Geldeingang auf meinen Konto mir unbekannt

Hallo, habe heute gesehen das ich auf meinen Bankkonto einen ziemlich hohen Geldbetrag erhalten habe wo mein Name als Empfänger mit bei stand.
Es ist nun mal so das ich den Versender des Geldes nicht kenne und auch eine Nachfrage bei meiner Bank wo das Geld her kommt hat nichts gebracht.
Was soll ich nun machen, das Geld ist dort schon eine Woche drauf und ich bisher keine Post bekommen das es jemand falsch überwiesen hat,was ich mir nicht vorstellen kann, da mein Name und Kontoverbindung zu 100% stimmen mit der Überweisung/Geldeingang auf meinen Konto.
Soll ich es stehen lassen und wie lange ?
Könnte das Geld gerade sehr gut gebrauchen.
Grüße und Danke für evtl. Antworten

Soll ich es stehen lassen und wie lange ?

FAQ:2939

Muss noch dazu schreiben das ich dort ausdrücklich als Empfänger stehe und meine Daten ja auch stimmen.
Mir ist halt nur der Auftraggeber unbekannt und das ganze ist nun auch schon mehr als eine Woche her.
Naja dann werde ich mal versuchen den Auftraggeber heraus zubekommen.

Hallo,
da wohl alles stimmt, würde ich zunächst nicht von einer Fehlüberweisung ausgehen.
Hier fragen immer mal Leute an, wie man es geschickt anstellen könnte jemanden einen bestimmten Betrag zukommen zu lassen, der es sonst nicht annehmen würde. Einfach mal im Freundeskreis umhören, wer der Gönner gewesen sein könnte und sich bedanken.
Problematischer könnte es sein, wenn Geldwäsche oder ein gehacktes Konto ins Spiel kommt.

Cu Rene

Hallo, habe heute gesehen das ich auf meinen Bankkonto einen
ziemlich hohen Geldbetrag erhalten habe wo mein Name als
Empfänger mit bei stand.
Es ist nun mal so das ich den Versender des Geldes nicht kenne
und auch eine Nachfrage bei meiner Bank wo das Geld her kommt
hat nichts gebracht.
Was soll ich nun machen, das Geld ist dort schon eine Woche
drauf und ich bisher keine Post bekommen das es jemand falsch
überwiesen hat,was ich mir nicht vorstellen kann, da mein Name
und Kontoverbindung zu 100% stimmen mit der
Überweisung/Geldeingang auf meinen Konto.

Hallo,
Moralaposteln bin ich der Meinung dass man nicht verpflichtet ist die Quelle einer evtl. Fehlüberweisung ausfindig zu machen. Ein Vorhalten des Betrages für eine Rückbuchung bis zum übernächsten Rechnungsabschluss reicht meiner Ansicht nach.

Im umgedrehten Fall, einer mir unbekannten Abbuchung habe ich es nämlich auch erlebt das die Bank nur „Tut uns leid“ gesagt hat weil es schon länger 6 Monate her war.

Gruss vonsales

Deine 6 Monate erscheinen mir mit Hinblick auf die Verjährung von Ansprüchen nach Paragraph 812 BGB ziemlich idiotisch.

Der Rechnungsabschluss hat nämlich mal gar nichts mit den Ansprüchen des Fehlüberweisenden zu tun. Dieser besagt nur dass der Rechnungsabschluss richtig ist und diues ist er auch wenn falsches Geld eingegangen ist.

Hi

Im umgedrehten Fall, einer mir unbekannten Abbuchung habe ich
es nämlich auch erlebt das die Bank nur „Tut uns leid“ gesagt
hat weil es schon länger 6 Monate her war.

Du meinst also, weil Du Deine Kontoauszüge ein halbes Jahr nicht kontrolliert hast, sollen andere eventuelle Fehlbuchungen auch ignorieren?

Gruß
Edith

Hallo Edith

Du meinst also, weil Du Deine Kontoauszüge ein halbes Jahr
nicht kontrolliert hast, sollen andere eventuelle
Fehlbuchungen auch ignorieren?

