Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
was so nicht richtig ist - das sag ich dir als ehemaliger Volksbanker. diese Anteile können ebenso vererbt werden wie alles andere - mit allen Rechtne und Pflichten.
oder enden können (z. B. Bausparverträge - zumindest war es
bei denen früher so).
kann…
Bei Anlageformen, in denen es „nicht geht“, kann man manchmal
auch etwas verhandeln (Vorgesetzte haben ggf. mehr
Entscheidungsspielraum) als die Leute vorne am Schalter.
Das mag sein… wenn ich allerdings an eine Laufzeit von 2031 denke, so wird es sich eher um einen Anleihetypus handeln, bei dem wir nur raten können worum es sich handelt.
Auch die Formulierung imt dem Indizes „Eurostoxx“ ist reichlich wacklig weil sie hunderte von Produkten zulässt.
Ohne ISINs oder Wertpapierkennnummern kann man hier keine Aussage zu irgend einem Papier machen bezüglich Verkaufsmöglichkeiten, eventuelle vorzeitige Kündigungsrechte etc.
Und wenn es ganz dringend ist, kann man eine solche Anlage als
Sicherheit für einen Kredit nutzen (=„beleihen“).
Letzteres will aber gut überlegt sein.
a) Was kostet das an Zinsen und Gebühren?
b) Kann der GAU eintreten (= Sicherheit verliert an
(Kurs-)Wert, aber Kredit ist noch vorhanden)?
Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
was so nicht richtig ist - das sag ich dir als ehemaliger
Volksbanker. diese Anteile können ebenso vererbt werden wie
alles andere - mit allen Rechtne und Pflichten.
Nö - zumindest nicht bei uns.
Habe gerade bei 2 verschiedenen Volksbanken selbst erlebt,
dass die Anteile definitiv nicht vererbt werden durften.
Nur Auszahlung war möglich. Schade!
Und wenn es ganz dringend ist, kann man eine solche Anlage als
Sicherheit für einen Kredit nutzen (=„beleihen“).
Letzteres will aber gut überlegt sein.
a) Was kostet das an Zinsen und Gebühren?
b) Kann der GAU eintreten (= Sicherheit verliert an
(Kurs-)Wert, aber Kredit ist noch vorhanden)?
was so nicht richtig ist - das sag ich dir als ehemaliger
Volksbanker. diese Anteile können ebenso vererbt werden wie
alles andere - mit allen Rechtne und Pflichten.
Nö - zumindest nicht bei uns.
Habe gerade bei 2 verschiedenen Volksbanken selbst erlebt,
dass die Anteile definitiv nicht vererbt werden durften.
Nur Auszahlung war möglich.
Tja, dafür ist es inzwischen zu spät.
Sie haben halt behauptet, eine Übertragung geht nicht.
naja, da steht ja auch nicht, daß das immer möglich ist, sondern u.a., daß der Eintritt in das bestehende Genossenschaftsverhältnis an Bedingungen geknüpft sein kann. Im konkreten Fall war das u.U. ein bestehendes Geschäftsverhältnis zum KI.
JA dieser GAU kann eintreten, da einige Papiere Euro Stoxx 50
das ist ein Aktienindex und kein Anlagepapier.
O. k. sagte uns die Sparkasse auch.
Bevor Du hier weitergehende bzw. sinnvolle Antworten erwarten kannst,
solltest Du den geneigten Lesern die Wertpapierkenn- bzw.
ISIN-Nummern verraten. Daraus läßt sich u.U. ableiten, ob eine
Kündigungs- bzw. Verkaufsmöglichkeit besteht.
Im übrigen: feste Vertragslaufzeiten dienen dem Schutz beider
Vertragsparteien. Das sollte man bei solchen Anliegen im
Hinterkopf behalten, um sich nicht zu verrennen.
WIR haben ja diese Papiere geerbt und nicht selber abgeschlossen, daher sind wir auch SSOO ahnungslos momentan.
DANKE
Gruß
Marie:
Waren bei der Bank, da sind z. T. unkündbare Anlageformen,
sowie einige Anlageformen: Euro Stoxx 50 oder so, die alle
unterschiedliche Laufzeiten haben. Wir hatten angenommen, wenn
der Erblasser stirbt und der Erbschein ausgestellt worden ist,
sind die Verträge NICHT mehr an die vorher geltenden
Kündigungsfristen gebunden - die Sparkasse sagte NEIN, wir
müssen alle Kündigungsfristen der Tante übernehmen, teilweise
bis 2031 Jahr.
Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
oder enden können (z. B. Bausparverträge - zumindest war es
bei denen früher so).
Ah ja…
Bei Anlageformen, in denen es „nicht geht“, kann man manchmal
auch etwas verhandeln (Vorgesetzte haben ggf. mehr
Entscheidungsspielraum) als die Leute vorne am Schalter.
Werde ich mir für den nächsten Besuch merken.
Und wenn es ganz dringend ist, kann man eine solche Anlage als
Sicherheit für einen Kredit nutzen (=„beleihen“).
Kommt drauf an wie hohe die Zinsen für diesen Kredit so sind.
Letzteres will aber gut überlegt sein.
a) Was kostet das an Zinsen und Gebühren?
b) Kann der GAU eintreten (= Sicherheit verliert an
(Kurs-)Wert, aber Kredit ist noch vorhanden)?
Genau.
… Erbschaftsteuer abgezogen …
Wir haben gestern in etwas die Prozentzahl gehört, sie ist so
bei 30 % sagte die Sparkasse.
O. k. sagte uns die Sparkasse auch.
Bevor Du hier weitergehende bzw. sinnvolle Antworten erwarten
kannst,
irgendetwas müßt Ihr ja haben, aus dem sich ersehen läßt, was für Papiere vorhanden sind. Dies kann bspw. ein Depotauszug sein. Wenn Ihr keinen habt, dann laßt Euch von der SK einen geben. Bei jeder Position steht dann die zugehörige ISIN, die mit zwei Buchstaben anfängt, auf die dann diverse Ziffern folgen. Laß uns diese ISIN doch einmal wissen, dann sehen wir weiter.
Im übrigen: feste Vertragslaufzeiten dienen dem Schutz beider
Vertragsparteien. Das sollte man bei solchen Anliegen im
Hinterkopf behalten, um sich nicht zu verrennen.
WIR haben ja diese Papiere geerbt und nicht selber
abgeschlossen, daher sind wir auch SSOO ahnungslos momentan.
Das ist mir schon klar, nur gehts ja jetzt darum, die Unklarheiten zu beseitigen. Im übrigen meinte ich mit meinem Hinweis auf den Schutz beider Vertragsparteien, daß die Anlagedauer auch den Anleger davor schützt, daß Kreditinstitut oder Emittent irgendwann ankommt und den Vertrag kündigt, nur weil ihm das gerade in den Kram paßt. Daß Ihr jetzt gerade von der Situation nicht begeistert seid, ist mir klar auch klar, aber so sind nun einmal die Spielregeln, die nicht jeder dann außer Kraft setzen kann, wenn es ihm gerade gelegen kommt.
Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
Sowas ist wohl nicht bei diesen Papieren bei.
was so nicht richtig ist - das sag ich dir als ehemaliger
Volksbanker. diese Anteile können ebenso vererbt werden wie
alles andere - mit allen Rechtne und Pflichten.
oder enden können (z. B. Bausparverträge - zumindest war es
bei denen früher so).
kann…
Bei Anlageformen, in denen es „nicht geht“, kann man manchmal
auch etwas verhandeln (Vorgesetzte haben ggf. mehr
Entscheidungsspielraum) als die Leute vorne am Schalter.
Das mag sein… wenn ich allerdings an eine Laufzeit von 2031
denke, so wird es sich eher um einen Anleihetypus handeln, bei
dem wir nur raten können worum es sich handelt.
Manche Papiere haben auch kürzere Laufzeiten, manche kann man wohl direkt verkaufen.
Auch die Formulierung imt dem Indizes „Eurostoxx“ ist
reichlich wacklig weil sie hunderte von Produkten zulässt.
DAX Eurostoxx 50.
Ohne ISINs oder Wertpapierkennnummern kann man hier keine
Aussage zu irgend einem Papier machen bezüglich
Verkaufsmöglichkeiten, eventuelle vorzeitige Kündigungsrechte
etc.
WENN ich diese Nummer hier rein setzen, wer und wie kann dann erkennen ob ICH Eigentümer bin oder etwa wieviel dieses Papier wert ist, ich möchte nämlich eigentlich KEINE so sehr persönlichen Daten freigeben???
Und wenn es ganz dringend ist, kann man eine solche Anlage als
Sicherheit für einen Kredit nutzen (=„beleihen“).
