Geldforderung nach Betrug von Geschäftspartner

Hallo

Fragen zu folgender Situation:

Mal angenommen A und sein Schwager B planen sich selbsständig zu machen. Hierfür leihen sich A und B Geld auf beide Namen bei einem Freund C als Grundkapital um einen höheren Kredit bei einer Bank aufzunehmen.

Im Zusammenhang mit einem möglichen Kredit eröffnen A und B auf beide Namen ein Zusatzkonto (Kontokorrentkredit) auf das A und B ein Teil des geliehenen Geldes einzahlen.

Nach einiger Zeit findet A heraus, dass B heimlich das Geld ohne die Zustimmung von A vom Zusatzkonto abgehoben hat, dass B spielsüchtig ist und Spielschulden hat und dass Geld dafür verwendet hat und er noch weitere große Schulden hat.

Damit ist für A die Geschäftsbeziehung zwischen A und B beendet. Nun geht B angeblich wegen Geldforderungen irgendwelcher Geldhaie, zu Freund C ohne C von seinen Spielschulden/Sucht mitzuteilen und lässt sich das gesamte Darlehen nur auf seinen Namen überschreiben mit der Begründung er habe noch alte Schulden zu begleichen. B unterschreibt dafür und somit ist A vertraglich aus der Darlehensvereinbarung mit C raus.

Da A und B gemeinsam ein Teil des Darlehens zuvor für die geplante Selbsständigkeit(Beratungs-,Anwaltskosten,usw.) ausgegeben haben, fordert B nun die hälfte der angefallenen Kosten von A da B der Meinung ist, dass seine verheimlichten Schulden,die Spielsucht, das abgeräumte Konto nichts mit der geplanten Selbsständigkeit zu tun hat.

A sieht das ganze für nichtig, da er keine geschäftliche Beziehung mit B eingegangen wäre, hätte er von B’s Spielschulden und-sucht gewusst und weil B mit der Auflösung bzw. Abräumen des Zusatzkontos A betrogen hat.

Nun hat B A bzw. auch A’s Schwester indirekt schriftlich damit gedroht, B würde A’s Schuldenanteil verkaufen und dann würden sich ‚andere darum kümmern‘ das Geld bei A zu beschaffen.

Frage: Hat B überhaupt unter diesen Voraussetzungen (verheimlichte Spielschulden,Spielsucht, heimliche Kontoauflösung) das Recht auf den geforderten Betrag von A? Wie kann A vorgehen? Wie ist da die Rechtslage?

Hi,

ich dachte, A sei aus der Sache raus? Abgesehen davon empfehle ich, in eine Beratung beim Fachmann zu investieren.

Gruß T

Hallo!

Bisschen verworren das Ganze !

Nachdem B den Privatkredit von C allein auf sich umgestellt hat, ist doch A aus dieser Sache raus.
Es ist aber mit dem Geld (das jetzt B gehört) auch was bezahlt worden, was für beide, A und B, gedacht war.

Wenn B nun die geplante Geschäftsgründung auflösen will, dann schuldet A dem B doch dieses Geld.

Allerdings haben A und B doch gemeinsam einen Bankkredit aufgenommen.

Und den müssen beide noch bezahlen. Dieses Geld muss man gegen die Forderung gegenrechnen.
Das kann man aber jetzt noch nicht, erst wenn der Kredit abgewickelt ist.
Dann stehen die Kosten fest und man weiß, wer was zu bezahlen hat.
denn wenn B nicht zahlt, dann wird sich die Bank allein an A halten und die Kreditraten oder die ganze Summe einfordern.

Und ihr seit verschwägert ?
Schöne Familie möchte man sagen.

MfG
duck313