannte nicht „Oh, Frau X, geben Sie mir mal bitte Ihre Adresse. Der andere ist schuld und ich brauche Sie eventuell als Zeugin?“. Das ist ja schon ein wenig merkwürdig. Denn Frau X könnte ja möglicherweise entscheidend zur Aufklärung der Fahrerflucht (vielleicht erinnert sie sich ja an Farbe, Typ oder Kennzeichen des Unfallverursachers?) beitragen.

Und am nächsten Tag tut ihr das Kreuz schlimmer denn je weh (denn freiwillig spaziert man ja Sonntags nicht ins Krankenhaus) und ihr kommt (auch später) nicht der Hauch einer Ahnung, dass das mit dem Auffahrunfall zu tun haben könnte? Da muss ich sagen, kann ich jeden Richter oder Scheffe verstehen, der das anzweifelt.

Und dann - Monate später - „bekommt der Chef mit“ dass da ein Unfall war. Ja wie das denn? Frau X hat doch nix erzählt, der Unglücksfahrer ist verschollen und der Verursacher nicht gefunden? Merkwürdig…

Und obermerkwürdig finde ich persönlich zwei Dinge:

  1. Ihr Kreuzproblem KANN doch wirklich von dem Unfall kommen und in diesem Fall kann sie unter Umständen Schmerzensgeld von dem Unfallverursacher bekommen. Warum würde sie darauf verzichten? Gerade beim Auslaufen eines Vertrags mit „ohnehin wenig Geld“ verzichtet man ja nicht mal so locker-lässig auf Kohle.
  2. Selbst wenn ihre Kreuzbeschwerden nicht das geringste mit dem Unfall zu tun haben, dann ist doch Fahrerflucht so eine schlimme Sache, dass man schon aus Prinzip alles tut, um den Verursacher zu finden.

Ratlos in der Schweiz

Petzi

Hoi Shanice!

aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es meinen Arbeitgeber SEHR interessiert, wenn ein Unfall ggfs. an einer Krankschreibung schuld ist!

sobald er davon Wind bekommt, setzt er alles in Bewegung, um seine Kosten vom „Unfallgegner“ ersetzt zu bekommen!
INsbesondere bei Verkehrsunfällen und den daraus resultierenden Folgen für die Arbeitsfähigkeit ist er hartnäckig!
Ebenso reagiert auch meine Krankenkasse… Krankenhausbesuch in der Notaufnahme und irgendwann einmal angegeben, dass es ein Unfallschaden war -> Formular zur Ermittlung des evtl. kostenpflichtigen liegt drei Tage später in der Post!

Kurz: nach Deiner Schilderung sieht es sehr danach aus, als könnte es jemanden geben, der am Gesundheitszustand der krankgeschriebenen Person mitschuldig sein könnte… da werden Personalabteilungen zu Hyänen !

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli