Geldexport

Hallo,

darf man eigentlich mit nem Koffer voller geld über die grenze fahren?

wie sieht das aus in EURO-Land und in der Schweiz?

Darf man überall in EURO-Land als Ausländer(EURO-Inländer) ein Konto eröffnen?

reine neugier!

ich träum von einem lotto-gewinn und möchte wissen, wie ich dann das geld verstecken könnte :wink:

winkel

Hallo,

Deutschland kennt keine besonderen Ausfuhrverbote. Wenn das Geld also sauber ist, kannst Du damit nach deutschem Recht zu ungefähr alles machen was Du willst. Stellt sich aber die Frage, warum man bei sauberem Geld das Transportrisiko übernehmen will? Daher würden die Zöllner, sollten sie den Inhalt zu Gesicht bekommen, sicher erst einmal nachforschen, woher das Geld stammt. Wenn Du aber einen sauberen Auszahlungsbeleg Deiner Bank vorweisen kannst, oder anderweitig eine nachvollziehbare Begründung liefern kannst, ist alles OK.

Die Einfuhr fremder Währungen in Drittländer unterliegt natürlich den dort jeweils geltenden Gesetzen. Daher ist diese Frage nicht pauschal beantwortbar.

Was die Frage mit dem Konto angeht, so gilt dies auch hier. Dies hängt immer von den Gesetzen des entsprechenden Landes ab. Deutsches Recht hat nichts dagegen, wenn die dortigen Guthaben und erzielte Zinseinkünfte hier angegeben werden.

Warum entsprechende Dinge immer als zwielichtig gelten hat einfach damit zu tun, dass auf diesem Wege normalerweise nur illegal erworbenes Geld ins Ausland gebracht wird, und Leute versuchen, so Zinseinkünfte zu erzielen, die sie dann in der Steuererklärung „vergessen“.

Gruß vom Wiz

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Tag,

ich träum von einem lotto-gewinn und möchte wissen, wie ich
dann das geld verstecken könnte :wink:

vor wem willst Du das Geld denn verstecken? Lottogewinne sind in Deutschland steuerfrei. Wenn die nicht wieder auf den Gedanken kommen, die Vermögenssteuer wieder einzuführen, gibt es außer der eigenen Ehefrau keinen Grund, Geld zu verstecken.

Gruß
Christian

ich wollte hier nicht wissen, daß es blöd ist geld verstecken zu wollen, sondern mir ging es hier um die mir unklaren gesetzlichen bestimmungen, ob so etwas einfach geht?

aber von exc hab ich schon so ne antwort erwartet. thema nicht erkannt herr berger!

winkel

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Hallo,

darf man eigentlich mit nem Koffer voller Geld über die Grenze
fahren?

Denn im Fernsehen sah ich neulich einen Bericht, daß schweizer Zöllner transportiertes Geld beschlagnahmten. Warum? Gibt es Beschränkungen (im Gegensatz zum „Reisebargeld“)? Ich kenne wohl was von einer meldepflicht wg. der außenhandels- oder währungsstatistik?

Sollte es Geldausfuhr- bzw. -einfuhrbeschränkungen geben:

wie sieht das aus in EURO-Land und in der Schweiz?

hat sich da wg. o.g. statisken was verändert? ist jetzt der freie transport in EURO-Ländern erlaubt? hat jedes land noch eigene "Währungsreserven oder gibt es nur noch europäische Reserven?

Darf man überall in EURO-Land als Ausländer(EURO-Inländer) ein
Konto eröffnen?

wenn man in dem land keinen wohnsitz hat, weil man jetzt ja EURO-Inländer ist?

winkel

Hallo,

Deutschland kennt keine besonderen Ausfuhrverbote. Wenn das
Geld also sauber ist, kannst Du damit nach deutschem Recht zu
ungefähr alles machen was Du willst.

Wozu gibt es dann eine meldepflicht für Zahlungsverkehre mit dem Ausland?

Stellt sich aber die

Frage, warum man bei sauberem Geld das Transportrisiko
übernehmen will? Daher würden die Zöllner, sollten sie den
Inhalt zu Gesicht bekommen, sicher erst einmal nachforschen,
woher das Geld stammt.

die Ausfuhrzöllner vielleicht, aber warum Einfuhrzöllner?

Die Einfuhr fremder Währungen in Drittländer unterliegt
natürlich den dort jeweils geltenden Gesetzen. Daher ist diese
Frage nicht pauschal beantwortbar.

Ist denn was von der Scweiz bekannt?

Was die Frage mit dem Konto angeht, so gilt dies auch hier.
Dies hängt immer von den Gesetzen des entsprechenden Landes
ab. Deutsches Recht hat nichts dagegen, wenn die dortigen
Guthaben und erzielte Zinseinkünfte hier angegeben werden.

Hier gehts ja eigentlich um EUROPA-Recht nicht so sehr um Deutsches Recht!

Danke

winkel

Tag auch.

Wozu gibt es dann eine meldepflicht für Zahlungsverkehre mit
dem Ausland?

Die dienen der Erstellung diverser volkswirtschaftlicher Statistiken, z.B. der Zahlungsbilanz.

die Ausfuhrzöllner vielleicht, aber warum Einfuhrzöllner?

Der Zoll erfüllt hoheitliche Aufgaben, daher hat auch er das Recht, größere Geldbeträge, dessen Herkunft unbekannt bzw. nicht belegt werden kann und daher Geldwäscheverdacht besteht, beschlagnahmen. Dabei ist es vollkommen egal, ob der jeweilige Zöllner gerade als Einfuhr- oder Ausfuhrzöllner fungiert. Letztlich ist er eh nur Zöllner.

Die Einfuhr fremder Währungen in Drittländer unterliegt
natürlich den dort jeweils geltenden Gesetzen. Daher ist diese
Frage nicht pauschal beantwortbar.

Ist denn was von der Scweiz bekannt?

Ja. Die Schweiz gehörte Mitte der 90er zu den weltweit einzigen drei Ländern, die einen völlig freien Kapitalverkehr erlaubten (die anderen beiden waren Kanada und Deutschland). Alle anderen Länder hatten mehr oder weniger starke Einschränkungen. Inzwischen mögen weitere Länder ihren Kapitalverkehr liberalisiert haben.

Hier gehts ja eigentlich um EUROPA-Recht nicht so sehr um
Deutsches Recht!

Jeder Mensch kann in jedem beliebigen Land Konten eröffnen, wenn es das jeweilige Recht erlaubt. Die Cayman Islands sehen m.W. einen Mindesteinzahlungsbetrag (für Ausländer) von USD 1 Mio. vor. Innerhalb der EU gibt es diesbzüglich m.W. keine Einschränkungen.

Gruß
Christian

Hallihallo,

ich wollte hier nicht wissen, daß es blöd ist geld verstecken
zu wollen, sondern mir ging es hier um die mir unklaren
gesetzlichen bestimmungen, ob so etwas einfach geht?

das war als ernsthafte Antwort gedacht. Sie sollte nicht aussagen, daß es blöd ist, Geld zu verstecken, sondern, daß das unnötig ist, für den Fall, daß Du das nicht wußtest. Daß Du Dich persönlich angegriffen fühlst, ist Dein Problem. Nachtragend zu sein, ist eine menschliche Schwäche, die ich versuche hier nicht auszuleben. Wenn Du das nicht hinbekommst und hinter jeder Antwort von mir einen Angriff vermutest, ist mir eigentlich egal.

aber von exc hab ich schon so ne antwort erwartet. thema nicht
erkannt herr berger!

Jaja, ich hab Dir trotz dieses Unfugs weiter unten eine thematisch „richtige“ Antwort gegeben. Aber wenn Du von mir zukünftig keine sachlich richtigen Antworten mehr haben willst, mußt Du das nur sagen. Daß ich mich daran halte, kann ich nicht versprechen. Wenn Du mich in Zukunft öfter anmaulst, weil Du was mißverstehst, ist die Chance dafür allerdings relativ groß.

Gruß
Christian

Tag nochmal,

Denn im Fernsehen sah ich neulich einen Bericht, daß schweizer
Zöllner transportiertes Geld beschlagnahmten. Warum? Gibt es
Beschränkungen (im Gegensatz zum „Reisebargeld“)? Ich kenne
wohl was von einer meldepflicht wg. der außenhandels- oder
währungsstatistik?

siehe vorherigen Artikel. Aufgrund der zunehmenden Problematik der Geldwäsche ist jedes Land gehalten, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Aus diesem Grund die Kontrollen und Beschlagnahmungen. Schau im Internet mal nach dem Stichwort FATF ( F inancial A ction T ask F orce on Money Laundry)

hat sich da wg. o.g. statisken was verändert? ist jetzt der
freie transport in EURO-Ländern erlaubt? hat jedes land noch
eigene "Währungsreserven oder gibt es nur noch europäische
Reserven?

a) Für „legales“ Geld gilt das Grundprinzip der EU, der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
b) Das ganze hat zwar mit Währungsreserven nichts zu tun, aber: Jede Zentralbank der EURO-Zone hat einen festgelegten Teil ihrer Währungsreserven an die EZB abgegeben. Jede Zentralbank unterhält noch eigene Währungsreserven, die Bundesbank z.B. rund 80 Mrd. EURO.

Darf man überall in EURO-Land als Ausländer(EURO-Inländer) ein
Konto eröffnen?

wenn man in dem land keinen wohnsitz hat, weil man jetzt ja
EURO-Inländer ist?

Siehe vorherigen Artikel: Kontoeröffnungen sind jedem überall erlaubt, mit evtl Einschränkungen durch die lokalen Gesetze. M.W. gibt es diesbezüglich in Euroland keine Einschränkungen mehr.

Gruß
Christian

Hallo,

die Meldepflicht ist genau das, wonach sie aussieht. Lediglich eine Pflicht der Mitteilung. D.h. ich muss die Sache mitteilen. Mit der Notwendigkeit einer Genehmigung oder sogar eines Verbots hat dies nichts zu tun. Z.B. bist Du ja auch nach dem Meldegesetz verpflichtet, Dich an Deinem Wohnort anzumelden. Aber that´s it. Kein Antrag „Ich will hier wohnen, darf ich?“, kein Verbot.

Die Mitteilungspflicht dient einfach nur dazu recht einfach im Zweifelsfall verdächtige Transaktionen zu enttarnen. Der internationale Zahlungsverkehr wird im Rahmen der Gesetze überwacht, und wenn anzeigepflichtige Transaktionen gefunden werden, schaut man natürlich zunächst einmal nach, ob die Anzeige vorliegt. Wenn ja, gibt es keine weiteren Probleme, wenn nein, liegt der Verdacht nahe, dass jemand nicht nur die Anzeige „vergessen“ hat, sondern illegale Geschäfte betreibt.

Was die Einfuhrzöllner angeht, so gibt es durchaus Länder, in die die Einfuhr (bestimmter) Fremdwährungen verboten ist, z.B. oft dort, wo diese als illegale Zweitwährung gelten und damit den Wert der eigenen Landeswährung gefährden.

Zum Thema Schweiz bin ich kein Fachmann, aber AFAIK gibt es mit der Schweiz keine Probleme, da dort ein komplett freier Geldtransfer möglich ist.

Zum Thema Konto, gibt es immer noch genug nationales Recht, dass zu beachtenist, und selbst Banken-AGB können Dir da einen Strick drehen. Mit Europarecht ist es da bislang noch nicht so weit her. Und gerade was die Schweiz betrifft, die kein EU-Staat ist, kommst Du damit schon gleich gar nicht weiter.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

darf man eigentlich mit nem Koffer voller Geld über die Grenze
fahren?

Ist wohl schon beantwortet.

Denn im Fernsehen sah ich neulich einen Bericht, daß schweizer
Zöllner transportiertes Geld beschlagnahmten. Warum? Gibt es
Beschränkungen (im Gegensatz zum „Reisebargeld“)?

Ohne den Film gesehen zu haben, vermute ich, daß die Herkunft des Geldes „unklar“ war, oder auf die AUSDRÜCKLICHE Frage wie etwa: „Haben Sie etwas zu verzollen? Führen sie größere Bargeldbestände mit?“ mit „Nein“ geantwortet wurde, und bei einer Durchsuchung dann eben das Geld gefunden wurde. In diesem Fall ist das vergehen wohl die falsche Antwort (ohne rechtlich zu sehr bewandert zu sein könnte das eine uneidliche Falschaussage sein).

Cu Rene