Gesetzt den Fall, man verliert durch einen dummen Zufall seinen Geldbeutel.
In diesem befinden sich neben etwas Privatgeld vor allem die Tageseinnahmen des Geschäfts, inkl. 16% Mwst.
Ein paar Tage später erhält man den Geldbeutel über das Fundamt zurück, zwar mit allen Karten etc., aber ohne Bargeld.
Kann man diesen Verlust steuerlich geltend machen? Muss die Mehrwertsteuer überhaupt abgeführt werden, oder kann man die sofort rausrechnen? Oder wie läuft das?
Hallo!
Bargeldverluste können - ebenso wie beispielsweise ein Diebstahl - bei der Ermittlung des Gewinns berücksichtigt werden. Allerdings muss der Nachweis gelingen, dass tatsächlich ein Verlust und nicht etwa ein privater Verbrauch vorliegt. Außerdem darf das Bargeld noch nicht ins Privatvermögen übergegangen, also entnommen worden sein.
Für die Ermittlung der Umsatzsteuer hat der Verlust keinesfalls Bedeutung, denn mit der Zahlung des Kunden ist das umsatzsteuerliche Entgelt zugeflossen und damit die Umsatzsteuer entstanden.
Liegt also tatsächlich ein Verlust vor, sind 16% USt zu entrichten und die zunächst zugeflossenen 116% zusätzlich als Aufwand zu erfassen.
Ciao!
Nemo
zur Verdeutlichung
Buchung z. B.:
Kasse 116 an Erlöse 100 + USt-Schuld 16
Ust-Schuld 16 an Bank 16
Aufwand 116 an Kasse 116