Die Notars-Lobby hat es verstanden, sich vom Gesetzgeber Pfründe erhalten zu lasse, sich sogar neue zuschanzen lassen.
Dem mündigen Staatsbürger ist es nicht einsichtig zu machen, dass für den simplen formlosen Antrag auf Löschung einer Grundschuld (Hiermit beantrage ich die Löschung der Grundschuld xyz.) die Unterschrift beim Notar beglaubigt werden muss. Der darf dann dafür Gebühren nach dem Geschäftswert berechnen. Und da eine Grundschuld idR nicht so ganz klein ist, kommt für den Advokaten ein nettes Sümmchen zusammen, wofür als deren Geschäftswert der Betrag der Grundschuld gilt. Leicht verdient: er braucht nur den Perso zu prüfen.
Wer da glaubt, eine solche simple Prüfung dürfe der Rechtspfleger auf dem Grundbuchamt machen, der hat unser aufgeblähtes Rechts(un)wesen nich nicht genügend kennen gelernt.
Natürlich war’s keine Frage, lediglich eine Unmutsäußerung. Formal gesehen : eher gedacht als Beitrag für ein Diskussionsforum.
Ich hätte auch die Frage stellen können, was in einem solchen Fall wie diesem die notarielle Beglaubigung objektiv mehr an sogenannter Rechtssicherheit bringt (so mit ironischem Unterton ein mir bekannter Präsident am LG).
Die wirklich wesentlichen Dokumente, nämlich Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung lagen vor. Nur darf der Rechtspfleger auf dem Grundbuchamt nicht selber (per Vorlage des Perso) sich davon vergewissern, dass die antragstellende Person es wirklich ist.
Im nächsten Leben werde ich Notar.
Na klar, das ist ja auch total einfach.
Aber auch nicht schwieriger als andere Professionen.
Und was - wie hier - die Identifikation eines Antragsstellers per Personalausweis betrifft, das hat bestimmt keinen wesentlichen Anteil an der universitären Ausbildung des Notars.
Gruß
Karl
Die Notars-Lobby hat es verstanden, sich vom Gesetzgeber
Pfründe erhalten zu lasse, sich sogar neue zuschanzen lassen.
Dem mündigen Staatsbürger ist es nicht einsichtig zu machen,
dass für den simplen formlosen Antrag auf Löschung einer
Grundschuld (Hiermit beantrage ich die Löschung der
Grundschuld xyz.) die Unterschrift beim Notar beglaubigt
werden muss.
Eben, warum kann nicht einfach jeder so nen Antrag unterschreiben, und wenn schon das nicht, dann könnte doch wenigstens die Kassiererin bei Aldi die Bestätigung vornehmen. Seltsame Welt…
Die wirklich wesentlichen Dokumente, nämlich Grundschuldbrief
und Löschungsbewilligung lagen vor. Nur darf der Rechtspfleger
auf dem Grundbuchamt nicht selber (per Vorlage des Perso) sich
davon vergewissern, dass die antragstellende Person es
wirklich ist.
Da es nachweislich vorkommt, daß Frauen mit Photokreditkarten von Männern einkaufen können, und dabei nicht einmal ansatzweise mit dem Namen unterschreiben müssen, der auf der Karte aufgedruckt ist, erscheint es mir schon sinnvoll, gewisse Rechtshandlungen von gewissen Personen vornehmen zu lassen, die darüberhinaus auch für Fehler haften.
Da habe ich bisher schon eine ganze Reihe von Rechtsgeschäften erledigt, die in ihren Konsequenzen aber erheblich weitgehender waren, als ein läppischer Antrag, eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu streichen : Eheschließung , Hauskauf (nicht Grundstück), Arbeitsvertrag, Verträge für meinen Arbeitgeber, etc .
Und für keines dieser Rechtsgeschäfte musste man einen Notar einbinden.
Gruß
Karl
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Eben, warum kann nicht einfach jeder so nen Antrag
unterschreiben,und wenn schon das nicht, dann könnte doch
wenigstens die Kassiererin bei Aldi die Bestätigung vornehmen.
Seltsame Welt…
Gruß,
Christian
Die „Kassiererin bei Aldi“ dem Rechtspfleger beim Grundbuchamt gleichzusetzen, dem folge ich nicht. Denn der muss immerhin auch prüfen, ob die vorgelegten Dokumente (notariell beglaubigte Grundschuldsbriefe und Löschungsbewilligungen) in sich schlüssig sind. Wohl etwas anspruchsvoller als der Abgleich mit dem Personalausweis.
