Hallo,
die Meldepflicht ist genau das, wonach sie aussieht. Lediglich eine Pflicht der Mitteilung. D.h. ich muss die Sache mitteilen. Mit der Notwendigkeit einer Genehmigung oder sogar eines Verbots hat dies nichts zu tun. Z.B. bist Du ja auch nach dem Meldegesetz verpflichtet, Dich an Deinem Wohnort anzumelden. Aber that´s it. Kein Antrag „Ich will hier wohnen, darf ich?“, kein Verbot.
Die Mitteilungspflicht dient einfach nur dazu recht einfach im Zweifelsfall verdächtige Transaktionen zu enttarnen. Der internationale Zahlungsverkehr wird im Rahmen der Gesetze überwacht, und wenn anzeigepflichtige Transaktionen gefunden werden, schaut man natürlich zunächst einmal nach, ob die Anzeige vorliegt. Wenn ja, gibt es keine weiteren Probleme, wenn nein, liegt der Verdacht nahe, dass jemand nicht nur die Anzeige „vergessen“ hat, sondern illegale Geschäfte betreibt.
Was die Einfuhrzöllner angeht, so gibt es durchaus Länder, in die die Einfuhr (bestimmter) Fremdwährungen verboten ist, z.B. oft dort, wo diese als illegale Zweitwährung gelten und damit den Wert der eigenen Landeswährung gefährden.
Zum Thema Schweiz bin ich kein Fachmann, aber AFAIK gibt es mit der Schweiz keine Probleme, da dort ein komplett freier Geldtransfer möglich ist.
Zum Thema Konto, gibt es immer noch genug nationales Recht, dass zu beachtenist, und selbst Banken-AGB können Dir da einen Strick drehen. Mit Europarecht ist es da bislang noch nicht so weit her. Und gerade was die Schweiz betrifft, die kein EU-Staat ist, kommst Du damit schon gleich gar nicht weiter.
Gruß vom Wiz
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