Geldbuße bei erneuter vorsätzlicher Ruhestörung?

Eine WG wird bei einer Party von der Polizei ersucht, die Musik leiserzudrehen, ansonsten wird die party aufgelöst. Später wird die Party aufgelöst.
–> Bußgeld von insg. 300 € (100 pro person)

Was würde jetzt passieren wenn 2 Wochen nach dem Vorfall erneut eine Party stattfindet und wieder die Polizei käme?

Vielen Dank

Hallo,

dann zeigst du die Quittung über die bezahlten 300.- vor und darfst das ganze Jahr feiern, so laut du willst!

Oder welche Antwort hast du ernsthaft erwartet?

Bitteschön

Hi,

dann geht das Spielchen von vorne los.
Vielleicht läuft es diesmal schneller ab falls man zufällig die selben Herren in grün(blau) erwischt.

MFG

Moin,

Was würde jetzt passieren wenn 2 Wochen nach dem Vorfall
erneut eine Party stattfindet und wieder die Polizei käme?

dann gibts vielleicht Rabatt, oder nicht oder einen Aufschlag?!

Fragen gibts!

Gandalf

Was würde jetzt passieren wenn 2 Wochen nach dem Vorfall
erneut eine Party stattfindet und wieder die Polizei käme?

Es gibt sowas wie Einsatzprotokolle.
Man wird also als Mehrfachtäter erkannt werden.

Es gibt dann:

Weniger Verständnis.
Mehr Bußgeld. Der §117 des OWiG sieht bis zu 5000€ vor. Nö, keine Null zuviel.