Gruß
Karl
Da habe ich bisher schon eine ganze Reihe von Rechtsgeschäften
erledigt, die in ihren Konsequenzen aber erheblich
weitgehender waren, als ein läppischer Antrag, eine
Grundschuld aus dem Grundbuch zu streichen :
Naja, aus Deiner einzelwirtschaftlichen Sicht mag das stimmen. Grundstücksbesitz ist allerdings im Sinne des öff. Interesses deutlich wichtiger, als Eheverträge, Arbeitsverträge und Konsorten.
Die „Kassiererin bei Aldi“ dem Rechtspfleger beim Grundbuchamt
gleichzusetzen, dem folge ich nicht.
Und genauso wenig kann man einen Notar einem Rechtspfleger gleichsetzen. Ohne die Rechtspfleger unter uns herabwürdigen zu wollen, kann man bei denen mitunter schon froh sein, wenn sie in der Lage sind, das Aktenzeichen von einem Dokument in das nächste richtig zu übertragen.
In Hessen kann eine Grundschuld - sofern sie nicht mit einer Zwangsversteigerungsklausel veknüpft ist - ohne Notar nur mit Hilfe des Ortsgerichts eingetragen werden.
In Hessen kann eine Grundschuld - sofern sie nicht mit einer
Zwangsversteigerungsklausel veknüpft ist - ohne Notar nur mit
Hilfe des Ortsgerichts eingetragen werden.
Der beschriebene Vorgang kommt aus Niedersachsen,
betrifft lediglich die notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter den Zweizeiler „Hiermit beantrage ich die Löschung der Grundschuld, gez. Fritz Meier“ , Grundschuldbrief und dessen Löschungsbewilligung anbei.
Gruß
Karl
befähigt das schild „Notar“ an der Tür denn zwangsweise zu mehr?
Nach einigen Erfahrungen in Sachen Immobilienkauf und Erbschaft wage ich das zu bezweifeln…
Grretz, Bommel
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Nun, da gibt es viele Möglichkeiten, neben der in § 19 BNotO ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bnoto/ ) geregelten Amtspflichtverletzung können natürlich auch andere Rechtsgrundlagen für eine Haftung herangezogen werden. Grundsätzlich gilt: Wenn der Notar irgend einen Fehler macht, der dazu führt, dass eine Partei schlechter da steht als wenn der Fehler nicht begangen worden wäre, muss der Notar dafür haften, persönlich, mit seinem eigenen Vermögen.
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Ist es gerechtfertigt, dass für einen Arbeitsvorgang, der lediglich daraus besteht
die Person per Personalausweis zu identifizieren
zu erkennen, dass es genau die unterschrifts-leistende Person ist
seinen eigenen Stempel mit Unterschrift auf das Stück Papier zu setzen
dafür die Qualifikation eines Notars vorzuschreiben ? Gerade dann, wenn es sich um keinerlei juristische Beratung handelt.
Ist der Arbeitslohn von einigen hundert Euro für einen Arbeitsvorgang nach 1) angemessen ?
Man möge nun bitte nicht argumentieren, an anderen Stellen würde ganz anders abkassiert.
Hallo Karl,
da muß ich Dir glatt zustimmen - es ist in keiner Weise
gerechtfertigt. Aber die einzelnen Stände haben es seit ihrer
Einführung im Mittelalter schon immer verstanden, ihre Pfründe zu
verteidigen.
Argumente mit der Wichtigkeit dieser Personenidentifizierung bzw.
Feststellung wegen der Werthöhe einer Immobilie oder ähnlich, oder
öffentliches Interesse, sind hier nur lachhaft.
Kann doch jeder Interessierte bei einem Broker online / per Telefon
einen account zum Aktienhandel eröffnen und wird dann bei der Post!!!
mit entsprechenden Formblättern per Personalausweis von der
nebenberuflich arbeitenden Hausfrau identifiziert. Einem Aktienkauf
in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe steht dann nichts mehr im
Wege. Aber das sind ja gegen ein 300qm Grundstüch mit Häuschen ja nur
peanuts, oder?? Also, für das Häuschen brauchen wir schon den Notar.
Sonst muss der ja tatsächlich noch bei Aldi einkaufen gehen.
Gruß
TeeBird