Geldangelegenheit

Hallo, ich wollte gerne mal wissen wie das jetzt ist: Ein normal verdienender bekommt einen Lohn von ca. 1400 Euro Netto. Er hat mehrere Gläubiger die bezahlt werden müssen. Meine frage ist jetzt, welchen Mindestsatz steht einem normal arbeitenden Menschen zu was ihm nicht abgezogen werden darf ???

Hallo,

wenn Single und keine Kinder würde bei einer Lohn/Gehaltspfändung bis 1.399,99 € ein Betrag von 252,78 € pfändbar sein; gibt es noch Unterhaltsschulden, kann unter den Pfändungsbetrag bis zum Existenzminimum für die Unterhaltsschulden gepfändet werden.

Ist man Single und hat 1 Kind oder ist verheiratet (ohne Kind) und Ehefrau nicht berufstätig, reduziert sich der Pfändungsbetrag von 252,78 € auf 0,00 €, weil hier erst bei einem Nettoeinkommen von 1.420,00 € erstmals ein Betrag von 1,95 € pfändbar wären.

Je 10,00 € Netto mehr Einkommen steigert sich der Pfändungsbetrag um je 5,00 €:

si

Hi!

Aktuell ist diese hier.

In jedem ungeraden Jahr soll diese Liste eigentlich im Juli angepasst werden, das ist allerdings auch schon mal mit ienem „passt schon“ erledigt.

Gruß
Guido