Liebe Experten,
Frau X hat für ihren Ruhestand gespart und Geld auf div. VR-Anlagekonten mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Jedes Mal, wenn die Fälligkeit der Anlagen auf ein Wochenende fällt, beginnt die Neuanlage erst am darauffolgenden Montag, so dass ein Zinsverlust entsteht. Auf Nachfrage bei der Bank bekam Frau X die Auskunft, dass das buchungstechnisch nicht anders möglich wäre.
Frau X denkt sich, dass . wenn sie ihr Girokonto überzieht oder einen Kredit hätte – die Zinsforderungen doch das Wochenende nicht ausklammern würden.
Ist die Vorgehensweise der VR-Bank korrekt. Wer kennt sich aus?
Danke schon mal für Antworten.
Beste Grüße
Irmgard