Letzteres will aber gut überlegt sein.
a) Was kostet das an Zinsen und Gebühren?
b) Kann der GAU eintreten (= Sicherheit verliert an
(Kurs-)Wert, aber Kredit ist noch vorhanden)?
Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
was so nicht richtig ist - das sag ich dir als ehemaliger
Volksbanker. diese Anteile können ebenso vererbt werden wie
alles andere - mit allen Rechtne und Pflichten.
Nö - zumindest nicht bei uns.
Wie gesagt hier geht es nicht um Anteile einer Bank oder so…
Habe gerade bei 2 verschiedenen Volksbanken selbst erlebt,
dass die Anteile definitiv nicht vererbt werden durften.
Nur Auszahlung war möglich. Schade!
Und wenn es ganz dringend ist, kann man eine solche Anlage als
Sicherheit für einen Kredit nutzen (=„beleihen“).
Letzteres will aber gut überlegt sein.
a) Was kostet das an Zinsen und Gebühren?
b) Kann der GAU eintreten (= Sicherheit verliert an
(Kurs-)Wert, aber Kredit ist noch vorhanden)?
Tja, dafür ist es inzwischen zu spät.
Sie haben halt behauptet, eine Übertragung geht nicht.
Wir werden die vorhandenen Papier bekommen - mit dem Erbschein der noch aussteht, deshalb müssen wir ja einige verkaufen wegen dieser blöden Erbschaftssteuer, weil wir selber kein Geld dazu haben.
Tja, dafür ist es inzwischen zu spät.
Sie haben halt behauptet, eine Übertragung geht nicht.
naja, da steht ja auch nicht, daß das immer möglich ist,
sondern u.a., daß der Eintritt in das bestehende
Genossenschaftsverhältnis an Bedingungen geknüpft sein kann.
Im konkreten Fall war das u.U. ein bestehendes
Geschäftsverhältnis zum KI.
Es ist definitiv KEIN Genossenschaftsverhältnis -das habe ich vorher schon mal sondiert-. Es sind Wertpapiere.
Was heißt bitte KI - habe keine Ahnung.
Gruß
Marie
naja, da steht ja auch nicht, daß das immer möglich ist,
sondern u.a., …
Ja stimmt.
Nach mehrmaligem Lesen des § 77 ist mir das dann auch
aufgegangen.
Hallo,
wie gesagt, die Frage: Wenn ich die Nummer hier reinschreiben von diesen Papieren, inwieweit kann man dann (Datengeheimnis) schauen was und welche Summen hinter diesen Papieren stehen?
DANKE
Gruß
Marie
O. k. sagte uns die Sparkasse auch.
Bevor Du hier weitergehende bzw. sinnvolle Antworten erwarten
kannst,
irgendetwas müßt Ihr ja haben, aus dem sich ersehen läßt, was
für Papiere vorhanden sind. Dies kann bspw. ein Depotauszug
sein. Wenn Ihr keinen habt, dann laßt Euch von der SK einen
geben. Bei jeder Position steht dann die zugehörige ISIN, die
mit zwei Buchstaben anfängt, auf die dann diverse Ziffern
folgen. Laß uns diese ISIN doch einmal wissen, dann sehen wir
weiter.
Im übrigen: feste Vertragslaufzeiten dienen dem Schutz beider
Vertragsparteien. Das sollte man bei solchen Anliegen im
Hinterkopf behalten, um sich nicht zu verrennen.
WIR haben ja diese Papiere geerbt und nicht selber
abgeschlossen, daher sind wir auch SSOO ahnungslos momentan.
Das ist mir schon klar, nur gehts ja jetzt darum, die
Unklarheiten zu beseitigen. Im übrigen meinte ich mit meinem
Hinweis auf den Schutz beider Vertragsparteien, daß die
Anlagedauer auch den Anleger davor schützt, daß Kreditinstitut
oder Emittent irgendwann ankommt und den Vertrag kündigt, nur
weil ihm das gerade in den Kram paßt. Daß Ihr jetzt gerade von
der Situation nicht begeistert seid, ist mir klar auch klar,
aber so sind nun einmal die Spielregeln, die nicht jeder dann
außer Kraft setzen kann, wenn es ihm gerade gelegen kommt.
Hallo,
danke für die Antwort, wie ist das wenn ich jetzt hierrein diese WKN Nummern schreiben würde, kann da jeder mit diesen Nummern schauen, WIEVIEL diese Papiere wert sind und womöglich auch noch wem sie gehören?
