Hallo
Fragen zu folgender Situation:
Mal angenommen A und sein Schwager B planen sich selbsständig zu machen. Hierfür leihen sich A und B Geld auf beide Namen bei einem Freund C als Grundkapital um einen höheren Kredit bei einer Bank aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Kredit eröffnen A und B auf beide Namen ein Zusatzkonto (Kontokorrentkredit) auf das A und B ein Teil des geliehenen Geldes einzahlen.
Nach einiger Zeit findet A heraus, dass B heimlich das Geld ohne die Zustimmung von A vom Zusatzkonto abgehoben hat, dass B spielsüchtig ist und Spielschulden hat und dass Geld dafür verwendet hat und er noch weitere große Schulden hat.
Damit ist für A die Geschäftsbeziehung zwischen A und B beendet. Nun geht B angeblich wegen Geldforderungen irgendwelcher Geldhaie, zu Freund C ohne C von seinen Spielschulden/Sucht mitzuteilen und lässt sich das gesamte Darlehen nur auf seinen Namen überschreiben mit der Begründung er habe noch alte Schulden zu begleichen. B unterschreibt dafür und somit ist A vertraglich aus der Darlehensvereinbarung mit C raus.
Da A und B gemeinsam ein Teil des Darlehens zuvor für die geplante Selbsständigkeit(Beratungs-,Anwaltskosten,usw.) ausgegeben haben, fordert B nun die hälfte der angefallenen Kosten von A da B der Meinung ist, dass seine verheimlichten Schulden,die Spielsucht, das abgeräumte Konto nichts mit der geplanten Selbsständigkeit zu tun hat.
A sieht das ganze für nichtig, da er keine geschäftliche Beziehung mit B eingegangen wäre, hätte er von B’s Spielschulden und-sucht gewusst und weil B mit der Auflösung bzw. Abräumen des Zusatzkontos A betrogen hat.
Nun hat B A bzw. auch A’s Schwester indirekt schriftlich damit gedroht, B würde A’s Schuldenanteil verkaufen und dann würden sich ‚andere darum kümmern‘ das Geld bei A zu beschaffen.
Frage: Hat B überhaupt unter diesen Voraussetzungen (verheimlichte Spielschulden,Spielsucht, heimliche Kontoauflösung) das Recht auf den geforderten Betrag von A? Wie kann A vorgehen? Wie ist da die Rechtslage?