Geldanlage für Kind vor Zugriff schützen

Hi,

gibt es eine Möglichkeit für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr eine Geldanlage vor dem Zugriff des anderen sorgeberechtigten Elternteils zu schützen ? Dies sollte auch im Todesfall des einen, unterhaltsverpflichteten Elternteils gelten.

Ciao

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr
eine Geldanlage vor dem Zugriff des anderen sorgeberechtigten
Elternteils zu schützen ? Dies sollte auch im Todesfall des
einen, unterhaltsverpflichteten Elternteils gelten.

Hm, bei einer Geldanlage, die ein Kind ja nicht selbst tätigen darf, kann verfügt werden, dass der Betrag an das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt wird. Dieser Fall tritt ja auch automatisch dann ein, wenn der Anleger verstirbt…

Ansonsten kann ich Dir folgende Begebenheit erzählen, die Dir vielleicht weiterhilft:

Als ich geheiratet habe, meldete sich bei mir plötzlich das Amtsgericht und forderte von mir eine komplette Vermögensaufstellung meines Sohnes an. Die Begründung war, dass der Staat das Interesse des Kindes gegen den neuen Elternteil zu schützen hat, damit dieser nicht an das Vermögen des Kindes geht. Darüber war ich sehr überrascht, aber es schien mir eine gute Sache zu sein.

Vielleicht setzt Du Dich ja mal mit Deinem zuständigen Amtsgericht in Verbindung und lässt Dich aufklären?

Viele Grüße
Jana