hallo
nehmen wir mal an, jemand arbeitet für 400 Euro mtl.
Dann muss der AG 12% KV und 10 % RV an die Bundesknappschaft abdrücken. So weit so schlecht.
Doch jetzt kommt das geniale: diese Bundesknappschaft braucht dafür nichts zu leisten!!!
Geil!
Wie wär es, wenn das auf mein Konto kommt? Ich kann bestimmt mehr und sinnvolleres damit anfangen!
Wie kann so eine Abzocke von staats wegen geschaffen werden? Das ist doch Willkür im höchstem Maß!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
woher hast denn die Weisheit, dass die Knappschaft nix leisten muss?
Gruß
Marco
Hallo Marco,
ich haabe mich, da ich diese neue Regelung seit 1.1.2003 zwar kannte, aber nichts mit anzufangen wusste, erkundigt. Es hieß, dass die Bundesknappschaft (war ja meines Wissens eine Bergbau-GKV) diese Beiträge bundesweit einkassiert. leistungen für die KV = 0. die RV müssen sie ja abgeben. Aber im Prinzip auch hier Leistung = 0.
Oder hast Du bessere Infos?
Es gibt einen KV-Tarif der HN (CK1) der nicht zahlt, wenn die Bundesknappschaft nicht zahlt.
Da aber diese Knappschaft bei Einkommen unter 400 Euro für KV nicht zuständig ist, zahlt also die HN bei dem Tarif nicht.
Dadurch bin ich eigentlich erst auf diese Regelung gestoßen.
Also: Infos an mich! Brauche ich für meinen Kunden.
Grüße
Raimund
noch was:
was machst Du in Deinem Alter um die Zeit noch am Computer?
ab mit Dir zur Party!!!
Guten rutsch!
Raimund
Hallo, Raimund,
wie Du richtig erkannt hats, ist die Knappschaft nur eine „beitrags- Umverteilungsbehörde“. Für die RV bekommt man tatsächlich eine (min)- Gegenelistung: für 12 Monate geringfügige Beschäftzigung wird Dein Rentenkonto um 3,6 Zählmonate erhöt, Du bekommt auch eine Mini- Rentenerhöhung ab 65 bzw. ab Rentnebezug.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst Du definitionsgemäß nichts bekommen, da alle trotz unterschiedlich hoher KV- Beiträge dieselben Leistungen (= Chipkarte bekommen). Es werden nur für die Personen KV- Beiträe an die Knappschaft abgeführt, die ohne Mitglied in einer gsetzlichen KV sind. Wer z.B. privat versichert ist, für den muss der AG die 11% nicht abführen. Über Minijob kannst Du bis 400,-Euro keine Mitgliedschaft in einer gesetzl. KV erwerben. Solltest Du wissen wollen, wie das (trotzdem) geht, melde Dich.
Ingeborg
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Hallo Raimund ,
zuerst einmal ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Und nun mein Kommentar zu deinem Ausgangsposting:
„Du hast schon wesentlich besser fundierte und intelligentere Beiträge hier abgeliefert“
Mehr möchte ich dazu einfach nicht sagen.
Schöne Grüße Jörg
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Hallo Raimund,
gutes neues Jahr erst mal.
Du hast natürlich recht - die Knappschaft nimmt nur die Beiträge
entgegen für die 400 € - Jobs - eine Leistung von der Knappschaft
erfolgt nicht - das war vor dem 1.1.2003 bei den Krankenkassen
nicht anders.
Die Pauschalen zur Krankenversicherung haben noch nie einen
Leistungsanspruch ausgelöst.
Gruss
Günter
Hallo Günter,
ebenfalls ein gute, erfolgreiches 2004!
Welchen Sinn hat dann dieses Abzocke?
Klar, ihr könnt das Geld gut gebrauchen. Doch sehe ich eigentlich nicht ein, dass jemand einen Beitrag bezahlt, dafür aber keine Leistung erbracht wird.
