Die Angabe Sparanlagen reicht zwar grundsätzlich aus, aber…
Relevant ist der Wert der Spareinlagen bei Testamentserrichtung (auch für die Kostennote des Notars und Gebühr für die Hinterlegung des Testaments bei Gericht…) Die Sparanlagen sind - so nehme ich an - ja nicht der einzige Nachlass…sodass auch noch andere Werte mit hinzukommen.
Persönlich würde jedoch dazu tendieren die Spareinlagen ein weniger zu konkretisieren um spätere Auslegungen zu erleichtern. Klar ist natürlich, dass die Spareinlagen sich vom Zeitpunkt der Errichtung des Testaments sowohl der Höhe nach als auch in der Art der Anlage massiv unterscheiden können.
Stichwort: Was meint der Erblasser mit Spareinlagen: Sparbücher, Tagesgeld, oder auch Fonds, Aktien oder auch anderes …Schiffsbeteiligungen etc.
ich kann nur dringend davon abraten, ein Testament so abzufassen. Denn die mögliche Änderung der Vermögensverhältnisse führt häufig zu einer Verschiebung der an sich gewünschten Gewichtung der Erbanteile und Vermächtnisse. Der Gesetzgeber hat dies schon vor Ewigkeiten erkannt, und geht ohnehin im Erbrecht von Bruchteilen am Gesamtnachlass aus. Dies hat zudem auch den Charme, dass sich Verbindlichkeiten problemlos und einheitlich auf alle Erben und Vermächtnisnehmer auswirken.
Weiterhin kann ich nur wärmstens empfehlen den beauftragten Anwalt oder Notar nicht über die wahren Vermögensverhältnisse im Unklaren zu lassen, um hierdurch Gebühren zu sparen. Nur wenn er weiß, worum es geht, ist er in der Lage auch richtig zu beraten. Ich hatte einen Fall, da war der Steuerschaden aufgrund falscher Wertangaben in Großenordnung eines guten Einfamilienhauses. Aber immerhin hatte man den ursprünglich beauftragten Notar um ein paar Hunderter geprellt. Und mir war man dann auch böse, als ich tatsächlich gewagt habe meine Arbeit korrekt nach dem tatsächlichen Wert abzurechnen (auch wenn ich damit das Einfamilienhaus wieder rein geholt habe).