Mein Vater ist dieses Jahr gestorben und hatte ein paar
Tausend € angelegt.
Der „Vertrag“( ich nenne das jetzt mal so ) läuft bis 2014.
Solange möchten wir ( die Erben ) aber nicht warten.
Jetzt meine Frage :
Können die Anbieter auch im Todesfalle darauf beharren das der Vertrag eingehalten wird und erst 2014 ausgezahlt wird?
Vllt. kann mir jmnd. weiterhelfen und kennt sich damit aus. ggf. mit § etc…
Danke imm vorwege.
Hi,
es gibt im Vertrag sicherlich eine Klausel zur frühzeitigen Kündigung. zB dass jegliche Wertsteiegrung verfällt und nur die Einlage ausgezahlt wird.
Wenn die Erben die Kündigungsbedingungen akzeptieren und diesen Verlust in Kauf nehmen können sie kündigen.
Also den Vertrag nehmen und mal nach Stichworten wie „Kündigung“ „Kündigung vor Vertragsende“ und „Vertragsstrafe“ durchsuchen.
MFG
Der „Vertrag“( ich nenne das jetzt mal so ) läuft bis 2014.
Solange möchten wir ( die Erben ) aber nicht warten.
Erben erben in der Regel Rechte und Pflichten des Erblassers.
Können die Anbieter auch im Todesfalle darauf beharren das der Vertrag eingehalten wird und erst 2014 ausgezahlt wird?
Das hängt davon ab, was in dem Vertrag steht. Wenn eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen ist, bleibt sie das auch nach dem Todesfall.
Hallo!
Nein, diese „Ausstiegsklausel“ mit Vertragsstrafe oder ein Kündigungsrecht gibt es eben nicht in jedem Anlagevertrag.
Da hilft wirklich nur ganz freundlich bei der Bank nachzufragen und möglichst noch einen triftigen Grund nennen (finanzielle Notlage oder sowas). Vielleicht stimmen Sie dann einer vorvertraglichen Rückzahlung unter bestimmtem Bedingungen (Zinsabzug o.ä.) zu.
Wenn nicht, dann muss man eben warten. Erben treten in die Rechtsnachfolge des Verstorbenen ein. Wie schon erwähnt mit allen Rechten und Pflichten.