Hallo,
aufgeschreckt durch den sogenannten Mannesmann-Prozess, der ja eine Lawine von Spendenanfragen ausgelöst hat, ist mir aufgefallen, daß wir für unseren gemeinnützigen Verein diese Geldquelle noch garnicht angezapft haben. Strafen mit Geldbußen als Spenden an gemeinnützige Vereine gibt es ja täglich im Namen des Volkes.
Nun zu meiner Frage: Gibt es jemanden, der für seinen Verein bereits erfolgreich von Gerichten oder Richtern bedacht wurde? Wenn ja, wie muss man vorgehen? Wer fällt die Entscheidung, welcher Verein bedacht wird? Sind es die Richter? Müßte ich dann bei jedem einzelnen Richter vorstellig werden und dort mein Sprüchlein aufsagen?
Ich bin gespannt auf Eure Efahrungsberichte.
Danke.
Jörg-Holger
Hallo,
tatsächlich bringt es nur etwas, wenn man dem einzelnen Richter gegenüber in Erscheinung getreten ist, und man in diesem einen Unterstützer seiner Sache findet. Die Richter sind frei, wem sie entsprechende Auflagen zukommen lassen, und Du kannst 1000-fach auf irgendwelchen Listen stehen, es wird Dir nichts nützen, wenn nicht genau ein Richter im richtigen Moment an dich denkt.
Wie Du dir vorstellen kannst, sind natürlich auch schon diverse andere Leute auf die Idee gekommen, und daher ist es natürlich schwer, da irgendwo zwischen zu kommen. Die wenigsten Richter machen sich die Mühe selbst große Listen zu führen, die sie reihum bedenken, sondern haben so den ein oder anderen Namen im Kopf und entscheiden dann nach Sachzusammenhang (Kind geschlagen -> Kinderschutzbund, …) oder Jahreszeit. Und da sind dann die großen und bekannten Organisationen diejenigen, die schon seit Richtergenerationen „vererbt“ werden.
Nur bei so spektakulären Ausnahmefällen wie jetzt, wird man sich über mehr „Gerechtigkeit“ bei der Verteilung Gedanken machen. Üblicherweise geht es ja um sehr überschaubare Beträge (die in Summe natürlich auch durchaus interessant sind), und da macht man sich im Einzelfall nicht so den großen Kopf.
Gruß vom Wiz
Nun zu meiner Frage: Gibt es jemanden, der für seinen Verein
bereits erfolgreich von Gerichten oder Richtern bedacht wurde?
Wenn ja, wie muss man vorgehen? Wer fällt die Entscheidung,
welcher Verein bedacht wird? Sind es die Richter? Müßte ich
dann bei jedem einzelnen Richter vorstellig werden und dort
mein Sprüchlein aufsagen?
Wenn du einen kleinen Verein vertrittst, macht es Sinn, nur lokal tätig zu werden - sprich beim für euch zuständigen Amtsgericht, und zwar den Strafrichter, und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Möglicherweise wird man dich bitten, zunächst auf der Bußgeldliste des zuständigen Oberlandesgerichtes gelistet zu werden.
Die Entscheidungen über Zuweisungen fallen meist durch den Richter bzw. den Staatsanwalt nach dem Oppertunitätsprinzip (d.h. nach eigenem Gutdünken).
Aus deinem Profil kann ich nicht entnehmen, wo du wohnst, sonst könnte ich dir weiter helfen.