Ich zahle meine Bank für eine Leistung, nämlich mein Konto anständig, möglichst fehlerfrei zu führen. Wenn meine Salden so ungefähr stimmen kontrolliere ich nicht jeden einzelnen Posten, die Auszüge werden einfach abgeheftet.

Nun mal ehrlich, wenn unerkärbare Beträge auf das Konto eingehen müssen sie ja irgendwo herkommen, sie sollten also irgendwo vermisst werden. Hat derjenige nun einen Beleg wird die Bank für den Schaden haften müssen. Können sie den Betrag nicht finden läuft ohnehin etwas falsch im System, meist werden sie aber ohnehin nicht danach suchen, zu aufwändig.

Gruss vonsales

Hallo,

Du meinst also, weil Du Deine Kontoauszüge ein halbes Jahr
nicht kontrolliert hast, sollen andere eventuelle
Fehlbuchungen auch ignorieren?

Ich zahle meine Bank für eine Leistung, nämlich mein Konto
anständig, möglichst fehlerfrei zu führen.

ein Kreditinstitut führt bei Zahlungsverkehrsdienstleistungen Zahlungsdienstleistungen durch, die in der Regel von Dritten (eigenen oder fremden Kunden) veranlaßt werden. Wenn diese Dritten Daten anliefern, kann ein Kreditinstitut diese in der Regel nicht auf Richtigkeit überprüfen.

Wenn Du Kontoauszüge einfach unkontrolliert ablegst, heftest Du also Fehler von Dritten ab - nicht nur das: Du verstößt auch noch gegen die vertragliche Pflicht, die Kontoauszüge zu prüfen. Ggfs. verwirkst Du dadurch (d.h. durch Fristversäumnis) sogar Ansprüche, die durch Fehler Dritter entstehen.

Nun mal ehrlich, wenn unerkärbare Beträge auf das Konto
eingehen müssen sie ja irgendwo herkommen, sie sollten also
irgendwo vermisst werden.

Das täuscht. Das, was bei Dir ein wesentlicher Betrag ist, fällt woanders gegebenenfalls gar nicht auf. Besser noch: der Auftraggeber vermißt den Betrag nicht, weil er ja überwiesen werden sollte (wenn auch an jemand anderen). Der Empfänger vermißt den Betrag u.U. auch (noch) nicht, weil er nicht wußte, wann er genau eingehen sollte bzw. weil kleinere Beträge nur beim Jahresabschluß ausgehakt werden.

Hat derjenige nun einen Beleg wird
die Bank für den Schaden haften müssen.

Es geht nicht um Haftungsfragen, sondern um einen Herausgabeanspruch. Der besteht gegenüber dem unberechtigten Empfänger, ganz unabhängig davon, wer etwas verbockt hat.

Gruß
C.

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Hallo,

sondern um einen
Herausgabeanspruch. Der besteht gegenüber dem unberechtigten
Empfänger, ganz unabhängig davon, wer etwas verbockt hat.

Das habe ich nie bestritten und finde es auch richtig. Das Geld auszugeben und eine Rückbuchung durch mangelnde Deckung zu behindern wäre Betrug. Aber als Kontoinhaber fühle ich nicht verpflichtet vermeintliche Fehlbuchungen zu meinen Gunsten, noch dazu mit meinem Namen als Empfänger, bei der Bank zu reklamieren. Hatte den Fall aber noch nicht :frowning:

Gruss vonsales

Hallo,

Das habe ich nie bestritten und finde es auch richtig. Das
Geld auszugeben und eine Rückbuchung durch mangelnde Deckung
zu behindern wäre Betrug. Aber als Kontoinhaber fühle ich
nicht verpflichtet vermeintliche Fehlbuchungen zu meinen
Gunsten, noch dazu mit meinem Namen als Empfänger, bei der
Bank zu reklamieren.

muß man ja auch nicht, nur liegt es nicht jedem, nach Jahren auf einmal mit einer u.U. erheblichen Forderung konfrontiert zu werden, ohne daß man vorher das Geld separiert hätte.

Gruß
C.