Geldfäschung oder nicht?

Moin,

jemand möchte seinen Drucker Testen und möchte als Vorlage einen Geldschein wählen, d.h. die feinen Strukturen nutzen.

Hm, bei normalem Druckerpapier und einseitigem Druck - mehr ist ja zum Test nicht nötig - kann jeder sofort erkennen, dass es sich nich um echtest Geld handelt.

Es soll auch für Schulen „Spielgeld“ geben, das dem echten sehr ähnlich ist.

Bei meiner Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Für einen Hinweis bin ich sehr dankbar.

Gruß Volker

Ebenso moin,

das gibt Ärger, wie hier nachzulesen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld#Bl.C3.BCten_…

D.h. Du müsstest gemäß Buchstabe a) zusätzlich noch die Kantenlängen um mindestens 25% abweichen lassen.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Warum nimmt man nicht z.B. den Personalausweis. Auch der hat sehr feine Strukturen, an denen sich der Drucker mal abmühen soll.
Oder man macht extra nur Teilkopien der Scheine, kleiner als Hälfte, durch Abdecken oder halbes Unterlegen auf den Scanner.

Hier der § zur Geldfälschung :http://dejure.org/gesetze/StGB/146.html

Der Paragraph stellt ja auf eine Absicht ab, es missbräuchlich zu nutzen. Fehlt die, dann kann man es auch nicht bestrafen.

 Allerdings heißt es ja extra … oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde

Das könnte wohl zutreffen, wenn man Geldkopien macht und irgendwo rumliegen lässt, wo sie andere nehmen und unter die Leute bringen .

An einseitiger oder beidseitiger Kopie sollte man das nicht festmachen.

MfG
duck313

Hallo,
so ganz erschließt sich mir die mit der Frage verbundene Absicht nicht!

Wenn der Jemand seinen Drucker testen möchte, darf er das natürlich auch mit einem Geldschein! Dabei kann er gleich testen, ob er ein CDS hat und nichts anderes ausgibt als schwarze Balken :wink: Der Jemand tausche ihn dann bitte nicht als defekt um :wink:

Sollte er kein CDS haben, darf der Jemand den Ausdruck sachgerecht zerkleinern und vernichten, *denn* die bloße Absicht, ein Inverkehrbringen zu ermöglichen (und ja, das ist auch die Abgabe an Kinder als „Spielgeld“), kann ausgesprochen böse enden! Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein- oder zweiseitig bedruckt! Kontrollierst Du in Hektik an einer Kasse bei der Herausgabe von Kleingeld in mehreren Scheinen stets die Rückseite? Glaubst Du, dass ein Kind das tut? Der Gesetzgeber meint „Nein“ und hat deshalb bewusst schon die Anfertigung nur für die Möglichkeit der Inverkehrbringung strafbewehrt.

Das mit dem Spielgeld halte ich für ein Gerücht. Man kann bei der EZB einen Musterbogen(druck-)satz gegen eine Vertraulichkeitserklärung erhalten, der deutlich als Muster gekennzeichnet ist (und u.a. für die Programmierung des o.g. CDS verwendet wird). Ansonsten gibts bei der EZB einen Haufen Schulungsmaterial für Kinder, der darauf schließen lässt, dass derlei „Spielgeld“ nicht gern gesehen ist.

Und falls Du das hier meinst:

http://www.windeln.de/haba-spielgeld.html?xtor=SEC-4…

… dürfte das wohl kaum zu verwechseln sein :wink:

Gruß vom
Schnabel

Danke
Moin,

Danke für eure Infos, ich bin damit bei evtl. weiteren Diskussionen etwas besser aufgestellt.

Gruß Volker