Ich bin mit persönlichen Daten lieber immer etwas vorsichtig…
Wenn Du mir jetzt schreibst schau ich mal.
Danke
Marie
Es gibt tatsächlich einige Anlageformen, die mit dem Tod des
Bestizers enden müssen (z. B. Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank)
Sowas ist wohl nicht bei diesen Papieren bei.
Kein Wunder… ist ja auch keine Genossenschaftsbank.
Manche Papiere haben auch kürzere Laufzeiten, manche kann man
wohl direkt verkaufen.
Glaube ich
DAX EUROSTOXX 50
mit dem Suchbegriff bekomme ich eine über 800 Zeilen lange Liste
Ohne ISINs oder Wertpapierkennnummern kann man hier keine
Aussage zu irgend einem Papier machen bezüglich
Verkaufsmöglichkeiten, eventuelle vorzeitige Kündigungsrechte
etc.
WENN ich diese Nummer hier rein setzen, wer und wie kann dann
erkennen ob ICH Eigentümer bin oder etwa wieviel dieses Papier
wert ist, ich möchte nämlich eigentlich KEINE so sehr
persönlichen Daten freigeben???
Mit der angabe der ISIN/WKN kann man lediglich entnehmen, dass eine Marie wer auch immer das sein mag vorgibt, ein Wertpapier dierser Art zu halten. Es gibt keinerlei Aufschluss darüber ob und wieviel du wovon hältst.
Weder ISIN noch WKN sind persönliche Daten sondern bezeichnen einfach das jeweilige Wertpapier so dass es jemand finden kann.
Ich persönlich halte ein paar ganz wenige Anteile von ISIN CH0024899483 - weisst du nun wie mit wieviel ich wie investiert bin zu welcen Konditionen? Wohl eher nicht. Du weisst nur dass ich zumindest eine Aktie der UBS AG zu besitzen vorgebe.
Es ist definitiv KEIN Genossenschaftsverhältnis -das habe ich
vorher schon mal sondiert-. Es sind Wertpapiere.
Ja. Weiß ich.
Hier hat sich halt eine eigene kleine Diskussion zwischen exc und mir zu diesem Thema antwickelt.
War für mich sehr interessant, weil ich wieder ein bischen was dazugelernt habe.
Was heißt bitte KI - habe keine Ahnung.
Es dürfte hier Kreditinstitut (Oberbegriff für Banken und Ähnliches) heißen.
Man kann bei Genossenschaftsbanken Anteile kaufen; das geht aber in vielen Fällen nur, wenn man dort selbst Kunde ist.
Der von exc angegebene § im Genossenschaftsgesetz regelt, was passiert, wenn der Anteilseigner verstirbt.
wie gesagt, die Frage: Wenn ich die Nummer hier reinschreiben
von diesen Papieren, inwieweit kann man dann (Datengeheimnis)
schauen was und welche Summen hinter diesen Papieren stehen?
Die Wertpapierkennummer sagt nur, um welches Papier es sich genau handelt.
Es sagt aber nicht, wieviel Du davon hast.
Beispiel:
Wenn Du schreibst, dass Du Mehl, Zucker und „Hackfleich halb Schwein/halb Rind“ in der Küche hast,
weiß auch niemand, ob es gerade mal für morgen reicht, oder ob man 12 Gäste damit versorgen kann.
Es ist definitiv KEIN Genossenschaftsverhältnis -das habe ich
vorher schon mal sondiert-. Es sind Wertpapiere.
Ja. Weiß ich.
Hier hat sich halt eine eigene kleine Diskussion zwischen exc
und mir zu diesem Thema antwickelt.
War für mich sehr interessant, weil ich wieder ein bischen was
dazugelernt habe.
Dann freue ich mich, hierzu beigetragen zu haben *grins*.
Was heißt bitte KI - habe keine Ahnung.
Es dürfte hier Kreditinstitut (Oberbegriff für Banken und
Ähnliches) heißen.
Ah - danke, hätte ich auch selber drauf kommen können.
Man kann bei Genossenschaftsbanken Anteile kaufen; das geht
aber in vielen Fällen nur, wenn man dort selbst Kunde ist.
Der von exc angegebene § im Genossenschaftsgesetz regelt, was
passiert, wenn der Anteilseigner verstirbt.