Das geht in Richtung Raub. Unterschied zum kriminellen Raub: hier ist es vom Staat gefördert.
Grüße
Raimund
hallo Ingeborg,
Wer z.B. privat versichert ist, für
den muss der AG die 11% nicht abführen. Über Minijob kannst Du
bis 400,-Euro keine Mitgliedschaft in einer gesetzl. KV
erwerben. Solltest Du wissen wollen, wie das (trotzdem) geht,
melde Dich.
Das ist mir klar!
Es geht mir um den Sinn der Abgabe! Einen Beitrag zwangsweise abführen und keine Leistung dafür erbringen ist m.M. kriminell, auch wenn es der Staat macht.
kuckst Du mal in meine Vika?
Grüße
und ein guten neues jahr!
Raimund
Hallo Jörg,
zuerst einmal ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Wünsche ich Dir auch!
„Du hast schon wesentlich besser fundierte und intelligentere
Beiträge hier abgeliefert“
Meine Antwort darauf: Deine Kritik an etwas war auch schon mal auf höherem Niveau!
Hier handelte es sich um eine Sachfrage. Diese „Antwort“ war etwas daneben.
Wie´s geht, zeigen z.B. Ingeborg und Günter.
Grüße
Raimund
Hallo, Raimund,
die Pauschalabgabe wurde aus „erzieherischen“ Gründen eingeführt, damit Arbeitgeber keinerlei oekonomische Anreize haben, sozialversicherungspflichtige Jobs in sozialversicherungsfrei Mini- Jobs umzuwandeln (so geschehen bis 31.3.1999 zu zig- Tausenden), denn 25% ist pi mal Auge so viel wie der halbe Beitrag zur Sozialversicherung. Auf der andern Seite soll es für die Wirtschaft einen verfügbaren Pool an zusätzlichen Arbeitskräften geben, die Mini- Jobs ausführen.
Ich halte die ganze Regelung für gesamtwirtschaftlich unprouktiv und möchte auch in Deutschland eine Regelung, wie sie (mit zwei winzigen Ausnahmen) in ganz West- Europa gilt: jede Stunde nichtselbständiger Tätigkeit ist sozialversicherungspflichtig mit entsprechenden Gegenleistungen.
Ich wünsche auch Dir ein gutes Neues Jahr.
Ingeborg 
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Da haben wir die gleiche Meinung…
Hallo Ingeborg,
wer arbeitet und dafür Geld bekommt, soll dafür seine Abgaben zahlen (beide AG und AN) und daraus natürlich Leistungen erwarten können.
Klar, so pauschal ist das nicht durchführbar. Doch die Richtung wäre richtig und würde bestimmt auch noch zusätzlich Arbeitskräfte bereitstellen.
Grüße
Raimund
Hallo Günter,
ebenfalls ein gute, erfolgreiches 2004!
Hallo Raimund von mir auch an euch beiden
Welchen Sinn hat dann dieses Abzocke?
Überhaupt keinen hauptsache geld her
Klar, ihr könnt das Geld gut gebrauchen.
Wer könnte das nich? ( Ausser „KARL“ gg )
Doch sehe ich
eigentlich nicht ein, dass jemand einen Beitrag bezahlt, dafür
aber keine Leistung erbracht wird.
Das ist doch heute die Regel (Ausnahmen möglich )
Das geht in Richtung Raub. Unterschied zum kriminellen Raub:
Die Räuber sind doch schon seit langen unter uns.
hier ist es vom Staat gefördert.
Dies ist der größte
Grüße
Raimund auch von „KARL“
Servus,
da magst Du natürlich recht haben, mich hat nur ein wenig die provokante Art Deiner These gestört. Schliesslich ist das ganze ja ein alter Hut.
Grundsätzlich hast Du natürlich nicht ganz unrecht, aber vorher war es bei den einzelnen Kassen ja auch nicht viel anders.
Das Geld wurde kassiert, aber Leistung gabs nicht.
