Geldanlage wie? Pflege der Schwiegereltern?

Hallo,
meine beste Freundin fragte mich letzthin etwas, was ich wirklich nicht wusste: Sie hat von ihren Eltern relativ viel geerbt. Da sie selbst keinerlei Rentenabsicherung und zwei Kinder hat, will sie das Geld zum Grossteil für eine Rentenversicherung und die Absicherung der Kinder (späteres Studium oder so) anlegen. Sie ist verheiratet.

Nun ist es so, dass die Schwiegereltern nicht sonderlich reich sind. Der Schwiegervater trinkt und verraucht alles was er hat; die Schwiegermutter bekommt zwar soweit ganz ordentliche Rente, kann aber nicht mit Geld umgehen und gibt alles meist sofort wieder aus (in der Regel nicht für sich selbst sondern für ihre 4 erwachsenen Kinder - uns eher ausgenommen, da wir mehr haben als sie).
Nun hat sie mich gefragt, wie sie das geerbte Geld anlegen kann, damit es nicht im Falle einer eventuellen Pflegebedürftigkeit ihrer Schwiegereltern in Anspruch genommen wird.
Vor allem wäre ja auch interessant, ob ihr Erbe überhaupt für die Schwiegereltern hergenommen werden wird (vom Staat) oder nicht; habe dazu gegensätzliche Meinungen gehört. Wer kann einem denn da verbindlich Auskunft geben? Mich interessiert es persönlich auch, da es bei mir mal ähnlich sein könnte irgendwann.
Es geht nicht darum, selbst auf dem Geld zu sitzen und den Schwiegereltern nichts zu gönnen, aber dass Rentenabsicherung und Absicherung der Kinder draufgehen, kann ja wohl auch nicht sein.
Wäre toll wenn jemand was Sicheres wüsste, oder zumindest wüsste an wen man sich wenden kann, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen.

Danke,
Matilda

Hallo Matilda,

schau mal hier:

http://n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005082…

dort ist deine Frage beantwortet.
Gruß Plö

Hallo Matilda,

bei der Frage der richtigen Geldanlage fürs Alter, soll deine Freundin gerade da nicht auszuschließen ist, dass Sie später mal für die Pflege der Schwiegereltern sorgen muß, an eine Rentenversicherung denken, in der der Bezug/Kapitalisierung vor dem vordefinierten Alter ausgeschlossen ist (unwiderruflich). Auch kann man hier an eine Rürup-Rente denken. Da aber aufpassen. Wie hoch ist der Betrag der auf einmal angelegt werden soll. Paßt das zur Steuersituation heute. Die Rürup-Rente basiert ja auf dem Gedanken heute aus dem Brutto, im Alter als Brutto, wenn diese heute aus dem Netto bezahlt wird, da der Steuerfreibetrag ausgeschöpft, versteuert man Geld doppelt. Der Rürup ist eine Leibrente und wird nur dem Versicherungsnehmer/versicherten Person ausgezahlt und zwar als lebenslange Rente, was nicht anders heißt, niemand anders kommt an das Geld ran.
Für die Ausbildung der Kinder, kann das Geld auch auf dem Namen der Kinder angelegt werden. Aber wie das dann aussieht mit Schenkung und wann muß/kann diese wieder rückgängig gemacht werden ist eine Rechtsfrage, also der richtige Ansprechpartner ist ein Rechtsanwalt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Matthias,

vielen Dank für deine Antwort, ich habe sie schon für J. ausgedruckt.

versteuert man Geld doppelt. Der Rürup ist eine Leibrente und
wird nur dem Versicherungsnehmer/versicherten Person
ausgezahlt und zwar als lebenslange Rente, was nicht anders
heißt, niemand anders kommt an das Geld ran.

Also ich habe für mich selber da auch schon drüber nachgedacht: Was mich abschreckt ist, dass dieses Geld nicht vererbbar ist, das finde ich einfach nicht fair. Was, wenn ich Monat für Monat Geld anlege für eine Rente, und dann sterbe ich vorher und alles ist weg. Wenn ich es hingegen anspare in einen Fond oder sowas, dann kann ich es aufbrauchen, sobald ich alt bin; und wenn ich nicht so alt werde, haben meine Kinder was davon.
Im Fall meiner Freundin mag das sinnvoll sein, aber irgendwie zweischneidig finde ich es doch. Ob es nicht noch eine andere Möglichkeit gibt?

Für die Ausbildung der Kinder, kann das Geld auch auf dem
Namen der Kinder angelegt werden.

Das klingt wie eine gute Idee. Dann hat man nur leider keine Sicherheit, dass sie es später mal nicht sinnlos verprassen :wink:

Der Tip mit dem Fachanwalt ist sicher sehr gut. Die Informationen sind nämlich wirklich sehr widersprüchlich. In dem empfohlenen Artikel heisst es, die wenigsten wissen, dass auch Schwiegerkinder in der Pflicht sind. An anderen Stellen (auch Anwaltsseiten) steht genau das Gegenteil. Oft heisst es auch, dass Schwiegerkinder nur über den Umweg, für den Ehepartner unterhaltspflichtig zu sein, für die Schwiegereltern zahlungspflichtig zu sein.

