Liebe/-r Experte/-in,
Als ehemalige Mitarbeiterin habe ich Genussscheine der Bertelsmann AG,
die jetzt ein zeitlich beschränktes Rückkaufangebot anbietet :
18 Euro für 10 Euro Nominalwert.
Eigentlich würde ich das Rückkaufangebot gern annehmen, bin aber durch die Hinweise meiner Bank (Ing-Diba) verunsichert:
Denn sie „rät dringend zu steuerlicher Beratung bezüglich der Folgen der Annahme des Rückkaufangebots, auch wegen möglicher ausländischer Gebühren und Steuern“. Außerdem „sollte der Anleger sicherstellen, bei Annahme nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen“. ???
Die jährliche Zinsausschüttung wurde bisher mit 25% besteuert. Falls ich das Angebot annähme, würde dann auch der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Rückkaufpreis besteuert werden ?
Was ich beim googeln gefunden habe, ist für mich leider „fachchinesisch“.
Für jeden Tipp, Rat und Vorschlag wäre ich ausgesprochen dankbar !
Freundliche Grüße
von Regina aus Hamburg
Hallo Regina,
dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen, da ich mich über dieses Thema leider zu
wenig auskenne.
Ich hoffe, Sie erhalten von anderen Experten hier eine sinnvolle und hilfreiche
Antwort.
Grüsse,
Jürgen
Liebe/-r Experte/-in,
Als ehemalige Mitarbeiterin habe ich Genussscheine der
Bertelsmann AG,
die jetzt ein zeitlich beschränktes Rückkaufangebot anbietet :
18 Euro für 10 Euro Nominalwert.
Eigentlich würde ich das Rückkaufangebot gern annehmen, bin
aber durch die Hinweise meiner Bank (Ing-Diba) verunsichert:
Denn sie „rät dringend zu steuerlicher Beratung bezüglich der
Folgen der Annahme des Rückkaufangebots, auch wegen möglicher
ausländischer Gebühren und Steuern“. Außerdem „sollte der
Anleger sicherstellen, bei Annahme nicht gegen geltendes Recht
zu verstoßen“. ???
Liebe Regina,
leider kann und darf ich zu diesem Thema keine Einschätzung geben. Als Investmentmakler dürfen wir laut Gesetz nur zu Versicheurngen und Investmentfonds beraten. Beratungen zu Genussscheinen würden mich meine Konzession kosten.
Daher leider keine passende Antwort - Sorry
Hallo Norman,
deine Konzession soll mein Anliegen dich natürlich nicht kosten…
)
Aber Danke, daß du überhaupt geantwortet hast
und einen guten Start in die Woche
Regina
Hallo Jürgen,
danke für deine schnelle Antwort. Habe mir schon gedacht, daß sich da nicht so viele Experten auskennen; ist ja eher eine seltene Geldanlage.
Viele Grüße von Regina
Liebe Regina,
leider kann ich mit diesen Angaben eine qualifizierte Antwort geben. Ich brauche mehr Details.
Es scheint sich um auszüge einer standatisierten Belehrung zu handeln. Besonderen Risiken rechtlicher, steuerlicher oder territorialen Art gibt es im beschriebenen Fall vorraussichtlich nicht. Diese Aussage ist Vorbehaltlich noch nicht berücksichtigter Datails´, die mir nicht bekannt gegeben wurden.
Lieber Ruhestandsplaner,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte auch schon vermutet, daß die Bank z.T.standardisierte Textbausteine verwendet hat. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, daß die Bertelsmann AG offizielle Angebote macht, die gegen die Regeln der BRD verstoßen 
Mich interessierte mehr die steuerliche Seite - da habe ich jetzt von den verschiedenen Experten z.T. widersprüchliche Angaben erhalten.
Deswegen hatte ich mich nun an einen Steuerberater gewandt und erfahren, daß ich mit der üblichen Abgeltungssteuer (25%) plus Solizuschlag rechnen muß.
Sorry wg. fehlender Details - der Platz bei w-w-w hatte nicht mehr zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Regina