Die BKN macht genau das gleiche. Einziehen, weiterleiten und ne Verwaltungsentschädigung kassieren. Der einzighe Vorteil der ganzen Chose: Die Kassen sind ein wenig von der Arbeitsbelastung los.
Über Sinn und Zweck des ganzen Restes lässt sich, nun schon seit Jahren, vortrefflich streiten.
Und noch was nettes zum Schluß 
Ich lese Deine Postings immer mit sehr viel Interesse, da die Sicht eines PKV-Mannes für mich immer interessant und aufschlussreich ist.
Das wird auch in Zukunft so bleiben, aber manchmal kommt halt der GKV-Mann in mir durch und dann muss ich mal mosern. Also nicht böse sein, es ist garantiert nicht so gemeint.
Ich werde mich bemühen auch künftig das Niveau meiner Postings etwas höher zu halten. Das ist der 2. gute Vorsatz für 2004 (der 1. ist mal wieder aufhören zu rauchen*g*)
Beste Grüße und einen guten Start in ein neues arbeitsreiches Jahr
Jörg
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Hallo Raimund,
die Beiträge werden hier aber nur vom AG abgeführt. Deswegen auch keine Ansprüche. Hier bestehen allerdings über Familienmitversicherung Ansprüche.
Gruß
MArco
Hallo Marco,
die Beiträge werden hier aber nur vom AG abgeführt. Deswegen
auch keine Ansprüche.
Diese Aussage würde ich so nicht stehen lassen.
Damit der AG diese Beiträge abführt, muss der AN sie erst mal erwirtschaften. Tut bzw. kann der AN das nicht, zahlt der AG auch keine Beiträge, da der Job dann wegfällt.
Grüße, Björn.
Hallo Björn,
Diese Aussage würde ich so nicht stehen lassen.
Damit der AG diese Beiträge abführt, muss der AN sie erst mal
erwirtschaften. Tut bzw. kann der AN das nicht, zahlt der AG
auch keine Beiträge, da der Job dann wegfällt.
Letztlich ist es so, dass der AG nur die Gesamtposition „Mitarbeiter“ betrachtet. Und deswegen erwirtschaftet der Mitarbeiter die SV-Beiträge rein geldstromtechnisch betrachtet.
Allerdings ist es ein Unterschied, ob die Geldbeträge erwirtschaftet werden oder ob hier Zahlungen erfolgen. Und die Zahlung liegt hier eindeutig nur auf AG-seiten vor, da der Gehalt des AN dadurch nicht gekürzt wird.
Gruß
Marco
Hallo marco,
auch wenn der AG die Beiträge zahlt, ist ein Teil der Vergütung. Auch wenn Du 10.000 euro im Monat verdienst, dann ist der AG-Anteil ein Teil deiner Vergütung: der AG beteiligt sich. Bei der RV ist ja zumindest rein Minianstieg der Rente zu verzeichnen. Doch warum muss in die KV einbezahlt werden, ohne dass was dabei Rausspringt? Ich meine damit Sicherheit.
Klar, die Kassen haben dagegen nichts einzuwenden, würd´ ich auch nicht.
Doch halte ich das für Wegelagerei.
Wer umsonst bezahlt ist sekundär.
Ich verstehe zwar, dass die kassen sagen: „für den Betrag von 48 Euro geben wir keinen Vollschutz.“ Andererseits gewähren sie den für 0 Euro (Familienabsicherung). Man könnte doch eine Sonderleistung anbieten: z.B.
Auslandsreise_KV oder Heilpraktiker… oder sonst was. Auch wenn´s hoffnungslos überteuert wäre.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
aber der Minianstieg in der Rente findet nicht bei den 400er-n statt.
Gruß
Marco
PS: die müssen extra nochmal die Differenz zum normalen Beitrag drauflegen.
PS: die müssen extra nochmal die Differenz zum normalen
Beitrag drauflegen.
Hallo Marco,
was selbst die meisten Personaler nicht wissen.
Gruß
Martin