Vielen Dank jedenfalls, ich werde ihr auf jeden Fall raten, da mal zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen.
Viele Grüße,
Matilda

Hallo Matthias,

vielen Dank für deine Antwort, ich habe sie schon für J.
ausgedruckt.

versteuert man Geld doppelt. Der Rürup ist eine Leibrente und
wird nur dem Versicherungsnehmer/versicherten Person
ausgezahlt und zwar als lebenslange Rente, was nicht anders
heißt, niemand anders kommt an das Geld ran.

Also ich habe für mich selber da auch schon drüber
nachgedacht: Was mich abschreckt ist, dass dieses Geld nicht
vererbbar ist, das finde ich einfach nicht fair. Was, wenn ich
Monat für Monat Geld anlege für eine Rente, und dann sterbe
ich vorher und alles ist weg. Wenn ich es hingegen anspare in
einen Fond oder sowas, dann kann ich es aufbrauchen, sobald
ich alt bin; und wenn ich nicht so alt werde, haben meine
Kinder was davon.
Im Fall meiner Freundin mag das sinnvoll sein, aber irgendwie
zweischneidig finde ich es doch. Ob es nicht noch eine andere
Möglichkeit gibt?

Es ist immer die Frage, was will ich eigentlich. Der Rürup ist ne tolle Sache, wenn ich in den nächsten Jahren Steuern zahlen muß und Steuern sparen will. Geht auch mit dem Riester. Vielleicht überlegst du mal was im Alter sein wird oder kann. Die gesetzliche Rente reicht bestimmt nicht. Also erste Lücke mit Riester schließen. Auch nicht gerade vererbbar, aber zum Teil kapitalisierbar. Wenn du dann noch Geld zum sparen hast, dann vielleicht den Rürub.
Klar kosten mich diese Instrumente Felxibilität, aber im Alter geht es um dich, um dein monatliches Auskommen, da sollte die Vererbbarkeit hinten anstehn. Ist dir diese aber so wichtig, dann mach für das Alter eine private Rentenversicherung. Du sparst dabei nicht am Anfang Steuern, sondern erst im Alter.
Laß dir alles mal rechnen, aber vergeß nicht die Steuern. Eine gute Beratung zeigt dir den Vergleich, Einsatz heute und was du damit für das Alter erreichst, also was du dann zu versteuern hast und was da vielleicht, jedenfalls aus heutiger Sicht rauskommt

Gruß
Matthias

Vorsicht bei Rürup
Hallo,

Jede Altersvorsorge hat irgendwo einen Haken oder zumindest einen Punkt, den man kenn muss.
Riester ermöglicht eine ahnsehnliche Förderung vom Staat in Form von Zulagen. Deren Erhalt ist aber an einige Bedingungen geknüpft.
Es gibt einen Mindestsparbeitrag in Höhe von ein paar Prozent vom Bruttoeinkommen, der Eigenanteil ist dann der Gesamtbetrag minus die staatlichen Förderungen. Negativ wirkt sich hier ein Versterben wegziehen ins Ausland aus, da hier staatliche Förderung schlimmstenfalls zurückgezahlt werden muss.
Bei Rürup kommt die staatliche Förderung in Form von Steuerabzügen daher, aber nur wenn die Günstigerprüfung die „neue“ Steuerregelung mit Ihren neuen Steuerfreibeträgen auch als günstiger darstellt. Wenn nicht, greift die alte Versteuerung und man geht leer aus…
Betriebliche Altersvorsorge ist nach wie vor die am besten geförderte Altersvorsorge, da hier die Beiträge komplett steuer- und (zumindest noch bis 2008) sozialabgabenfrei sind.
Alle oben genannten Arten der Altersvorsorge sind nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung vollständig zu versteuern.

Dies ist wiederum anders bei einer sogenannten Privatrente oder Rentenpolice. Diese Beiträge sind nicht gefördert, allerdings auch die Besteuerung im Rentenbezugsalter gering. Allerdings sind diese Gelder im Gegensatz zu oben genannten Produkten nicht Hartz-4 geschützt.

Mein Tipp: Die gesunde Mischung machts, Garantie kommt letztendlich nur von Diversifizierung oder Streuung der eigenen Altersvorsorge auf verschiedene Produkte. Ein Konzept erstellen lassen, durchaus von verschiedenen Institutionen (Bank, Vertreter, Makler) und vergleichen.
Bewertungskriterien sollten nicht nur Rendite, sondern auch Sicherheit, Flexibiltät, steuerliche Behandlung, Hartz-4, Förderung und Garantie sein.
Fazit: Es gibt kein allgemeingültiges Rezept, es ist immer wieder eine individuelle Entscheidung.

Viel Spass beim Vergleichen wünscht

Laber

Nachtrag bezgl. Pflege
Hier gibts keine allgemeingültige Aussage, zumindest gab es unterschiedliche richterliche Entscheidungen, die aber auf unterschiedlichen Voraussetzungen beruhten un damit schwer allgemeingültig zu sehen sind.

Letztendlich kann es einfach eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters sein, ob er auf ein vorhandenes Vermögen eines Familienangehörigen zurückgreift oder nicht. Endgültige Rechtssicherheit kann nur die Zukunft bringen, da das Thema noch relativ frisch ist. Ok, das war jetzt nicht wirklich hilfreich, aber so isses leider, zumindest momentan.

Viele Grüße

Laber